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WAHLEN PARLAMENT
Parlamentswahlen 2006

Die Aula des Parlaments in Rom
Am Sonntag 9. und Montag 10. April 2006 finden die Wahlen zum italienischen Parlament statt. Gewählt werden die Abgeordneten zu den zwei Häusern des Parlaments: zur Abgeordnetenkammer (630) und zum Senat (315).

 

Parlament allgemein 

Parlament (vom altfranz.: parlement = Unterredung; vom franz.: parler = reden) ist die gesetzgebende Versammlung (Legislative) von Vertretern einer größeren administrativen Gebietseinheit, insbesondere 

• einzelner Staaten (Zentral- oder Bundesstaat, Bundesrepublik),
• enger Vereinigungen von Staaten (z.B. USA, Europäische Union)
• und Bundesländern, Gebieten, schweizerischen Städten und Kantonen.
• Keine Parlamente im staatsrechtlichen Sinne sind hingegen die Gemeindevertretung (Gemeinderäte) in Deutschland oder Österreich, oder die für politische Bezirke tätigen Gremien. 

Struktur, Aufgaben und Arbeitsweise von Parlamenten 

In einer Demokratie werden die Vertreter eines Parlaments durch Wahlen bestimmt, in anderen Regierungsformen finden auch Ernennungen statt.
In demokratischen Staaten übt das Parlament außer der Gesetzgebung auch das Budgetrecht und die Kontrolle der Regierung aus. Abgeordnete haben gegenüber der Regierung und einzelnen Ministern das Recht auf Auskunft und gegebenenfalls zum Misstrauensantrag. Die Regelungen hierzu sind in der Verfassung des jeweiligen Staates und in der parlamentarischen Geschäftsordnung niedergelegt.
Die meisten Parlamente bestehen aus zwei Häusern (Zweikammersystem; die Mitglieder der kleineren Kammern werden vielfach nicht direkt gewählt, sondern von Bundesländern entsandt). Wichtige Organe sind Parlamentspräsident(in) und Stellvertreter, Fraktions-Vorsitzende der Parlamentsparteien und die themenbezogenen Ausschüsse, in denen die Gesetzentwürfe vorbereitet werden. 

Hinsichtlich der Arbeitsweise unterscheidet man sog. Arbeits- und Redeparlamente: 

• In einem Redeparlament (typisch dafür ist das britische Unterhaus) werden alle politischen Fragen in Diskussionen und vorwiegend im Plenum erörtert, 

• während in einem Arbeitsparlament (z.B. US-Kongress) ein Großteil der Arbeit in Parlamentsausschüssen stattfindet, 

• In den meisten Staaten ist das Parlament eine Mischform dieser beiden Typen. 

• Unabhängig von diesen Strukturen spielt bei der Parlamentsarbeit auch das (oft als fragwürdig angesehene) Lobbying eine Rolle, das (positiver betrachtet) auch als Kooperation mit Verbänden, Kirchen, Gewerkschaften oder anderen Standesvertretungen zu betrachten ist. 

• In vielen Ländern ist in der abschließenden Beratung eines Gesetzentwurfs die Möglichkeit einer halb-öffentlichen Beratung vorgeschaltet, wo politische und andere große Organisationen oder Verbände ihre Stellungnahmen und Verbesserungsvorschläge einbringen können. In der Schweiz heißt dieser Vorgang Vernehmlassung.
 
Als Parlament im weiteren Sinne werden auch Delegiertenversammlungen von internationaler Organisationen bezeichnet, z. B. die Parlamentarische Versammlung der OSZE. Vielfach haben auch Parteitage die Funktion eines "Parteiparlaments", wenngleich ihre Delegierten nicht immer gewählt, sondern auch ernannt oder nominiert werden können. 

Funktionen 

• Gesetzgebungsfunktion/Legislative Funktion: Eine der Hauptfunktionen von Parlamenten ist der Beschluss von Gesetzen, diese Funktion fällt dem Parlament durch die Gewaltenteilung zu. 

• Wahlfunktion: Die Parlamente wählen Personen wie den Parlamentspräsidenten, hohe Richter oder in parlamentarischen Regierungssystemen das Regierungsoberhaupt. 

