Wann finden die Wahlen statt?
Der Wahltermin und die Öffnungszeiten der Wahllokale werden mit einem Dekret der Regionalregierung innerhalb 60 Tage vor der Wahl festgelegt.
Wer darf wählen?
Wer darf wählen?
Wahlberechtigt sind alle italienischen Staatsbürger und alle EU-Bürger über 18 Jahre mit Wohnsitz in der jeweiligen Gemeinde.
Wieviele der 116 Südtiroler Gemeinden werden von einem SVP-Bürgermeister regiert?
In 102 Gemeinden stellt die SVP den Bürgermeister
Wie wird gewählt?

Jeder Wähler muss mit seinem Wahlausweis und einem gültigen Personalausweis erscheinen. Je nach Größe der Gemeinden wird die Wahl unterschiedlich durchgeführt:
Gemeinden bis zu 15.000 Einwohner:
Für Gemeinden bis zu 15.000 Einwohner gibt es zwei Stimmzettel. Einen Stimmzettel für die Wahl des Bürgermeisters und einen für die Wahl zum Gemeinderat.
Gewählt werden die Kandidaten des Gemeinderates, indem man auf dem Stimmzettel neben der Ankreuzung des Listenzeichens bis zu 4 Vorzugsstimmen auf den Stimmzettel einträgt. Gewählt sind die Kandidaten die nach dem Verhältniswahlprinzip am meisten Stimmen erhalten haben.
Gewählt wird ein Kandidat für das Bürgermeisteramt, indem man mit dem Stift dessen Zunamen und, wenn erforderlich, dessen Zu- und Vornamen in die auf dem Stimmzettel gedruckte Zeile einträgt.
Zum Bürgermeister wird jener Kandidat als gewählt verkündet, der die meisten gültigen Stimmen erreicht hat. Bei Stimmengleichheit wird ein zweiter Wahlgang durchgeführt, der am zweiten Sonntag nach jenem des ersten Wahlganges stattzufinden hat und die beiden Kandidaten betrifft, die die höchste Anzahl von Stimmen erhalten haben.
Auf dem Stimmzettel für die zweite Wahl sind der Vorname und der Zuname der Kandidaten für das Amt des Bürgermeisters angeführt. Die Stimme wird abgegeben, indem im Rechteck, in welchem der Name des ausgewählten Kandidaten geschrieben steht, ein Zeichen gesetzt wird.
Gemeinden über 15.000 Einwohner:
In den Gemeinden der Provinz Bozen mit einer Bevölkerung von über 15.000 Einwohnern erfolgt die Wahl des Bürgermeisters und des Gemeinderates mit einem einzigen Stimmzettel.
Der Stimmzettel enthält den Zunamen und den Vornamen der Kandidaten für das Amt des Bürgermeisters, die Listenzeichen der verbundenen Listen und neben jedem Listenzeichen ein Feld für die Abgabe der Vorzugsstimme für den Gemeinderat.
Jeder Wähler wählt einen Kandidaten für das Amt des Bürgermeisters, indem er mit dem Kopierstift ein Zeichen neben einem der Listenzeichen der mit ihm verbundenen Listen anbringt. Er kann weiters vier Vorzugsstimmen für Kandidaten für das Amt eines Gemeinderatsmitgliedes abgeben, die in den Listen eingetragen sind, welche mit dem ausgewählten Kandidaten für das Amt des Bürgermeisters verbunden sind, indem er deren Zunamen und, falls erforderlich, deren Zu- und Vornamen in den Zeilen neben dem gewählten Listenzeichen einträgt. Sollte der Kandidat zwei Zunamen haben, so kann der Wähler bei der Abgabe der Vorzugsstimme auch nur einen davon angeben. Es müssen jedoch beide Zunamen und gegebenenfalls der Geburtsort und das Geburtsdatum angegeben werden, falls Verwechslungen mit anderen Kandidaten aufkommen könnten.
Falls der Wähler sowohl auf ein Listenzeichen als auch auf den Namen des mit der Liste verbundenen Kandidaten für das Amt des Bürgermeisters ein Zeichen gesetzt hat, so ist die Stimme gültig.
Sollte die Stimme nur auf den Namen eines Kandidaten für das Amt des Bürgermeisters abgegeben worden sein, so gilt sie sowohl für den Kandidaten für das Amt des Bürgermeisters, dessen Name angekreuzt wurde, als auch für die verbundene Liste. Falls eine Verbindung mit einer Listengruppe besteht, werden die nur dem Kandidaten für das Amt des Bürgermeisters zugewiesenen Stimmen unter sämtlichen Listen der Gruppe im Verhältnis zur Zahl der von jeder Liste erhaltenen gültigen Stimmen verteilt, wobei Dezimalzahlen über 50 aufgerundet werden.
Der Kandidat, der die absolute Mehrheit der gültigen Stimmen erhalten hat, wird zum Bürgermeister gewählt
Falls kein Kandidat die Mehrheit erreicht, wird ein zweiter Wahlgang am 22. Mai 2005 durchgeführt.
Auf dem Stimmzettel für die Stichwahl sind der Vorname und der Zuname der Kandidaten für das Amt des Bürgermeisters angeführt. Die Stimme wird abgegeben, indem im Feld, in welchem der Name des ausgewählten Kandidaten steht, ein Zeichen gesetzt wird.
Nach dem zweiten Wahlgang wird jener Kandidat zum Bürgermeister gewählt, der die höchste Anzahl von gültigen Stimmen erhalten hat.

