



Gemeinsam mit Parteiobmann Elmar Pichler Rolle solle er noch einmal mit dem Trentiner Landeshauptmann Lorenzo Dellai über die Aufhebung der Mandatsbeschränkung sprechen. Diesen Auftrag erhielt Landeshauptmann Luis Durnwalder am Freitag im „Roten Saal“ des Raiffeisenhauses bei der Sitzung des SVP-Bezirksausschusses Burggrafenamt. Bei der Diskussion dieses Punktes gab es zahlreiche Stellungnahmen : Grundtenor war dabei, dass eine Beschränkung der Mandatszeit für Gemeinderäte, Referenten und auch Bürgermeister einer Entmündigung des Wählers gleichkomme.
Auf Einladung von Bezirksobmann Norbert Schnitzer und Stellvertreter Karl Zeller sprach Landeshauptmann Luis Durnwalder vor knapp 150 Anwesenden in Lana über die Reform des Wahlgesetzes. So ging er etwa auf den Vorschlag der Unvereinbarkeit zwischen Mandat im Landtag und in der Landesregierung ein, sprach sich klar und deutlich für die Berufung externer Personen aus, und forderte das natürliche Vollmandat als Voraussetzung, um bei den Wahlen an der Verteilung der Reststimmen teilnehmen zu können. Als äußerst schwierig bezeichnete er hingegen die Beschränkung der Wahlkampfkosten. Und wenn eine Mandatsbeschränkung verankert werde, dann müsse dies auf allen Ebenen geschehen. Bezüglich Frauenquote sprach sich der Referent für die Drittel-Lösung aus, wie sie bereits bei Gemeinderatswahlen vorgesehen ist. Weiters meinte er, die Ansässigkeitsklausel von vier Jahren solle beibehalten werden. Und bei der Wahl der Landesregierung solle nicht mehr über jeden einzelnen Landesrat abgestimmt werden, da es ja schließlich ein gemeinsames Programm gebe.
Nach den Ausführungen des Landeshauptmannes wurde über die verschiedenen Punkte diskutiert. Karl Zeller meinte etwa, dass die Berufung externer Personen mit nur absoluter Mehrheit schwierig sein werde, da diese vom Autonomiestatut geregelt sei. Er sprach sich grundsätzlich für das Vollmandat als Voraussetzung für ein Restmandat aus, berichtete aber von einem Urteil des italienischen Verfassungsgerichtshofes, aufgrund dessen eine Annullierung der Wahl möglich werden könne. Bezüglich der Beschränkung der Wahlkampfkosten erklärte Norbert Schnitzer, dass das Wahlsystem dem Bürger die Möglichkeit zur freien Wahl gebe. Die Kandidaten müssen sich bewerben können, entscheidend bleibe aber doch der Wähler. Zum Thema Mandatsbeschränkung entbrannte dann eine länger dauernde Diskussion, bei welcher beinahe ausnahmslos eine Aufhebung der derzeit geltenden 15 Jahre und die Nichteinführung für Landesräte gefordert wurde.
In den gut zwei Dutzend Stellungsnahmen wurde immer wieder wiederholt, dass der Bürger allein mündig sei, zu wählen. Schließlich seien erst bei den jüngsten Gemeinderatswahlen ja auch sehr viele Amtsinhaber abgewählt worden. Weiters wurde betont, dass eine Mandatsbeschränkung das demokratische Wahlrecht einschränke. Es sei der Bürger selbst, der bei der Wahl frei für eine Mandatsbeschränkung sorgen könne. Für Personen, die gute Arbeit geleistet haben, und nach wie vor von den Wählern unterstütz werden, gebe es keinen Grund abzutreten. Gerade im Bezirk Burggrafenamt sei auch im wieder jungen Kandidaten der Sprung in den Landtag gelungen, so etwa Michl Laimer, Martina Ladurner, und Seppl Lamprecht. Eine Mandatsbeschränkung nehme nicht nur den Wählern, sondern auch den Kandidaten ein demokratisches Recht. Karl Zeller berichtete von den schlechten Erfahrungen im Aostatal, wo die Union Valdotaine seit 1948 nun erstmals nicht mehr im Parlament vertreten ist. Auf Grund der Mandatsbeschränkung habe der ehemalige Landeshauptmann die Partei gewechselt, und sitze nun für diese in Rom.