• Kontrollfunktion: Die Parlamente haben oft die Aufgabe, die Exekutive zu kontrollieren. Dazu verfügen sie über Kontrollrechte wie das Recht, einen Untersuchungsausschuss einzusetzen oder über Geheimdienstaktionen informiert zu werden. Die Kontrollfunktion wird normalerweise vor allem von der Opposition wahrgenommen. Kontrolliert werden Richtung, Effizienz und die Rechtmäßigkeit des Regierungshandelns. Um die Exekutive wirksam kontrollieren zu können ist das Parlament in der Lage, das Regierungsoberhaupt abzuwählen, beispielsweise durch ein konstruktives Misstrauensvotum, oder anzuklagen, wie beim Impeachment. 

• Kommunikationsfunktion/Öffentlichkeitsfunktion: Sie lässt sich unterteilen in Repräsentations- oder Artikulationsfunktion, das Parlament soll die in der Öffentlichkeit vorhandenen Auffassungen zum Ausdruck bringen und Willensbildungs- oder Öffentlichkeitsfunktion, nach der das Parlament das Volk informieren soll. 

Rechte 

• Budgetrecht: Eines der ältesten Rechte von Parlamenten ist das Budgetrecht. Der Haushalt wird als Gesetz verabschiedet und kann auch dazu dienen, die Regierung zu kontrollieren. 

• Interpellationsrechte: Um die Kontrollfunktion wahrnehmen zu können haben Parlamente das Recht, Regierungsmitgliedern Fragen zu stellen. 

• Selbstauflösungsrecht: So bezeichnet man das Recht eines Parlamentes, sich selbst aufzulösen, so dass es zu Neuwahlen kommt. Nicht jedes Parlament, so auch der Bundestag, haben das Recht zu Selbstauflösung.

House of commons (Unterhaus des Parlaments) in London
Parlamentsgeschichte

England
 

Das englische Parlament gilt als das erste "moderne" Parlament der Welt. Es entwickelte sich aus dem adligen Beraterkreis der normannischen Könige, dem so genannten witan. In ihm waren nicht nur persönliche Vertrauensleute des Königs vertreten, sondern sowohl Hoch- als auch Landadlige und hohe geistliche Würdenträger, die aufgrund ihrer Macht einen Anspruch auf die Mitgliedschaft besaßen. Die Beratung des Königs durch den witan’’ wurde nicht nur als Pflicht seiner Mitglieder, sondern auch als ihr Recht verstanden. Der König war also verpflichtet, den Rat einzuholen. Unter den frühen Normannenkönigen wurden die Parlamente nur jeweils nach Bedarf einberufen, wenn wichtige Themen zu beraten waren. Am 20. Januar 1265 waren erstmals auch niedere Ritter und bürgerliche Vertreter von Grafschaften und Städten zu einem Parlament eingeladen. So entstand das House of Commons, das Unterhaus. Im 14. Jahrhundert nahmen Selbstbewusstsein und Macht des Parlaments zu, ebenso die Zahl der Mitglieder. Das Parlament verstand sich nicht nur als Beratungs-, sondern zunehmend als Kontrollorgan dem König gegenüber. Zudem beanspruchte es die Funktion des obersten Gerichtshofs und vor allem das Recht, Steuern zu bewilligen. Auch die Einberufung war nicht mehr allein vom Willen des Königs abhängig. Die Parlamentsmitglieder konnten zunehmend auch auf eigene Initiative zusammentreten. Allerdings wurde das englische Parlament dadurch zunehmend auch der Schauplatz von Auseinandersetzungen zwischen den Adelsgruppen des Landes. 

Die Aula des Abgeordnetenhauses
Das italienische Parlament 

Italien ist seit 1946 eine parlamentarische Republik. Staatsoberhaupt ist der Staatspräsident, das Parlament besteht aus zwei Kammern (Abgeordnetenkammer und Senat), die alle fünf Jahre gewählt werden und absolut gleichberechtigt sind. Regierungschef ist der Ministerpräsident. 

Die Staatsform Italiens ist 1946 nach einer Volksabstimmung von Monarchie in Republik geändert worden. Staatsoberhaupt ist nach der am 01.01.1948 in Kraft getretenen Verfassung der vom Parlament und von Vertretern der Regionen für 7 Jahre gewählte Staatspräsident. Der derzeitige Amtsinhaber Carlo Azeglio Ciampi wurde im Mai 1999 gewählt. Das Parlament besteht aus der Kammer (630 Abgeordnete) und dem Senat (315 Senatoren), die aus freien und geheimen Wahlen hervorgehen und die Gesetze gemeinsam verabschieden. Die Gewaltenteilung und ein Verfassungsgericht sind konstitutionell verankert. Administrativ ist Italien in 20 Regionen (davon 5 mit besonderem Autonomiestatus), 103 Provinzen und 8102 Gemeinden gegliedert. 

