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WAHLEN EUROPA
Europawahlen am 12. und 13. Juni 2004

Das Europäische Parlament in Brüssel

Das Europäische Parlament "besteht aus Vertretern der Völker der in der Gemeinschaft zusammengeschlossenen Staaten", wie es im Vertrag von Rom aus dem Jahre 1957 heißt. Auf diese Weise sind heute 375 Millionen Europäer aus 15 Ländern durch ihre 626 Volksvertreter am Aufbau Europas beteiligt.
Im Juni 1979 wurde das Europäische Parlament erstmals in allgemeinen und direkten Wahlen gewählt. Seitdem gehen die Bürger Europas regelmäßig alle 5 Jahre, letztmals im Juni l999, zu den Wahlurnen, um ein gemeinsames Parlament zu wählen. Das ist das eindrucksvollste Zeichen der Versöhnung, das die Europäer, die sich im Laufe des vergangenen Jahrhunderts aufs Heftigste bekriegt haben, setzen können.
Legitimiert durch die allgemeinen und direkten Wahlen hat das Europäische Parlament in der Folgezeit durch eine ganze Reihe von Verträgen zunehmende Befugnisse und wachsenden Einfluss auf die europäische Politik erhalten. Insbesondere die Verträge von Maastricht und Amsterdam haben das Europäische Parlament schrittweise von einer beratenden Versammlung in ein Parlament mit Gesetzgebungs- und Kontrollbefugnis verwandelt, das auf europäischer Ebene Aufgaben wahrnimmt, die denen der nationalen Parlamente der Mitgliedsländer vergleichbar sind.
Das Europäische Parlament hat zur Zeit noch 626 Mitglieder. Die Zahl der Abgeordneten je Mitgliedstaat wird vom Vertrag festgesetzt. Seit 1979 werden die Europa-Abgeordneten alle fünf Jahre in allgemeinen und direkten Wahlen gewählt. Da es an einem einheitlichen europäischen Wahlrecht mangelt, geschieht dies nach den jeweiligen nationalen Wahlordnungen. Eine Reihe von demokratischen Regeln sind allen Ländern gemeinsam: Die wichtigsten sind das Wahlrecht mit 18 Jahren, die Gleichheit von Männern und Frauen sowie das Wahlgeheimnis. In Belgien, Griechenland und Luxemburg herrscht Wahlpflicht. Seit dem Maastrichter Vertrag, der 1993 in Kraft getreten ist, können alle Bürgerinnen und Bürger eines Mitgliedstaates der Europäischen Union im Wohnsitzland wählen und gewählt werden. 1979 betrug der Anteil der Frauen im Europäischen Parlament l6,5 %. Dieser Anteil hat sich im Laufe der Wahlperioden kontinuierlich erhöht und liegt gegenwärtig bei 31 %.

Das Europäische Parlament ist die einzige Institution der Europäischen Union, die öffentlich tagt und berät. Die Entschließungen, Stellungnahmen und Debatten des Parlaments werden im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften veröffentlicht.

Im Plenarsaal sitzen die Abgeordneten nicht nach nationalen Delegationen, sondern nach ihrer parteipolitischen Zuordnung in Fraktionen getrennt. Derzeit gibt es sieben Fraktionen sowie einige fraktionslose Mitglieder. Die beiden größten Fraktionen sind die Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) und die Fraktion der Sozialdemokratischen Parteien Europas. Die Abgeordneten arbeiten in den parlamentarischen Ausschüssen und Delegationen als ordentliche oder stellvertretende Mitglieder.

Die europäischen Abgeordneten tagen eine Woche pro Monat in Straßburg (Plenartagung). Zusätzlich notwendige kurze Plenartagungen finden in Brüssel statt. Das Generalsekretariat hat seinen Sitz in Luxemburg.

Zwei Wochen pro Monat tagen die parlamentarischen Ausschüsse in Brüssel. Die verbleibende weitere Woche ist den Fraktionssitzungen vorbehalten.
Übersetzer und Dolmetscher sorgen dafür, dass das Parlament und seine Organe in allen Amtssprachen der Union arbeitet: Dänisch, Deutsch, Englisch, Finnisch, Französisch, Griechisch, Italienisch, Niederländisch, Portugiesisch, Schwedisch und Spanisch.

