WAHLEN GEMEINDE
Direktwahl der Bürgermeister und der Gemeinderäte im Frühjahr 2005

Die Gemeinde in Südtirol
In Südtirol gibt es 116 Gemeinden; deren Autonomie ist verfassungsrechtlich verankert. Die Gemeinde vertritt als autonome Körperschaft die örtliche Gemeinschaft, nimmt deren Interessen wahr und fördert deren Entwicklung. Zudem gibt sich jede Gemeinde ihre eigene Satzung, welche die grundlegenden Bestimmungen über die Tätigkeit und den Aufbau beinhaltet. Die Organe der Gemeinde sind der Rat, der Ausschuss und der Bürgermeister.
Der Gemeinderat ist das politisch-administrative Leitungs- und Kontrollorgan, er behandelt und genehmigt das programmatische Dokument des neugewählten Bürgermeisters und beschließt unter anderem die Satzung der Körperschaft und der Sonderbetriebe, die Verordnungen, die Ordnung der Ämter und Dienste, die Jahres- und Mehrjahreshaushaltspläne, deren Änderungen, die Rechnungsabschlüsse, die Gebiets- und Bauleitpläne.
Die Anzahl der Gemeinderäte richtet sich nach der bei der letzten Volkszählung erhobenen Einwohnerzahl der jeweiligen Gemeinde und reicht von 15 Räten in Gemeinden unter 3.000 Einwohnern bis zu 50 Räten bei Gemeinden mit über 100.000 Einwohnern oder in der Landeshauptstadt. Die Sitzungen des Gemeinderates sind öffentlich mit Ausnahme jener Fälle, in denen der Rat mit begründetem Beschluss anders entscheidet.
Alle Mitglieder des Gemeinderates haben das Initiativrecht in jeder dem Rat zur Beschlussfassung unterbreiteten Angelegenheit. Sie sind ferner berechtigt, Interpellationen, Anfragen, Beschlussanträge und Tagesordnungsanträge einzubringen. Die Beschlüsse des Gemeinderates und des Ausschusses müssen für die Dauer von zehn aufeinander folgenden Tagen an der Amtstafel der Gemeinde veröffentlicht werden. Innerhalb dieser Veröffentlichungsfrist kann jeder Bürger Einspruch beim Gemeindeausschuss erheben.
Der Gemeindeausschuss setzt sich aus dem Bürgermeister als Vorsitzendem und aus einer Anzahl von Assessoren zusammen, die in der Satzung bestimmt ist. Deren Anzahl reicht von höchstens vier in Gemeinden bis zu 3.000 Einwohnern bis höchstens zehn in Gemeinden über 100.000 Einwohnern oder in der Landeshauptstadt.
In den Gemeinden der Provinz Bozen muss die Zusammensetzung des Gemeindeausschusses der Stärke der Sprachgruppen entsprechen, wie sie im Gemeinderat vertreten sind. Jede Sprachgruppe hat das Recht im Gemeindeausschuss vertreten zu sein, wenn sie im Gemeinderat mit wenigstens zwei Ratsmitgliedern vertreten ist.
Die Zusammensetzung aller übrigen Kollegialorgane innerhalb der Gemeinden, der öffentlichen Körperschaften, die von der Region abhängig sind oder deren Ordnung in die Gesetzesbefugnis der Region fällt sowie der jeweiligen Betriebe mit autonomer Ordnung in der Provinz Bozen, ist an die Stärke der drei Sprachgruppen anzupassen, wie diese bei der letzten amtlichen Volkszählung hervorgeht, und zwar bezogen auf das jeweilige Gebiet, vorbehaltlich der Zugangsmöglichkeit für Angehörige der ladinischen Sprachgruppe.