An der Spitze der z.Zt. 59. Nachkriegsregierung Italiens steht seit Juni 2001 Ministerpräsident Silvio Berlusconi, der die damaligen Oppositionsparteien bei den Parlamentswahlen vom 13.05.2001 zu einem deutlichen Sieg geführt hatte (derzeit: 353 zu 264 Abgeordnete; 178 zu 138 Senatoren). Dem Kabinett gehören zur Zeit neben Berlusconi und seinen Stellvertretern Follini und Fini (zugleich Außenminister) 22 weitere Minister (darunter nur zwei Frauen) an. 

Aula der Abgeordnetenkammer mit der Sitzeinteilung für die Parteien
Parteien
Die Regierung Berlusconi wird im Parlament von einer Koalition bestehend aus den vier Parteien Forza Italia (MP Berlusconi), Alleanza Nazionale (Vize-MP und Außenminister Fini), Lega Nord (Bossi / Calderoli) und der heutigen "Union der christlichen Demokraten und des Zentrums" (UdC, Vize-MP Follini) getragen.

Die Opposition besteht in erster Linie aus den im "Ulivo" (Ölbaum)-Bündnis zusammengeschlossenen Parteien. Dazu zählen die Linksdemokraten (Fassino), die "Margherita"-Partei (Rutelli), die Partei der Kommunisten Italiens (Bertinotti), die Grünen sowie die Sozialistischen Demokraten Italiens. Die meisten italienischen Großstädte (so Rom, Florenz, Neapel, Turin) und einige Regionen werden bereits von der Ölbaum-Koalition regiert. Der frühere Präsident der EU-Kommission Romano Prodi gilt als Herausforderer von Ministerpräsident Berlusconi bei den Parlamentswahlen im Frühjahr 2006, bei der das Ulivo-Bündnis zusammen mit weiteren kleinen Linksparteien unter der Plattform "Unione" antreten will.

Der Begriff Parlament gilt in Italien als Sammelbegriff für den Senat und die Abgeordnetenkammer. Beide Kammern sind im Gesetzgebungsverfahren absolut gleichberechtigt und unterscheiden sich nur hinsichtlich Anzahl, Zusammensetzung und Wahlmodus ihrer Mitglieder. Beide Kammern tagen unabhängig voneinander. In jeder Kammer gibt es ständige Ausschüsse und Sonderkommissionen, die ebenfalls unabhängig voneinander sind.

Palazzo Montecitorio: Sitz der Abgeordnetenkammer
Abgeordnetenkammer
Die Abgeordnetenkammer (camera dei deputati, meist nur camera genannt) ist die größere Parlamentskammer, deren 630 Abgeordnete alle fünf Jahre auf nationaler Ebene gewählt werden. Wählbar ist jeder Wahlberechtigte, der das 25. Lebensjahr vollendet hat.

Palazzo Madama: Sitz des Senats
Senat
Der "Senat der Republik" (senato della repubblica, meist nur senato genannt) ist die kleinere der beiden Kammern: 

• 315 Senatoren werden ebenfalls (gleichzeitig mit den Abgeordneten) auf 5 Jahre gewählt, allerdings nicht auf nationaler Ebene, sondern auf regionaler Basis. Jede der 20 Regionen stellt eine festgelegte Anzahl an Senatoren, die je nach Bevölkerungszahl in der Region variiert. Jede Region stellt mindestens sieben Senatoren (mit zwei Ausnahmen: Das Aostatal stellt nur einen Senator, die Region Molise zwei). Wählbar ist jeder Wahlberechtigte, der das 40. Lebensjahr vollendet hat. 

• Hinzu kommen noch bis zu 5 "Senatoren auf Lebenszeit", die vom Staatspräsidenten ernannt werden können. Die Verfassung gesteht dieses Privileg Bürgern zu, "die (...) durch höchste Verdienste auf sozialem, wissenschaftlichem, künstlerischem und literarischen Gebiet in besonderer Weise dem Vaterlande zur Zierde gereichen (...)." (Art. 59, 2). 