Sitz und Arbeitsorte


Das Europäische Parlament hat drei Arbeitsorte: Straßburg, Brüssel und Luxemburg. Das hat historische Gründe: Hauptsächlich in diesen drei Städten ließen sich die europäischen Institutionen nach ihrer Gründung nieder. Als Symbol der deutsch-französischen Aussöhnung wurde Straßburg zunächst Sitz des Europarates, später dann auch Ort der Plenartagungen des Europäischen Parlaments.
Ein Protokoll im Anhang zum Amsterdamer Vertrag von 1997 regelt die gegenwärtige Rechtslage: "Das Europäische Parlament hat seinen Sitz in Straßburg; dort finden die 12 monatlichen Plenartagungen einschließlich der Haushaltstagung statt. Zusätzliche Plenartagungen finden in Brüssel statt. Die Ausschüsse des Europäischen Parlaments treten in Brüssel zusammen. Das Generalsekretariat des Europäischen Parlaments und dessen Dienststellen verbleiben in Luxemburg." Aus nahe liegenden Gründen sind indes ein Grossteil der Beamten (insbesondere Dienste, die den Parlamentsorganen zuarbeiten) und die Mitarbeiter der Fraktionen in Brüssel angesiedelt.


Der Präsident, das Präsidium und die Konferenz der Präsidenten

Der Präsident leitet alle Tätigkeiten des Parlaments und seiner Gremien. Er leitet die Sitzungen des Plenums, des Präsidiums und der Konferenz der Präsidenten. Er vertritt das Parlament in seinen Beziehungen nach außen.

Das Präsidium ist das administrative Leitungsorgan des Hauses und zuständig für den Haushalt des Parlaments sowie für Personal- und Organisationsfragen. Ihm gehören neben dem Präsidenten 14 Vizepräsidenten an sowie fünf Quästoren mit beratender Stimme. Die Quästoren befassen sich mit Verwaltungsfragen, die unmittelbar die Mitglieder betreffen.

Die Konferenz der Präsidenten ist das politische Leitungsorgan des Parlaments, dem der Präsident und die Fraktionsvorsitzenden angehören. Sie beschließt die Tagesordnung des Plenums, legt den jährlichen Arbeitskalender der Parlamentsorgane fest sowie die Zuständigkeiten der parlamentarischen Ausschüsse und der interparlamentarischen Delegationen.


Die Fraktionen

Die große Mehrheit der Abgeordneten gehört einer Fraktion an. Eine Fraktion muss multinational sein und eine bestimmte Mindestzahl von Mitgliedern aus mehreren Mitgliedsländern umfassen. Nur wenige Mitglieder bleiben fraktionslos und damit Einzelkämpfer. Zur Zeit sind im Europäischen Parlament sieben Fraktionen vertreten. Die meisten Fraktionen sind an politische Parteien gebunden, die auf europäischer Ebene organisiert sind und vom Vertrag anerkannt werden als "Faktor der Integration in der Union. Sie tragen dazu bei, ein europäisches Bewusstsein herauszubilden und den politischen Willen der Bürger der Union zum Ausdruck zu bringen". Jede Fraktion hat einen Vorsitzenden, einen Vorstand und ein Sekretariat.
Bevor Berichte der parlamentarischen Ausschüsse im Plenum diskutiert und abgestimmt werden, werden sie in den Arbeitskreisen der Fraktionen erörtert, häufig mit dem Ergebnis, dass Änderungsanträge im Plenum vorgelegt werden. Fraktionen spielen auch eine wichtige Rolle bei der Festlegung der Tagesordnung und der Auswahl der aktuellen Fragen für die Plenarsitzungen.


Die Ausschüsse

Siebzehn Ausschüsse bereiten die Arbeiten des Plenums des Europäischen Parlaments vor. Jeder Ausschuss ernennt einen Vorsitzenden und mehrere stellvertretende Vorsitzende und wird von einem Sekretariat unterstützt. Befassungen des Parlaments durch Rat und Kommission werden an die zuständigen Ausschüsse weitergeleitet, die ihrerseits einen Berichterstatter ernennen. Der Berichterstatter wird vom Sekretariat des Ausschusses betreut. Sein Berichtsentwurf wird im Ausschuss debattiert und abgestimmt und dann dem Plenum vorgelegt. Neben den ständigen Ausschüssen kann das Parlament auch nichtständige Ausschüsse und Untersuchungsausschüsse einsetzen.
Die gemischten parlamentarischen Ausschüsse unterhalten Beziehungen zu den Parlamenten der Beitrittsländer, die interparlamentarischen Delegationen zu den Parlamenten anderer Drittstaaten.


