Die Landesversammlung
Die Landesversammlung ist das höchste Organ politischer Willensbildung in der Partei.
Der Landesversammlung vorbehalten sind:
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Die Landesversammlung ist das höchste Organ politischer Willensbildung in der Partei.
Der Landesversammlung vorbehalten sind:
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Dem Parteiausschuss obliegt unter anderem die Beschlussfassung über alle auftretenden politischen Fragen zur Verwirklichung des Parteiprogramms, soweit sie nicht ausdrücklich der Landesversammlung vorbehalten sind; die Wahl des/der Landessekretär/in auf Vorschlag des Parteiobmannes bzw. der Parteiobfrau; die Erstellung der endgültigen Kandidatinnen- und Kandidatenliste für Parlament und Landtag; die Bestellung des Schiedsgerichtes.
Die Parteileitung tritt mindestens alle drei Wochen zusammen, um über die laufenden politischen und organisatorischen Fragen zu beraten und zu beschließen, soweit sie nicht einem anderen Organ vorbehalten sind. Weiters obliegt der Parteileitung die Auslegung des Parteistatuts bei auftretenden Zweifelsfällen und die Vorbereitung der Sitzungen des Parteiausschusses. Die Parteileitung kann ihre Aufgaben an das Parteipräsidium delegieren.
Die Parteileitung besteht aus:
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Silvius Magnago †
Ehrenobmann der SVP