• Außerdem sind alle ehemaligen Staatspräsidenten (nach dem Ausscheiden aus ihrem Amt) von Rechts wegen Senatoren auf Lebenszeit (Art. 59, 1). 


Die Aula des Senats während einer Abstimmung
Gesetzgebungsverfahren
Die Gesetzgebung steht in Italien de jure nur dem Parlament zu. Ein Initiativrecht hat jeder einzelne Abgeordnete bzw. Senator, die Regierung als Ganzes sowie das Volk. Jedes Gesetz bedarf der Zustimmung beider Kammern, ein formelles Vermittlungs- verfahren ist nicht vorgesehen. Der Staatspräsident muss zudem jedes Gesetz unterzeichnen, bevor es in Kraft treten kann. Da beide Kammern den selben Gesetzestext verabschieden müssen, zieht sich ein normales Gesetzgebungs- verfahren oftmals in die Länge. Nach jeder Änderung, die eine der Kammern an einem Entwurf verabschiedet, muss der geänderte Entwurf der jeweils anderen Kammer zur Abstimmung vorgelegt werden. Verabschiedet diese wiederum das Gesetz nur mit Änderungen, müssen auch diese Änderungen durch eine neue Beratung und Abstimmung in der vorherigen Kammer bestätigt werden. Auf diese Art und Weise ist es möglich, dass einzelne Entwürfe jahrelang zwischen den beiden Paralemtskammern hin und her geschoben werden, bevor sie in Kraft treten können. Daher tritt dieses reguläre Gesetzgebungsverfahren in der italienischen Politik zunehmend in den Hintergrund. Stattdessen wird in Italien oft mit so genannten "Notverordnungen" und "Ermächtigungsgesetzen" regiert: 

• Notverordnung: Die Regierung kann "in Fällen außergewöhnlicher Notwendigkeit" eine Verordnung erlassen und diese nachträglich durch das Parlament in ein Gesetz umwandeln erlassen (Art. 77). 

• Ermächtigungsgesetz: Das Parlament legt "Grundsätze und Richtlinien" fest und beauftragt die Regierung mit der Ausarbeitung eines Gesetzes (Art. 76). 

Regierung
Den Vätern der italienischen Verfassung ging es nach der Erfahrung des Faschismus darum, in der neuen Republik ein möglichst effektives System der gegenseitigen Kontrolle der Verfassungsorgane untereinander zu schaffen. Hieraus resultiert eine relativ schwache Stellung der Regierung in der italienischen Politik. 

Offiziell heißt die Regierung Ministerrat (italienisch: consiglio dei ministri oder einfach nur consiglio), der Ministerpräsident firmiert als "Präsident des Ministerrates", auf italienisch also presidente del consiglio (dei ministri). Spricht man nur vom "Präsidenten", kann damit also sowohl der Staatspräsident als auch der Ministerpräsident gemeint sein. Der Ministerpräsident verfügt in Italien über keinerlei Richtlinienkompetenz, wie sie von einem deutschen Bundeskanzler oder Länder-Ministerpräsidenten bekannt ist und nimmt daher in der Regierung nur die Rolle eines ’Vorsitzenden des Ministerrates’ ein und ist somit primus inter pares. Die allgemeinen Richtlinien der Politik bestimmt der Ministerrat als Ganzes, außerdem soll er die Arbeit der einzelnen Ministerien koordinieren. 

Im Gesetzgebungsprozess hat der Ministerrat folgende Möglichkeiten: 

• er bereitet Gesetzentwürfe vor 

• er erlässt Notverordnungen (die anschließend vom Parlament in Gesetze umgewandelt werden können) 

• er wird durch Ermächtigungsgesetze vom Parlament mit der Ausarbeitung von Gesetzen innerhalb bestimmter Rahmenbedingungen beauftragt.