Das Generalsekretariat

Unter der Leitung eines Generalsekretärs sind rund 3.500 Beamtinnen und Beamte aus allen Mitgliedstaaten der Union im Generalsekretariat des Parlaments beschäftigt. Sie alle sind mehrsprachig und haben vor ihrer Einstellung schwierige Auswahlverfahren bestanden. Die Fraktionen verfügen über einen eigenen Mitarbeiterstab und den Abgeordneten stehen ihrerseits einige persönliche parlamentarische Assistenten zur Seite.
Ein Drittel des gesamten Personalbestandes geht auf das Sprachenkonto, d.h. ist bedingt durch die Notwendigkeit, in elf Sprachen zu arbeiten, Dokumente zu übersetzen und Sitzungen simultan zu dolmetschen. Der Jahreshaushalt des Parlaments beläuft sich auf l % des Gesamthaushaltes der Union, was einer Belastung pro Unionsbürger von 2,50 € entspricht.

Die Befugnisse


Das Europäische Parlament besitzt - so wie jedes nationale Parlament - drei zentrale Befugnisse: Das Europäische Parlament besitzt - so wie jedes nationale Parlament - drei zentrale Befugnisse: Gesetzgebungs-, Haushalts- und Kontrollbefugnisse. Seine politische Rolle ist in den letzten Jahren stetig gewachsen.

Die Gesetzgebungsbefugnisse
Das Parlament verabschiedet gemeinsam mit dem Rat die europäischen Gesetze.
Das normale Gesetzgebungsverfahren ist das der Mitentscheidung: Als gleichberechtigte Partner erlassen Rat und Parlament gemeinsam die von der Kommission vorgeschlagenen Gesetze. Ohne das Parlament geht nichts in Europa.
Die Mitentscheidung stellt also eine wesentliche Befugnis des Parlaments dar. Die Mitentscheidung gilt zum Beispiel in den Bereichen Freizügigkeit von Arbeitnehmern, die Vollendung des Binnenmarktes, Forschung und technologische Entwicklung, die Umwelt, den Verbraucherschutz, Bildung, Kultur und Gesundheit. Im Wege der Mitentscheidung konnte das Parlament in den letzten Jahren folgendes erreichen:
es hat die unverschlüsselte Übertragung von wichtigen Sportereignissen im Fernsehen durchgesetzt,
es hat strengere Umweltschutzauflagen für Kraftstoffe und Motoröle erlassen,
es hat strengere Schutzmaßnahmen im Bereich der Tierernährung ermöglicht,
es hat strengere und deutlichere Warnhinweise zur Schädlichkeit von Tabakkonsum durchgesetzt,
es hat die umweltverträgliche Entsorgung von Altautos ab 2003 gesetzlich verankert und durchgesetzt, dass die Kosten für die Verwertung von Altautos von den Herstellern getragen werden; es arbeitet gegenwärtig an einer entsprechenden Vorschrift für die Wiederverwendung von gebrauchtem Elektro- und Elektronikschrott.
Das Parlament fordert, dass das Verfahren der Mitentscheidung künftighin in allen Politikbereichen gilt, was gegenwärtig noch nicht der Fall ist. Zum Beispiel wird es in den Bereichen Steuer- und Agrarpolitik nur angehört.
Der Amsterdamer Vertrag hat nicht nur die Mitentscheidungsbefugnis des Europäischen Parlaments gestärkt, sondern ihm auch ein Initiativrecht zugestanden. Das muss deshalb nicht auf Initiativen und Gesetzesvorlagen der Kommission warten, es kann selbst initiativ werden und die Kommission zum Handeln auffordern.
Auf Gesetzgebungsebene ist die parlamentarische Arbeit wie folgt organisiert:
das Europäische Parlament wird mit einem Gesetzgebungsvorschlag der Europäischen Kommission befasst; der Vorschlag wird an einen federführenden und an mitberatende Ausschüsse überwiesen, die ihrerseits Berichterstatter ernennen.
die Abgeordneten können Änderungsanträge zu dem vom Berichterstatter ausgearbeiteten Bericht einreichen; dieser wird anschließend, gegebenenfalls mit Änderungen, vom federführenden Ausschuss angenommen;
der Bericht wird nun von den Fraktionen unter Berücksichtigung ihrer jeweiligen politischen Orientierungen geprüft;
der Bericht wird im Plenum debattiert. Vom federführenden Ausschuss und den Fraktionen können Änderungsanträge dazu eingereicht werden. Das abschließende Votum des Plenums wird dem Rat übermittelt.