Was wird gewählt?

Gewählt werden die Gemeinderäte und der Bürgermeister einer Gemeinde. Der Gemeinderat setzt sich zusammen aus:
a) 50 Mitgliedern in den Gemeinden mit einer Bevölkerung von über 100.000 Einwohnern oder in den Provinzhauptstädten;
b) 40 Mitgliedern in den Gemeinden mit einer Bevölkerung von über 30.000 Einwohnern;
c) 30 Mitgliedern in den Gemeinden mit einer Bevölkerung von über 10.000 Einwohnern;
d) 20 Mitgliedern in den Gemeinden mit einer Bevölkerung von über 3.000 Einwohnern;
e) 15 Mitgliedern in den Gemeinden mit einer Bevölkerung bis zu 3.000 Einwohnern und aus allen wählbaren Bürgern, wenn ihre Anzahl geringer ist als die oben festgesetzte,
Der Bürgermeister ist in der Zahl der Gemeinderatsmitglieder inbegriffen.
Der Gemeindeausschuss wird indirekt vom neu gewählten Bürgermeister ernannt und vom Gemeinderat bestätigt.
Der Gemeindeausschuss setzt sich aus dem Bürgermeister als Vorsitzendem und aus einer Anzahl von Gemeindereferenten zusammen, die in der Satzung bestimmt ist und höchstens vier in Gemeinden bis zu 3.000 Einwohnern, höchstens sechs in Gemeinden mit 3.001 bis 10.000 Einwohnern, höchstens acht in Gemeinden mit 10.001 bis 100.000 Einwohnern und höchstens zehn in den übrigen Gemeinden und in den Provinzhauptstädten beträgt. Jede Sprachgruppe hat das Recht, jedenfalls im Gemeindeausschuss vertreten zu sein, sofern im Gemeinderat wenigstens zwei Mitglieder dieser Sprachgruppe vertreten sind,

Wer stellt sich zur Wahl?
Zur Wahl stellen sich all jene Kandidaten, welche auf der bis zum 5. April bei der Bezirkswahlkommission eingereichten Kandidatenliste stehen. Je nach Gemeinde stellen sich verschiedene Parteien zur Wahl.
Wie werden die Sitze des Gemeinderates und das Bürgermeisteramt vergeben?