Der Bürgermeister, der durch Direktwahl bestellt wird, bekleidet zwei Ämter. Er ist Oberhaupt und Vertreter der Gemeindeverwaltung sowie Amtswalter der Regierung. Der Bürgermeister ist ermächtigt als Erkennungszeichen ein Medaillon mit Halskette zu tragen, wenn er als Oberhaupt der Gemeinde auftritt. Bei der Ausübung von Staatsfunktionen trägt er die Trikoloreschleife. Er legt bei Amtsantritt den Eid vor dem Gemeinderat ab. Der Bürgermeister ergreift bei Dringlichkeit die notwendigen Maßnahmen auf dem Gebiet der öffentlichen Gesundheit und Hygiene, des Bauwesens und zur Verhütung und Beseitigung ernster Gefahren. Dem Bürgermeister steht als ranghöchster Beamter, Rechtsberater und Notar der Gemeindesekretär zur Seite.
Der Bürgermeister hat Anrecht auf eine Amtszulage. Dieses Recht steht auch den Assessoren zu. Die Gemeinderäte haben Anspruch auf eine Anwesenheitsentschädigung, deren Betrag in der Satzung festgesetzt wird.
Die Gemeinde nimmt sämtliche Verwaltungsfunktionen von örtlichem Interesse wahr, die die soziale, wirtschaftliche und kulturelle Entwicklung der Bevölkerung betreffen. Dazu zählen die Instandhaltung des örtlichen Verkehrsnetzes, die Wasser- und Energieversorgung, die öffentliche Beleuchtung, Müllabfuhr und Kläranlagen. Die Gemeinde sorgt des weiteren für die Erstellung des Handelsplanes und Überwachung der Handelstätigkeit sowie für die Erteilung von Lizenzen auf dem Gebiet des Gastgewerbes und der öffentlichen Veranstaltungen. Die Gemeinde führt das Standesamt, das Meldeamt, die Militärmatrikelrollen und hat für die Durchführung der Wahlen zu sorgen. Sie sorgt für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (Gemeindepolizei) und der Feuerwehr. Die Gemeinde erfüllt vielfältige Aufgaben im Sozialbereich, sie hat die Pflichtimpfungen vorzunehmen, den Bestattungsdienst zu sichern sowie für die Instandhaltung der Friedhöfe zu sorgen. Die Gemeinde sorgt für Sport- und Freizeitanlagen. Besonders bedeutend sind die Aufgaben der Gemeinde im Bereich der Raumordnung: Durch die Erstellung der Bauleitpläne, Durchführungs- und Wiedergewinnungspläne sowie der Landschaftspläne wird die bauliche Entwicklung im Gemeindegebiet bestimmt. Zu den kulturellen Aufgaben gehören der Bau und die Erhaltung der Pflichtschulen, Theater, Museen, Bibliotheken und Archive, Unterstützung von örtlichen Vereinigungen.
Die Gemeinde besitzt Finanzhoheit. Sie bezieht ihre Einnahmen aus Beiträgen und laufenden Zuweisungen des Landes und anderen öffentlichen Körperschaften, aus Veräußerungen, Kapitalzuweisungen, Gemeindesteuern und -gebühren. Dazu zählen die kommunale Liegenschaftssteuer (ICI), die Werbesteuer, ein Teil der Aufenthaltsabgabe, Müllabfuhrgebühr, Gebühr für die Besetzung öffentlicher Plätze und Flächen, Gebühr für die Ableitung und Reinigung der Abwässer.
Links zum Thema Gemeindewahl 2005:
Südtiroler Bürgernetz
Südtirol Online
Südtiroler Gemeindenverband
Südtiroler Gemeinden
Ergebnisse der Gemeindewahlen 2005
Am 8. Mai 2005 wurden in 115 der 116 Gemeinden Südtirols die Gemeinderäte und die Bürgermeister neu gewählt. In Südtirol waren knapp über 387.000 Wähler betroffen. Vier Gemeinden weisen eine Bevölkerung von mehr als 15.000 Wählern auf: Bozen, Meran, Brixen und Leifers: In diesen vier Gemeinden gab es einen zweiten Wahldurchgang, weil keiner der Bürgermeisterkandidaten mehr als 50 Prozent der gültigen Stimmen erreicht hat. In Bozen mußte am 6. November 2006 eine Neuwahl angesetzt werden, da es den im Mai gewählten bürgermeister Giovanni Bennussi von Mitte-Rechts nicht gelungen war eine Regierung zu bilden.