Die Haushaltsbefugnisse
Das Europäische Parlament und der Rat bilden die Haushaltsbehörde. Anders gesagt, sie teilen sich die Haushaltsbefugnis ebenso wie die Gesetzgebungsbefugnis. Die Beschlüsse des Parlaments werden vom Haushaltsausschuss in Zusammenarbeit mit den Fachausschüssen vorbereitet.
Im Dezember eines jeden Jahres wird der Haushalt der Union beschlossen, der durch die Unterzeichnung des Parlamentspräsidenten in Kraft tritt. Erst damit verfügt die Union über die finanziellen Mittel für das folgende Jahr. Die Festsetzung des jährlichen Haushalts ist für das Parlament die Gelegenheit, seine politischen Prioritäten ins Spiel zu bringen. Seit 1986 sind die jährlichen Ausgaben Bestandteil einer mehrjährigen Planung, der sogenannten "Finanziellen Vorausschau", die von Parlament und Rat gemeinsam angenommen wird.
Im Rahmen des jährlichen Haushaltsplans hat das Parlament bei den meisten Ausgaben das letzte Wort: Dies gilt zum Beispiel für die Ausgaben zugunsten der am meisten benachteiligten Regionen sowie zugunsten der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit. Bei anderen Posten, wie den Agrarausgaben, kann das Parlament Änderungen vorschlagen, doch liegt hier die letzte Entscheidung beim Rat. Parlament und Rat befassen sich in zwei Lesungen (zwischen Mai und Dezember) mit der Prüfung des von der Europäischen Kommission vorgelegten Haushaltsentwurfs, um sich über Höhe und Zweckbestimmung der Ausgaben zu verständigen.
Das Parlament kann den Haushalt ablehnen, wenn es der Auffassung ist, dass dieser nicht den Bedürfnissen der Union entspricht. In diesem Fall muss das Haushaltsverfahren von vorn beginnen. In der Vergangenheit ist dies mehrfach geschehen, doch hat das Parlament von dieser Waffe keinen Gebrauch mehr gemacht, seit es gemeinsam mit dem Rat einen mehrjährigen Finanzrahmen festlegt.
Wie werden die Haushaltsmittel ausgegeben?
Nehmen wir als Beispiel die Zahlungsermächtigungen des Haushaltsplans der Europäischen Union für das Jahr 2002: 46,2% der Mittel fließen in die Agrarpolitik, 33,6% in die so genannten "strukturellen" Maßnahmen zur Entwicklung der weniger florierenden Regionen der Union, 6,4% in Forschung und Soziales, 7,6 % in außenpolitische Aktionen und Entwicklungshilfe, 5,4% decken die Kosten der Gemeinschaftsinstitutionen ab (davon 1 % den Haushalt des Europäischen Parlaments), 2,7% gehen in die Beitrittsländer. 

Wie wird der Haushalt finanziert?
Der Haushalt wird über die Eigenmittel finanziert, die von den Mitgliedstaaten nach Konsultation des Europäischen Parlaments gemeinsam festgelegt werden. Das bedeutet im Klartext, dass sie der Europäischen Union gehören und keine Beiträge der Mitgliedstaaten darstellen. Der europäische Haushalt ist derzeit auf 1,27% des Bruttosozialprodukts der Europäischen Union begrenzt. 
Gegenwärtig bestehen die Eigenmittel aus:
- einem Anteil am Bruttosozialprodukt der einzelnen Mitgliedstaaten 
- einem Anteil an der Mehrwertsteuer, die in den Mitgliedstaaten auf Waren und Dienstleistungen erhoben wird
- Zöllen, die an den Außengrenzen der Union erhoben werden
- verschiedenen anderen Einnahmen, zu denen beispielsweise die Abschöpfungen auf Agrarerzeugnisse gehören, die aus Drittländern eingeführt werden. 

