19.12.2007
Singles-Bestimmung noch zu überdenken
SVP-Frauen haben Probleme mit der Streichung des Wohngelds für Singles unter 40 Jahren und betonen, dass Miete mit Kaufoption auch für 3. und 4. Einkommensstufe gelten soll.

Wieso Singles unter 40 Jahren vom Landesmietbeitrag ausschließen und nicht Singles über 40 Jahren – wenn man an dieser Regelung überhaupt festhalten will? Es ist evident, dass es für über 40 Jährige viel leichter ist, für eine Wohnung aufzukommen als für Jüngere. Je länger man arbeitet, desto höher das Einkommen, desto fixer der Job. Kurz nach der Ausbildung ist es heute - bei oft nicht fixen Arbeitsverhältnissen - schwieriger, auf eigenen Beinen zu stehen. So verdient ein/e Uni-Absolvent/in anfangs im Rahmen eines Praktikums bei einem/er Rechtsanwalt/in oder Wirtschaftsberater/in oft unter 1.000 Euro, sodass die eigenen Mittel – vor allem unter Beachtung der Mietkosten - häufig nicht ausreichen, um über die Runden zu kommen. Da die Arbeitsplätze zum Teil weit vom elterlichen Zuhause entfernt sind, kann auch nicht automatisch davon ausgegangen werden, dass zu Hause gewohnt werden kann. Zudem sei diese Regelung genau das Gegenteil der staatlichen Bestrebungen: auf Staatsebene versuche man, die mammonis vom Hotel Mama in die eigene Wohnung zu bringen, so die SVP-Frauen. Außer Zweifel steht laut den Bestimmungen, die die Landesregierung verabschiedet hat, dass diese Regelung für Geschiedene und Geschützte keine Anwendung findet. Noch etwas anderes ist den SVP-Frauen bei der Wohnbaureform ein Anliegen: nicht nur der Mittelstand sondern auch niedrigere Einkommensstufen sollen am Modell „Miete mit Kaufoption“ teilhaben können. „Die Ausweitung dieser Förderung auf eine 5. Einkommenskategorie ist sehr zu begrüßen und absolut notwendig, doch darf nicht übersehen werden, dass auch Personen in der Einkommensstufe 3 oder 4 berechtigtes Interesse am Erwerb einer Mietwohnung mit anschließender Kaufoption haben“, so Martha Stocker.
