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Europaparlament
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Wahlen in Europa

Das Europäische Parlament in Brüssel

Das Europäische Parlament "besteht aus Vertretern der Völker der in der Gemeinschaft zusammengeschlossenen Staaten", wie es im Vertrag von Rom aus dem Jahre 1957 heißt. Auf diese Weise sind heute 492 Millionen Europäer aus 27 Ländern durch ihre 785 Volksvertreter am Aufbau Europas beteiligt. Die SVP ist im Europaparlament durch den Abgeordneten Michl Ebner vertreten.

Im Juni 1979 wurde das Europäische Parlament erstmals in allgemeinen und direkten Wahlen gewählt. Seitdem gehen die Bürger Europas regelmäßig alle 5 Jahre, letztmals im Juni 2004, zu den Wahlurnen, um ein gemeinsames Parlament zu wählen. Das ist das eindrucksvollste Zeichen der Versöhnung, das die Europäer, die sich im Laufe des vergangenen Jahrhunderts aufs Heftigste bekriegt haben, setzen können. 

Legitimiert durch die allgemeinen und direkten Wahlen hat das Europäische Parlament in der Folgezeit durch eine ganze Reihe von Verträgen zunehmende Befugnisse und wachsenden Einfluss auf die europäische Politik erhalten. Insbesondere die Verträge von Maastricht und Amsterdam haben das Europäische Parlament schrittweise von einer beratenden Versammlung in ein Parlament mit Gesetzgebungs- und Kontrollbefugnis verwandelt, das auf europäischer Ebene Aufgaben wahrnimmt, die denen der nationalen Parlamente der Mitgliedsländer vergleichbar sind. 
Sitz und Arbeitsorte
Das Europäische Parlament hat drei Arbeitsorte: Straßburg, Brüssel und Luxemburg. Das hat historische Gründe: Hauptsächlich in diesen drei Städten ließen sich die europäischen Institutionen nach ihrer Gründung nieder. Als Symbol der deutsch-französischen Aussöhnung wurde Straßburg zunächst Sitz des Europarates, später dann auch Ort der Plenartagungen des Europäischen Parlaments.
Ein Protokoll im Anhang zum Amsterdamer Vertrag von 1997 regelt die gegenwärtige Rechtslage: "Das Europäische Parlament hat seinen Sitz in Straßburg; dort finden die 12 monatlichen Plenartagungen einschließlich der Haushaltstagung statt. Zusätzliche Plenartagungen finden in Brüssel statt. Die Ausschüsse des Europäischen Parlaments treten in Brüssel zusammen. Das Generalsekretariat des Europäischen Parlaments und dessen Dienststellen verbleiben in Luxemburg." Aus nahe liegenden Gründen sind indes ein Grossteil der Beamten (insbesondere Dienste, die den Parlamentsorganen zuarbeiten) und die Mitarbeiter der Fraktionen in Brüssel angesiedelt.
Südtirols Europaparlamentarier
Dr. Michl Ebner
Mitglied des Europäischen Parlaments
Fraktion der Europäischen Volkspartei 

http://www.michlebner.info/
Mitglieder
Das Europäische Parlament hat zur Zeit noch 785 Mitglieder. Die Zahl der Abgeordneten je Mitgliedstaat wird vom Vertrag festgesetzt. Seit 1979 werden die Europa-Abgeordneten alle fünf Jahre in allgemeinen und direkten Wahlen gewählt. Da es an einem einheitlichen europäischen Wahlrecht mangelt, geschieht dies nach den jeweiligen nationalen Wahlordnungen. Eine Reihe von demokratischen Regeln sind allen Ländern gemeinsam: Die wichtigsten sind das Wahlrecht mit 18 Jahren, die Gleichheit von Männern und Frauen sowie das Wahlgeheimnis. In Belgien, Griechenland und Luxemburg herrscht Wahlpflicht. Seit dem Maastrichter Vertrag, der 1993 in Kraft getreten ist, können alle Bürgerinnen und Bürger eines Mitgliedstaates der Europäischen Union im Wohnsitzland wählen und gewählt werden. 1979 betrug der Anteil der Frauen im Europäischen Parlament l6,5 %. Dieser Anteil hat sich im Laufe der Wahlperioden kontinuierlich erhöht und liegt gegenwärtig bei 31 %.

