30.11.2004
BL (2): Keine Aufweichung der Volkszählung
Eine deutliche Haltung nahm die Bezirksleitung des Unterlandes bei ihrer gestrigen Sitzung auch bei der Problematik rund um die Verhandlungen zur Neuregelung der Abgabe der Sprachgruppenzugehörigkeitserklärung ein.
„Wir dürfen bei solch grundsätzlichen Fragen nicht klein beigeben und fordern die zuständigen SVP-Politiker auf, bei den Verhandlungen keine wie immer geartete Ad-hoc-Erklärung zuzulassen“, so Bezirksobmann Senator Oskar Peterlini. Die Erklärungen, die bei einer Volkszählung abgegeben werden, müssen auch für die Inanspruchnahme von Stellen und Sozialbeiträgen gelten. Wenn die Erklärungen getrennt würden, eröffne dies den Opportunitätserklärungen Tür und Tor. Auch eine zeitliche Verzögerung der Wirkung von Ad-hoc-Erklärungen können diesen Missbrauch nur lindern, nicht jedoch beseitigen. Jemand könne sich bei der Volkszählung nämlich als Italiener oder Deutscher erklären, bei der Erklärung für die Inanspruchnahme der Rechte aber das Gegenteil tun.