Nach Überprüfung der Stimmzettel wird die Wahlziffer eines jeden Kandidaten festgelegt. Diese setzt sich zusammen aus: den in allen Sprengeln der Gemeinde erhaltenen gültigen Stimmen für die Kandidaten für das Amt des Bürgermeisters und der Summe der in allen Sprengeln der Gemeinde erhaltenen gültigen Vorzugsstimmen für die Kandidaten für das Amt eines Gemeinderatsmitgliedes.
Getrennt für das Amt des Bürgermeisters und für jenes des Gemeinderatsmitgliedes wird die Rangordnung der Kandidaten erstellt.
In Gemeinden bis zu 15.000 Einwohnern gilt der Bürgermeister als gewählt, der am meisten gültige Stimmen hat. Bei Stimmengleichheit erfolgt ein zweiter Wahldurchgang am 22. Mai 2005.
In Gemeinden über 15.000 Einwohner gilt der Bürgermeister als gewählt, der mindestens 50 Prozent plus eine der gültigen Stimmen erhalten hat. Hat kein Kandidat die absolute Mehrheit erreicht, erfolgt ein zweiter Wahldurchgang am 22. Mai 2005.
Bei den Gemeinderatsmitgliedern werden den Listen die Sitze nach dem Stimmenverhältnis zugeteilt. Es gelten jene Kandidaten als gewählt, die gemäß Rangordnung die höchsten persönlichen Wahlziffern erhalten haben, und bei gleicher Wahlziffer jene, die in der Reihenfolge der Liste vorausgehen.
Sitze, die nicht zugeteilt werden konnten, weil der Wahlquotient nicht erreicht wurde, wird nach dieser Rechnung verbeben: Die Summen der Reststimmen der einzelnen Gruppen verbundenen Listen und die Reststimmen der nicht verbundenen Listen werden durch 1; 2; 3; ... bis zur Höhe der Anzahl der nicht zugeteilten Sitze geteilt und unter den so erhaltenen Quotienten die höchsten in gleicher Anzahl wie die zuzuteilenden Sitze aus gewählt, wobei berücksichtigt wird, dass den Listen, die den Wahlquotienten nicht erreicht haben, nicht mehr als je ein Sitz zugeteilt werden darf. Jeder verbundenen Listengruppe und den nicht verbundenen Listen teilt er so viele weitere Sitze zu, als die Listengruppe oder die nicht verbundenen Listen in der Rangordnung der höchsten Quotienten inbegriffen sind. Bei Gleichheit der Quotienten wird der Sitz der Listengruppe oder der Liste zugeteilt, die die höchste Reststimmenzahl aufweist; ist auch diese gleich, so entscheidet das Los. Innerhalb der einzelnen Gruppen von verbundenen Listen werden die Sitze in absteigender Reihenfolge den Listen zugeteilt, die bei der ersten Zuteilung die höchste Reststimmenzahl erreicht haben. Wenn einer Liste mehr Sitze zustehen, als darin Kandidaten enthalten sind, so werden die überzähligen Sitze nach der Rangordnung der Wahlziffern aufgeteilt.

Darf ich Kandidaten verschiedener Parteien wählen?
Nein, die Vorzugsstimmen können nur an Kandidaten der Partei vergeben werden, denen die erste Stimme zugeteilt worden ist.
Warum soll ich die Südtiroler Volkspartei wählen?

Die Gemeinden sind die wichtigsten Bausteine des Landes Südtirol. In unseren Gemeinden hat die Bevölkerung mit Fleiß und Verantwortung am Erfolg Südtirols mitgebaut, das Land gestaltet, es lebenswert erhalten, die Werte der Familie, der Menschlichkeit, der Solidarität sowie der Kultur und Tradition gefestigt. Unsere blühenden Gemeinden sind das Ergebnis dieser jahrzehntelangen wertvollen Arbeit aller Bürgerinnen und Bürger.
Die Südtiroler Volkspartei hat, mit dem Vertrauen der Bevölkerung ausgestattet, diese Aufbauarbeit in den Gemeinderäten geleistet und damit Verantwortung für die Entwicklung der Heimat übernommen. Die Frauen und Männer der Südtiroler Volkspartei haben in den Gemeinderäten und in den Gemeindeausschüssen für eine gute, bürgernahe und effiziente Verwaltung Sorge getragen.
Gemeinsam mit allen Bürgerinnen und Bürgern hat die Südtiroler Volkspartei unsere Gemeinden zu dem gemacht, was sie heute sind: lebendige Gemeinwesen, eine Heimat für die gesamte Bevölkerung und für die Familien – wo Sicherheit und persönliche Entfaltung gewährleistet sind. Die Weichen für eine gute Zukunft zu stellen, ist Aufgabe der Frauen und Männer, die bei den nächsten Wahlen von der Bevölkerung mit der Verantwortung für die Arbeit in den Gemeinden ausgestattet werden. Neue Ideen und Lösungen für neue, zukünftige Probleme und Aufgaben in den Gemeinden gilt es zu finden.

Muss ich wählen?
Nein, eine Wahlpflicht wie in Belgien existiert nicht. Allerdings nimmt man so keinen Einfluss auf den Ausgang der Gemeinderatswahlen und darf sich anschließend nicht über eine verfehlte Politik wundern. Außerdem gehört es zu einer Bürgerpflicht, die jeder Wahlberechtigte wahrnehmen sollte.