
Nach den Parlamentswahlen im April und den Teilkommunalwahlen am 28. und 29. Mai steht Italien ein weiterer Urnengang bevor. Am 25. und 26. Juni gibt es ein Referendum über die Reform der italienischen Verfassung, die noch von der Regierung Berlusconi beschlossen worden ist. Gegen die Reform hatten die Parteien der Mitte-Links-Allianz um den neuen Ministerpräsidenten Romano Prodi in den vergangenen Monaten eine halbe Million Unterschriften gesammelt und das nun anstehende Referendum erwirkt.
Die Wahllokale sind am Sonntag, 25. Juni von 08.00 Uhr bis 22.00 Uhr und am Montag, 26. Juni von 07.00 Uhr bis 15.00 Uhr geöffnet. Die Stimmenzählung beginnt am Montag, 26. Juni 2006, gleich nach Abschluss der Wahlhandlungen. Die im Regierungskommissariat für die Provinz Bozen einlaufenden Wahlergebnisse werden zugleich online im Südtiroler Bürgernetz, realisiert von der Südtiroler Informatik AG, abrufbar sein.
Die Frage
Die für italienische Referenden ungewöhnlich kurze Frage lautet:
„Sind Sie für die Genehmigung des Wortlauts vom Verfassungsgesetz betreffend ‚Änderungen im II. Teil der Verfassung’, der vom Parlament genehmigt und im Gesetzesanzeiger der Republik Nr. 269 vom 18. November 2005 kundgemacht wurde?“
- Wenn das „Ja“ gewinnt, tritt die Reform in Kraft.
- Wenn die Mehrheit der Bürger mit „Nein“ stimmt, bleibt die Verfassung, so wie sie ist.
Es gibt kein Quorum, d.h. die einfache Mehrheit entscheidet, egal wie viele Bürger sich an der Abstimmung beteiligen.
Stärkung des "Premierministers"
Durch Reform werden die Regionen mit Normalstatut mehr Zuständigkeiten in den Bereichen lokale öffentliche Sicherheit, Gesundheits- und Schulwesen erhalten. Zur Einführung stärkerer föderativer Strukturen kommt aber eine Machterweiterung für den Ministerpräsidenten. Der Führer des siegreichen Bündnisses bei den Parlamentswahlen wird nun automatisch „Premierminister“, die bisher nötige Vertrauensfrage im Parlament wird abgeschafft. Außerdem kann der Premier dem Staatschef eine Parlamentsauflösung und Neuwahlen vorschlagen. Damit verliert der Staatspräsident seine wichtigsten Rechte.
Neuordnung des Parlaments
Auch das Parlament wird neu geordnet. Im Abgeordnetenhaus sitzen demnach nicht mehr wie bisher 630 Deputierte, sondern nur noch 518, wobei 18 von den Auslanditalienern bestimmt werden; der Senat wird 252 Mitglieder zählen und künftig eine Art Bundesrat bilden, zuständig für die Belange der Regionen. Mussten bisher alle Gesetze in beiden Kammern beschlossen werden, sollen sich fortan die Abgeordneten vordringlich um die Dossiers des Zentralstaates kümmern, während sich die Senatoren mehrheitlich regionaler Fragen annehmen.
Wenig Positives für Südtirol
Für Südtirol gibt es einen wesentlichen Punkt der für die Reform spricht, aber auch einen nicht weniger wichtigen Punkt, der gegen diese Reform spricht.
Für die Reform spricht vor allem die erstmals festgeschriebene so genannte „Einvernehmensklausel“. Sie besagt, dass das Autonomiestatut nur mit dem Einverständnis des Südtiroler Landtages (Zwei-Drittel-Mehrheit) abgeändert werden kann. Diese Klausel haben die Vertreter der Südtiroler in Rom seit Jahrzehnten gefordert und konnte in der vergangenen Legislatur von SVP-Kammerabgeordneten Karl Zeller in geschickten Verhandlungen durchgesetzt werden.
Die Fraktionschefs der neuen Mitte-Links-Regierung von Romano Prodi haben nun aber ihre Unterschriften unter einem Gesetzentwurf der SVP gesetzt, welcher ebenfalls vorsieht, dass der Landtag mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit Anträge der Regierung zur Abänderung des Autonomiestatutes sofort zu Fall bringen kann. Dadurch führt die neue Regierung ihrerseits das „Vetorecht“ des Landtags ein – eine wichtige Schutzbestimmung für die Autonomie Südtirols. Dieser positive Punkt in der Verfassungsreform, wurde damit gesichert, unabhängig davon, wie das Referendum ausgeht.
Die meisten anderen Änderungen der Verfassungsreform sind jedoch ein klarer Nachteil für Minderheiten und Autonomien. Die Stärkung der Position des Ministerpräsidenten, die Abschaffung bestimmter Garantiefunktionen des Staatsoberhauptes, die Wiedereinführung des "nationalen Interesses" sind sehr bedenklich und können nicht im Interesse Südtirols sein. Wobei vor allem die Wiedereinführung des so genannten "nationalen Interesses" schwer wiegt. Mit der Begründung, dass ein Regional- oder Landesgesetz das nationale Interesse verletzt, könnte in Zukunft die Regierung dieses durch einen Parlamentsbeschluss aufheben.
Die Parteileitung beurteilte die Verfassungsreform und deren Auswirkungen auf Südtirol insgesamt als negativ und sprach sich deshalb für eine Ablehnung aus.
Die SVP ruft die Südtiroler Bevölkerung auf, beim Referendum zur Verfassungsreform am 25. und 26. Juni mit Nein zu stimmen. Da für das Referendum kein Quorum gilt und es somit auf alle Fälle gültig ist, unabhängig von der Beteiligung, werden die Südtirolerinnen und Südtiroler auch aufgerufen, möglichst zahlreich von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen und somit ein klares Zeichen für Südtirols Eigenständigkeit zu setzen.
Zubringerdienst: So heißt der kostenlose Transportdienst, den der Landesrettungsverein Weißes Kreuz allen nicht gehfähigen WählerInnen am Sonntag, 25. und Montag, 26. Juni zum Verfassungsreferendum, zur Verfügung stellt.
Die Fahrt zum Wahllokal muss bis Freitag, 23. Juni um 17 Uhr, unter der Rufnummer 0471 444 444 oder Fax 0471 444 370 vorgemerkt werden.
Um die Gruppenfahrten aus Altersheimen besser koordinieren zu können, sollten solche Gruppenfahrten möglichst bald angemeldet werden.