07.08.2007
Verschärfung der Straßenverkehrsordnung
Am Freitag, dem 3. August, hat die Regierung die Verschärfung der Straßenverkehrsordnung per Dekret durchgesetzt. Dies war geschehen, nachdem der Senat erklärt hatte den Regierungsvorschlag, der zuvor schon die Kammer passiert hatte, in der vorgelegten Form nicht vor der Sommerpause behandeln zu wollen.

Die Verschärfung der Strafen verschiedener, auch geringfügiger Vergehen ist unverhältnismäßig hoch. Die wichtigsten Maßnahmen sind:
Fahren unter Alkoholeinfluss:
• 0,5 bis 0,8 Promille: Geldstrafe von 500 bis 2000 Euro, bis zu einem Monat Haft, drei bis sechs Monate Führerscheinentzug
• 0,8 bis 1,5 Promille: Geldstrafe von 800 bis 3200 Euro, bis zu drei Monate Haft, Führerscheinentzug von sechs bis zwölf Monaten
• Über 1,5 Promille: Geldstrafe von 1500 bis 6000 Euro, bis zu sechs Monate Haft, Führerscheinentzug von ein bis zu zwei Jahre.
• Bei Unfällen verdoppelt sich das Strafmaß, zudem wird das Fahrzeug, sofern es dem Zuwiderhandelnden gehört, für 90 Tage beschlagnahmt
Geschwindigkeitsbegrenzungen:
• Überschreitung der zugelassenen Höchstgeschwindigkeit um 40 bis 60km/h: Geldstrafe in Höhe von 370 bis 2000 Euro, Führerscheinentzug von bis zu einem Jahr
• Überschreitung der zugelassenen Höchstgeschwindigkeit um mehr als 60km/h: Geldstrafe in Höhe von 500 bis 2000 Euro, Führerscheinentzug von 6 bis 12 Monaten
Telefonieren am Steuer:
• Telefonieren am Steuer ohne Kopfhörer oder Freisprechanlage: 148 bis 594 Euro, bei erneutem Verstoß innerhalb von zwei Jahren ein bis drei Monate Führerscheinentzug
Dieses Regierungsdekret muss innerhalb von 90 Tagen vom Parlament (Kammer und Senat) genehmigt werden.
