Die Parteileitung tritt mindestens alle drei Wochen zusammen, um über die laufenden politischen und organisatorischen Fragen zu beraten und zu be- schließen, soweit sie nicht einem anderen Organ vorbehalten sind. Weiters obliegt der Parteileitung die Auslegung des Parteistatuts bei auftretenden Zweifelsfällen und die Vorbereitung der Sitzungen des Parteiausschusses. Die Parteileitung kann ihre Aufgaben an das Parteipräsidium delegieren.
Die Parteileitung besteht aus:
- dem/der Parteiobmann/-obfrau
- dem Obmann/Obfrau-Stellvertreter/innen
- dem/der Ehrenobmann/-obfrau
- dem/der Landessekretär/in
- dem/der Landeshauptmann/-hauptfrau
- dem/der Fraktionsvorsitzenden im römischen Abgeordnetenhaus
- dem/der Fraktionsvorsitzenden im römischen Senat
- den Abgeordneten im Europäischen Parlament
- dem/der Fraktionsvorsitzenden im Landtag
- dem/der Fraktionsvorsitzenden im Regionalrat
- den Bezirksobmännern/-obfrauen
- einem/er vom Verbindungsausschuss ernannten Vertreter/in der Ladiner/innen
- dem/der Landesjugendreferenten/in
- der Landesfrauenreferentin
- dem/der Landesvorsitzenden der Senioren
- den Landesvorsitzenden der Sozialpartnergremien
- den Vorsitzenden der Beratenden Organe auf Landesebene
- dem/der höchsten SVP-Gemeindemandatar/in der Stadt Bozen