Wer kontrolliert die Ausführung des Haushalts?
Das Parlament kontrolliert über seinen Haushaltskontrollausschuss die Verwendung der Haushaltsmittel: Es bewertet die Verwaltung und effiziente Verwendung der Gemeinschaftsfinanzen und stützt sich dabei unter anderem auf die Berichte des Europäischen Rechnungshofes. Es beschließt alljährlich die Entlastung der Kommission, häufig unter Auflagen und Empfehlungen. Das Parlament kann die Entlastung aufschieben oder ganz ablehnen, wenn es grobe Missstände in der Amtsführung der Kommission oder in der Verwendung der Gemeinschaftsgelder feststellt. Indem es l999 die Entlastung aufschob, um auf Missmanagement und fehlende Transparenz aufmerksam zu machen, löste es einen politischen Prozess ein, der zum Rücktritt der Santer-Kommission führte.

Die Kontrollbefugnisse
Das Europäische Parlament übt neben der Haushaltskontrolle ganz allgemein die politische Kontrolle über sämtliche Tätigkeiten der Europäischen Unikon aus. Diese Befugnis, die ursprünglich ausschließlich die Tätigkeit der Kommission betraf, wurde auf den Ministerrat und die Gremien der Außen- und Sicherheitspolitik ausgeweitet. Um die Wahrnehmung dieser Befugnis zu erleichtern, kann das Parlament (nichtständige) Untersuchungsausschüsse einsetzen. Es hat dies mehrfach getan, vor allem in der Folge des Rinderwahns. Die Untersuchung hat zur Schaffung einer europäischen Veterinäragentur in Dublin geführt. Auch die Gründung des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung (OLAF) ging auf die Initiative des Europäischen Parlaments zurück.
Das Verhältnis von Parlament, Kommission und Rat 

Das Europäische Parlament spielt eine maßgebliche Rolle bei der Einsetzung der Kommission. Es ratifiziert die Ernennung des Kommissionspräsidenten, führt Anhörungen der designierten Kommissionsmitglieder durch und entscheidet anschließend darüber, ob es der Kommission insgesamt sein Vertrauen ausspricht oder nicht.
Außerdem hat das Parlament das Recht, der Kommission im Laufe der Amtszeit sein Misstrauen auszusprechen: Die Annahme eines Misstrauensantrags, für die es die absolute Mehrheit der Abgeordneten und 2/3 der abgegebenen Stimmen bedarf, zwingt die Kommission zum Rücktritt. Allerdings hat das Parlament bislang noch keinen Misstrauensantrag angenommen. Schon die Androhung dieses Mittels hat aber in der Vergangenheit eine äußerst abschreckende Waffe dargestellt.
Im Rahmen der politischen Alltagsarbeit übt das Parlament die Kontrolle über die Kommission mittels seiner Fachausschüsse im Wege von Expertenanhörungen, der Ladung von Kommissaren und der Erstellung von Berichten aus. Außerdem richten parlamentarische Ausschüsse, Fraktionen und Abgeordnete mündliche Anfragen an den Rat oder die Kommission. Wenn diese Anfragen wichtige politische Themen betreffen, münden sie meist in eine Aussprache im Plenum, die mit der Annahme einer Parlamentsentschließung endet. Aktuelle Ereignisse, die die europäische Öffentlichkeit bewegen, sind ebenfalls Gegenstand von Debatten und Entschließungen. Ferner verfügt das Parlament über das Instrument der sogenannten Fragestunde, in der Rat und Kommission im Plenum während einer festgesetzten Stunde für Fragen und Antworten zur Verfügung stehen. Daneben beantwortet die Kommission jährlich mehr als 5000 schriftliche Anfragen von Parlamentariern.
Der Vorsitzende des Ministerrats legt dem Europäischen Parlament Rechenschaft ab über das Programm und die Bilanz der halbjährlichen Ratspräsidentschaft, über die Ratstagungen sowie über den Stand der Gesetzgebungsarbeiten. 


Das Parlament und der Europäische Rat 

Der Europäische Rat setzt sich zusammen aus den Staats- oder Regierungschefs der Mitgliedstaaten und dem Kommissionspräsidenten. Mindestens zweimal jährlich legt er die allgemeinen politischen Leitlinien der Union auf einem sogenannten "Gipfel" fest. Der Präsident des Parlaments trägt den Staats- und Regierungschefs die Position des Parlaments zu den anstehenden Themen vor. Im Anschluss an diese Gipfel übermittelt der Ratspräsident dem Parlament einen Bericht.


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Michl Ebner
Europaparlamentarier
 
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