Das Wahlprogramm der SVP für die Gemeindewahlen 2006 zum herunterladen
Die Wahlbeteiligung
Die Wahlbeteiligung lag insgesamt niedriger als bei den vorhergehenden Gemeinderatswahlen im Jahr 2000. Es beteiligten sich 79,1 Prozent der Wahlberechtigten; 2000 waren es noch 81 Prozent. Die fleißigsten Wähler Südtirols waren jene von Altrei: Hier haben 90,7 Prozent die Gemeindeverwalter gewählt – übrigens die einzige Gemeinde, in der die 90-Prozent-Hürde überschritten wurde. Die meisten „Wahlmuffel“ waren in Taufers im Münstertal zu Hause: Dort lag die Wahlbeteiligung bei 66,8 Prozent – sechs Prozent weniger als im Jahr 2000. Gesunken ist die Wahlbeteiligung vor allem in den Städten. In Meran wählten 68,8 Prozent (2000: 74,2), in Bozen 74,7 Prozent (2000: 76), in Brixen 77,2 Prozent (200: 77,3) und in Leifers 78,9 (81,3).
Die Ergebnisse in der Zusammenfassung
Die SVP konnte bei den Gemeinderatswahlen 2005 ihre Mandate, mit einem kleinen Minus im Vergleich zu 2000, halten: Die Volkspartei stellt nun 1.495 Gemeinderätinnen und Gemeinderäte. Insgesamt bekam die Volkspartei 162.482 Stimmen (58,9 Prozent). Das sind 3,7 Prozent weniger als noch im Jahr 2000, als die SVP 171.805 Stimmen (62,6 Prozent) erhielt.
Wille zur Erneuerung
Die Wählerinnen und Wähler zeigten auch einen deutlichen Willen zur Erneuerung: Sie setzten in 29 Gemeinden neue Bürgermeister aus den Reihen der Südtiroler Volkspartei an die Spitze der Gemeinde. In den Gemeindestuben setzt sich diese Erneuerung mit vielen neu gewählten jungen Gemeinderätinnen und –räten fort.
Die SVP stellt aktuell 107 Bürgermeister (2000 waren es 105). Nur in Auer ist der SVP-Bürgermeister an die Dorfliste verloren gegangen, die von SVP-Vertretern ins Leben gerufen worden ist.
Stärkung der Frauen
Positiv ist für die SVP das Abschneiden der Frauen: In Margreid und Gais kommen zwei neue Bürgermeisterinnen dazu (neben Unsere Liebe Frau i.W./St. Felix, Natz-Schabs und seit dem Herbst Olang). Auch in den Gemeinderäten ist der Frauenanteil aus der Volkspartei gestiegen.
Städte: Wermutstropfen Bozen
Zufrieden ist Parteiobmann Elmar Pichler Rolle über das Abschneiden der Städte Leifers, Meran und Brixen. Wermutstropfen war im Mai das Ergebnis in Bozen, wo es der SVP und den anderen deutschen Parteien nicht gelungen war, ihre Wählerinnen und Wähler zu mobilisieren, wohingegen die italienische Rechte zugelegt hat und die Zusammensetzung des Gemeinderates insgesamt ein sehr fragmentiertes Bild ergab. Bei der Nachwahl am 6. November 2006 konnte die SVP aber mit 21,84 Prozent und 11 Gemeinderäten ein historisches Ergebnis einfahren. Damit wurde sie zur stärksten politischen Kraft in Bozen.
Gemeinderäte: Mandate gehalten
Die SVP konnte ihre Mandate in etwa halten: So stellt sie nun 1.508 Gemeinderätinnen und Gemeinderäte, nach der Wahl 2000 waren es 1.532 Räte.
Auf die SVP fielen insgesamt 168.714 Stimmen, das sind 59,6 Prozent. Im Jahr 2000 erhielt die Südtiroler Volkspartei 171.805 Stimmen (62,6 Prozent).
