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PRÄSIDIUM
Das Präsidium

Das Präsidium tritt einmal pro Monat zusammen. Das Präsidum kann in unaufschiebbaren Fällen Entscheidungen treffen, die bei der darauf folgen- den Sitzung der Parteileitung zur Ratifizierung vor- gelegt werden. Weiters obliegt dem Präsidium über Angelegenheiten zu beschließen, die ihm von der Parteileitung zur Behandlung übertragen werden.

Das Präsidium besteht aus:

  • dem Obmann bzw. der Obfrau
  • den Obmannstellvertreterinnen und Obmannstellvertretern
  • dem Landeshauptmann
  • dem Landessekretär
  • dem Sprecher bzw. der Sprecherin der Bezirksobmänner und Bezirksobfrauen
 
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