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PARTEIAUSSCHUSS
Der Parteiausschuss

Der Parteiausschuss wird in möglichst regelmäs- sigen Zeitabständen mindestens zweimal jährlich einberufen.

Mitglieder des Parteiausschusses sind: 

  • die Mitglieder der Parteileitung 
  • die Mandatarinnen und Mandatare in Europaparlament, Parlament, Landtag und Landesregierung 
  • die gewählten Delegierten der Bezirke 
  • die zwei Gebietsobfrauen bzw. Gebietsobmänner der ladinischen Täler und je eine Vertreterin bzw. ein Vertreter Grödens und des Gadertales, die von den jeweiligen Ortausschüssen in einer gemeinsamen Sitzung gewählt werden. 
  • je eine Vertreterin bzw. ein Vertreter der Städte Bozen und Meran
  • eine zusätzliche Vertreterin bzw. ein zusätzlicher Vertreter des Bezirkes Unterland 
  • die Landesfrauenreferentin- Stellvertreterinnen
  • die Landesjugendreferent/in- Stellvertretern/innen
  • die Bezirksfrauenreferentinnen 
  • die Bezirksjugendreferenten/innen 
  • die Landesvorsitzenden und je zwei weitere Vertreter/innen der Senioren und Sozialpartnergremien

Dem Parteiausschuss obliegt unter anderem die Beschlussfassung über alle auf- tretenden politischen Fragen zur Verwirklichung des Parteiprogramms, soweit sie nicht ausdrücklich der Landesversammlung vorbehalten sind; die Wahl des/der Landessekretär/in auf Vorschlag des Parteiobmannes bzw. der Parteiobfrau; die Erstellung der endgültigen Kandidatinnen- und Kandidatenliste für Parlament und Landtag; die Bestellung des Schiedsgerichtes. 

Die Mitglieder des Parteiausschusses 2007 - 2010

 
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