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LANDESHAUPTMANN
Der Landeshauptmann

Der Landeshauptmann ist der Vertreter bzw. das "Oberhaupt" der Autonomen Pro- vinz. Der Landeshauptmann ist Oberhaupt der Provinz und Regierungschef dersel- ben in einer Person. Er bestimmt maßgeblich die Richtlinien der Landespolitik und trägt dafür die Verantwortung; seine Hauptfunktionen sind u.a. die Verteilung der Aufgabenbereiche unter den Landesräten, die Einberufung der Landesregierung und die Leitung der Sitzungen derselben, die Verkündung der Landesgesetze und die Teilnahme an den Sitzungen des Ministerrats in Rom, wenn dieser Fragen be- handelt, die das Land Südtirol betreffen. 

Dem Landeshauptmann sind zwei Landeshauptmannstellvertreter zur Seite ge- stellt, wobei einer der deutschen und einer der italienischen Sprachgruppe ange- hören muss. Mit der statutarischen Reform von 2001 wurde die Möglichkeit einge- führt, den Landeshauptmann auch direkt vom Volk wählen zulassen. Vorher konn- te er nur vom Landtag aus seiner Mitte heraus gewählt werden. Die tatsächliche Einführung einer Direktwahl durch das Volk ist dem Landesgesetzgeber vorbehal- ten, der für die Wahlgesetzgebung zuständig ist.

Grußworte des Landeshauptmanns

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Luis Durnwalder
Landeshauptmann
Präsidium, Anwaltschaft des Landes, Landesinstitut für Statistik und Europaangelegenheiten, Ressort für örtliche Körperschaften, Brand- und Zivilschutz, Forstwirtschaft, Wasserschutzbauten, land- und forstwirtschaftliches Versuchswesen
 
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