Das Europäische Parlament ist die einzige Institution der Europäischen Union, die öffentlich tagt und berät. Die Entschließungen, Stellungnahmen und Debatten des Parlaments werden im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften veröffentlicht.

Im Plenarsaal sitzen die Abgeordneten nicht nach nationalen Delegationen, sondern nach ihrer parteipolitischen Zuordnung in Fraktionen getrennt. Derzeit gibt es sieben Fraktionen sowie einige fraktionslose Mitglieder. Die beiden größten Fraktionen sind die Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) und die Fraktion der Sozialdemokratischen Parteien Europas. Die Abgeordneten arbeiten in den parlamentarischen Ausschüssen und Delegationen als ordentliche oder stellvertretende Mitglieder.

Die europäischen Abgeordneten tagen eine Woche pro Monat in Straßburg (Plenartagung). Zusätzlich notwendige kurze Plenartagungen finden in Brüssel statt. Das Generalsekretariat hat seinen Sitz in Luxemburg.

Zwei Wochen pro Monat tagen die parlamentarischen Ausschüsse in Brüssel. Die verbleibende weitere Woche ist den Fraktionssitzungen vorbehalten.
Übersetzer und Dolmetscher sorgen dafür, dass das Parlament und seine Organe in allen Amtssprachen der Union arbeitet: Dänisch, Deutsch, Englisch, Finnisch, Französisch, Griechisch, Italienisch, Niederländisch, Portugiesisch, Schwedisch und Spanisch.
Die Fraktionen
Die große Mehrheit der Abgeordneten gehört einer Fraktion an. Eine Fraktion muss multinational sein und eine bestimmte Mindestzahl von Mitgliedern aus mehreren Mitgliedsländern umfassen. Nur wenige Mitglieder bleiben fraktionslos und damit Einzelkämpfer. Zur Zeit sind im Europäischen Parlament sieben Fraktionen vertreten. Die meisten Fraktionen sind an politische Parteien gebunden, die auf europäischer Ebene organisiert sind und vom Vertrag anerkannt werden als "Faktor der Integration in der Union. Sie tragen dazu bei, ein europäisches Bewusstsein herauszubilden und den politischen Willen der Bürger der Union zum Ausdruck zu bringen". Jede Fraktion hat einen Vorsitzenden, einen Vorstand und ein Sekretariat.
Bevor Berichte der parlamentarischen Ausschüsse im Plenum diskutiert und abgestimmt werden, werden sie in den Arbeitskreisen der Fraktionen erörtert, häufig mit dem Ergebnis, dass Änderungsanträge im Plenum vorgelegt werden. Fraktionen spielen auch eine wichtige Rolle bei der Festlegung der Tagesordnung und der Auswahl der aktuellen Fragen für die Plenarsitzungen.
Der Präsident, das Präsidium und die Konferenz der Präsidenten
Der Präsident leitet alle Tätigkeiten des Parlaments und seiner Gremien. Er leitet die Sitzungen des Plenums, des Präsidiums und der Konferenz der Präsidenten. Er vertritt das Parlament in seinen Beziehungen nach außen.

Das Präsidium ist das administrative Leitungsorgan des Hauses und zuständig für den Haushalt des Parlaments sowie für Personal- und Organisationsfragen. Ihm gehören neben dem Präsidenten 14 Vizepräsidenten an sowie fünf Quästoren mit beratender Stimme. Die Quästoren befassen sich mit Verwaltungsfragen, die unmittelbar die Mitglieder betreffen.

Die Konferenz der Präsidenten ist das politische Leitungsorgan des Parlaments, dem der Präsident und die Fraktionsvorsitzenden angehören. Sie beschließt die Tagesordnung des Plenums, legt den jährlichen Arbeitskalender der Parlamentsorgane fest sowie die Zuständigkeiten der parlamentarischen Ausschüsse und der interparlamentarischen Delegationen.
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