Zum Vergleich: Bei den Landtagswahlen 2003 waren es 166.046 SVP-Stimmen (55,6 Prozent) und bei den Europawahlen 2004 insgesamt 116.759 Stimmen für die SVP (46,6 Prozent).
Die neuen SVP-Bürgermeister
Bezirk Eisacktal:
Brixen (Albert Pürgstaller)
Feldthurns (Herbert Dorfmann)
Lüsen (Fischnaller Josef)
Rodeneck (Klaus Faller)
Bezirk Pustertal:
Enneberg (Ferdigg Fortunato)
Gais (Romana Stifter)
Gsies (Paul Schwingshackl)
Pfalzen (Josef Gatterer)
Sand in Taufers (Helmuth Innerbichler)
Sexten (Fritz Egarter)
Bezirk Wipptal:
Freienfeld (Armin Holzer)
Sterzing (Karl Messner)
Bezirk Bozen:
Kastelruth (Hartmann Reichhalter)
Terlan (Klaus Runer)
Tiers (Karl Villgrattner)
Sarntal (Franz Locher)
St. Ulrich (Ewald Moroder)
Welschnofen (Elmar Pattis)
Völs (Arno Kompatscher)
Bezirk Burggrafenamt:
Kuens (Alois Kuen)
Marling (Walter Mairhofer)
Meran (Günther Januth)
Naturns (Andreas Heidegger)
Riffian (Karl Werner)
Schenna (Alois Kröll)
Bezirk Vinschgau:
Latsch (Karl Weiss)
Prad (Hubert Pinggera)
Schluderns (Erwin Wegmann)
Bezirk Unterland:
Margreid (Theresia Degasperi Gozzi)

Das neue Gemeindengesetz
Nach 8 Jahren endlich am Ziel!
Die Gemeinden hatten lange darauf gewartet: Der Regionalrat hat das neue Gemeindengesetz verabschiedet. Es umfasst die neue Gemeindeordnung und die Neuregelung der Wahl von Gemeinderat und Bürgermeister. Bei den Gemeindewahlen ‘05 wurde bereits nach neuem Modus gewählt.
SVP-Fraktionsvorsitzender Seppl Lamprecht ist zufrieden: “Damit kann bei den Wahlen im Frühjahr bereits nach den neuen Bestimmungen gewählt werden. Nach acht Jahren Diskussion sind wir endlich am Ziel angelangt! Die Südtiroler Gemeinden haben schon lange darauf gewartet.” Das Gesetz hat unter anderem auch autonomiepolitische Bedeutung: Die Kompetenzen im Bereich der Gemeindesekretäre, des Rechnungswesens und Gemeindepersonals werden künftig von den Ländern geregelt. Weiters werden die Gemeinderäte aufgewertet, indem neue Zuständigkeiten für sie festgelegt werden, wie z. B. bei der Genehmigung öffentlicher Bauvorhaben.
Weitere Zuständigkeiten, die über die allgemeinen Grundsätze des Gesetzes hinausgehen, können sich die Gemeinderäte über die Gemeindesatzung geben, die zentrales Gestaltungselement wird. Über die Satzung werden unter anderem die Elemente der direkten Demokratie, wie die Volksabstimmung, geregelt: die Anzahl der benötigten Unterschriften, das Quorum usw. Ein Signal wird in Richtung Einbindung der Jugend gegeben: Es müssen nämlich die Beteiligungsformen für die jungen Bürgerinnen und Bürger vorgesehen werden, deren Formen jedoch autonom festgelegt werden können. Ebenso wie jener der jungen Menschen muss auch der Beteiligung der Senioren sowie der Vertretung der beiden Geschlechter in den Gemeindeausschüssen über die Satzungen Rechnung getragen werden.
