Es ist bereits zur Tradition geworden: an so einigen Samstagnachmittagen treffen sich die SVP-Frauen, um sich über aktuelle politische Themen zu informieren. An diesem Samstag ging es um die Themen „Förderungen“ und „Wohnen“ – beides Bereiche, die viele Südtirolerinnen und Südtiroler direkt betreffen.
Landesfrauenreferentin Martha Stocker initiierte diese Fortbildungsveranstaltung, um die „Verteilungsgerechtigkeit von Förderungen zu diskutieren“.
Oswald Lechner (Wifo) informierte die Frauen über die Einkommenssituation in Südtirol: Südtirol habe ein sehr hohes Wohlstandsniveau, das (je nach Indikator) zwischen 15 und 20% über dem nationalen Durchschnitt liege. Auch sei das Einkommen in Südtirol gleichmäßiger auf alle Bevölkerungsschichten verteilt als in den meisten anderen Gebieten Italiens. Jedoch stünden diesem auch höhere Ausgaben gegenüber. Hierbei ist es interessant, darauf hinzuweisen, dass die Südtirolerinnen und Südtiroler am meisten für Wohnen, Auto und Freizeit ausgeben. In Bezug auf die Sozialförderungen informierte Lechner, dass 2006 das Land Südtirol (inklusive Gelder der Region) 250 Millionen Euro an Sozialförderung ausgegeben habe – mehr als die Provinz Trient. Festgehalten wurde auch, dass angesichts des Kaufkraftverlusts verstärkter Handlungsbedarf vor allem bei den niedrigeren EinkommensbezieherInnen gegeben sei.
Georg Lun (Wifo) erklärte anhand von verschiedenen Haushaltstypen, bei welchen Einkommen bestimmte Förderungen greifen bzw. wann sie nicht mehr greifen. Betrachtet wurden: Mietgeld, Hochschulstipendien, Wohnbauförderung, Wohngeld, Soziales Mindesteinkommen und Familiengeld. Problematisch sei insbesondere, dass Unterschiede von ein paar hundert Euro mehr oder weniger dazu führen könnten, dass man von einer Stufe in die andere rutsche. Diese „Sprünge“ seien zu eliminieren, da ansonsten zu befürchten sei, dass die Arbeit zeitweise ausgesetzt werde, nur um unter einer bestimmten Einkommensgrenze zu bleiben, was volkswirtschaftlich große Nachteile habe.
Die Voraussetzungen für die Zuweisung einer Sozialwohnung erklärte Franz Stimpfl (Wobi), wobei sichtbar wurde, dass Institutswohnungen in der Regel erst zugewiesen werden, wenn die Leute 25 Punkte aufweisen können, die sich u.a. zusammensetzen aus Einkommensbewertung, Familiensituation und Ansässigkeit.
Wesentliche Erkenntnis dieser Fortbildungsveranstaltung sei, dass grundsätzlich die Förderungen durchaus zielgerichtet seien, allerdings die „Sprünge“ vermieden werden sollten und eine einheitliche Datenerfassung notwendig sei, und dass es noch Nachbesserungen bei den Alleinverdienenden, Alleinerziehenden und RenterInnen brauche.
Sicher auch zu vertiefen sei, in wie weit Förderungen, die über das Grundsoziale hinausgehen, auch einkommensunabhängig sein sollten – auf Grund der Tatsache, dass durch die Steuerprogression die höhern Einkommensstufen auch einen höheren Steuerbeitrag leisten würden.