Ein Drittel Frauen auf den Listen: In Zukunft muss ein Drittel der Listenplätze dem jeweils anderen Geschlecht vorbehalten sein, sonst wird die Liste gekürzt. Es sind nur mehr Listen, auf welchen beide Geschlechter vertreten sind, zugelassen. “Bisher war es ein Viertel und das ist somit eine große Aufwertung und Stärkung der Vertretung der Frauen. Die Südtiroler Volkspartei hat eine entsprechende Regelung auch in ihre internen Richtlinien für die Gemeindewahlen 2005 einfließen lassen”, erklärt Lamprecht.
Wahlsystem: Ausgedehnt wird die Verhältniswahl, die künftig für alle Gemeinden bis 15.000 Einwohner gilt; vorher war die Grenze bei 13.000 Einwohnern. Jeder Gemeinderatskandidat ist in diesen Gemeinden zugleich auch Bürgermeisterkandidat, außer er verzichtet ausdrücklich darauf. In Gemeinden über 15.000 Einwohner gilt für die Wahl des Bürgermeisters das Mehrheitswahlrecht, d. h. dass der Bürgermeisterkandidat von mehreren Listen unterstützt werden kann und gewählt ist, wenn er über 50 Prozent der gültigen Stimmen erhält - erreicht er dieses Ziel nicht beim ersten Wahlgang, kommt es zur Stichwahl.
Was das passive Wahlrecht anbelangt, so gibt es bei der Sprachgruppenerklärung - vor dem Hintergrund der Neuregelung in der Sechserkommission sowie der Urteile des Verfassungsgerichts - eine Ausnahmeregelung, die jedoch nur für die Wahl 2005 gilt: Jene, die 2000 keine Sprachgruppenerklärung abgegeben haben, müssen mit der Annahme ihrer Kandidatur die Zugehörigkeit zu einer Sprachgruppe erklären. “Die Verfassung garantiert jedem und jeder das passive Wahlrecht. Wir mussten diese Übergangsnorm einführen, bis die Sechserkommission die Regelung der Sprachgruppenerklärung neu formuliert hat”, so Lamprecht.
Ein wichtiger Punkt des neuen Gesetzes ist die Amtsentschädigung der Gemeindeverwalter. “Endlich können wir die Entschädigungen unserer Bürgermeister und Gemeindereferenten autonom regeln und haben auch dafür gesorgt, dass der Dienst an der Allgemeinheit in den Kleingemeinden aufgewertet wird”, betont Lamprecht.
Amtsentschädigung
Kleingemeinden aufgewertet
Südtirols Gemeindevertreter legen sich künftig nicht mehr ihre Entschädigung selbst fest. Die Festlegung der Beträge obliegt künftig der Regionalregierung auf Vorschlag der Landesregierung. Grundlage für die Berechnung der Bürgermeister-Entschädigung ist das Gehalt der Landtagsabgeordneten (12.808 Euro brutto).
Die Entschädigung eines Bürgermeisters in einer Gemeinde bis 500 Einwohner kann zwischen neun und 15 Prozent des Lohns eines Landtagsabgeordneten betragen. In Gemeinden bis 2.000 Einwohner sind es zwölf bis 23 Prozent; in Gemeinden bis 3.000 Einwohner 16 bis 35 Prozent; in Gemeinden bis 10.000 Einwohner 18 bis 39 Prozent; in Gemeinden bis 15.000 Einwohner sind es 30 bis 60 Prozent; bei 17.500 Einwohner sind es 35 bis 70 Prozent; bei 30.000 Einwohner 38 bis 75 Prozent; in Gemeinden bis 50.000 Einwohner sind es 40 bis 80 Prozent und in Bozen 50 bis 100 Prozent des Gehalts eines Landtagsabgeordneten.
Die Vizebürgermeister bekommen 20 bis maximal 50 Prozent des Bürgermeisterbezugs. Nur in Bozen kann der Vizebürgermeister 75 Prozent erhalten. Erstmals gibt es Geld für Referenten in Gemeinden unter 2000 Einwohnern: maximal 30 Prozent des Bürgermeistergehalts.
Die Referenten in Gemeinden über 2.000 Einwohner können höchstens 50 Prozent des Bürgermeistergehalts bekommen.