In der Phase der Regierungsbildung nach einer Regierungskrise oder nach Wahlen spielt der Staatspräsident eine wichtige Rolle: Er konsultiert die Fraktionen der im Parlament vertretenen Parteien und beauftragt dann einen aussichtsreichen Kandidaten mit der Regierungsbildung. Dieser muss dann wiederum in Beratungen mit Fraktionen und Parteien versuchen, eine Mehrheit für seine Regierung zu finden. Nach erfolgreichem Abschluss dieser Konsultationsphase präsentiert der designierte Präsident des Ministerrates dem Staatspräsidenten eine Liste der Minister, die dieser normalerweise akzeptiert. Danach kommt der neue Ministerrat zu seiner ersten Sitzung zusammen, beschließt ein Regierungsprogramm und stellt sich der Vertrauensabstimmung in beiden Parlamentskammern. Diese können der Regierung jederzeit das Vertrauen wieder entziehen, was dann in der Regel zu einer neuen Regierungskrise führt.
Ein besonderes Charakteristikum der italienischen Politik sind die häufigen Regierungswechsel in der Nachkriegszeit. Als Gründe hierfür lassen sich beispielsweise anführen: 

• Die starke Zersplitterung der italienischen Parteienlandschaft machte oft Koalitionen mit zahlreichen Parteien nötig; bei Meinungsverschiedenheiten der Regierungsparteien untereinander wurde die Regierungskrise immer wieder als Druckmittel gegenüber den anderen Koalitionspartnern genutzt. 

• Die relativ schwache Stellung des Regierungschefs führt dazu, dass bei Konflikten innerhalb des Ministerrates oftmals die Bildung einer neuen Regierung als Mittel zur Klärung der Meinungsverschiedenheiten herangezogen wurde und wird. 

• In den seltensten Fällen war der Ministerpräsident auch Vorsitzender der eigenen Partei. Eine solche Situation ist nicht selten mit einem Machtverlust verbunden, der einzelne Abgeordnete dazu verleiten kann, bei einer Vertrauensabstimmung gegen die eigene Regierung zu stimmen. 

Nicht zuletzt sollte man berücksichtigen, dass trotz häufiger Regierungswechsel immer eine ausgeprägte personelle Kontinuität besteht, wenn man die Regierungen als Ganzes betrachtet: So wurde bei der Bildung des jeweiligen neuen Ministerrates oft nur der Vorsitzende des Gremiums ausgetauscht, die restlichen Minister blieben im Amt. Man könnte auch von einer häufigen Rotation des Vorsitzes im Ministerrat sprechen, es handelte sich keineswegs immer um völlig neue Regierungen.
 
Aktueller Ministerpräsident (Stand: 2005) ist Silvio Berlusconi. Er regiert mit einem Parteienbündnis seiner eigene Partei Forza Italia mit der Lega Nord, Alleanza Nazionale und kleineren christdemokratischen Parteien.

So wählt Südtirol seine Parlamentarier

Kammer: Landesweite SVP-Liste mit fix gereihten Kandidaten 

  • Die Kammerabgeordneten werden auf gesamtstaatlicher Ebene nach dem Verhältniswahlrecht vergeben. Das Quorum für einen Kammersitz liegt bei 55.000 bis 60.000 Stimmen. Für die siegreiche Koalition wird die Gesamtzahl der abgegebenen Stimmen durch 340 Sitze dividiert, die ihr laut neu eingeführtem Mehrheitsbonus zustehen. Damit sinkt das Quorum für einen Sitz auf rund 55.000. Für die unterlegene Koalition wird die Gesamtzahl durch 277 Sitze dividiert. Damit steigt das Quorum auf rund 60.000 Stimmen. Je deutlicher die jeweilige Koalition, d.h. Mitte-Rechts oder Mitte-Links, siegt, desto geringer wird der Unterschied beim Quorum. Parteien, die im Alleingang antreten, müssen mindestens vier Prozent der Stimmen auf gesamtstaatlicher Ebene erhalten, um zur Sitzzuteilung zugelassen zu werden. Parteien, die in einer Koalition antreten, müssen mindestens zwei Prozent der Stimmen auf gesamtstaatlicher Ebene erreichen, um zur Sitzverteilung zugelassen zu werden. 
  • Um das Vertretungsrecht der deutschen und ladinischen Minderheit im Parlament zu sichern, wurde Südtirol und der SVP eine Ausnahmeregelung zugestanden: Die oben genannten Hürden greifen nicht. Voraussetzung für die Teilnahme an der Sitzverteilung ist jedoch, dass die SVP 20 Prozent der Stimmen in der Region Trentino-Südtirol erreicht, was 120.000 Stimmen entspricht. Der SVP ist es frei überlassen, Bündnisse einzugehen oder im Alleingang anzutreten. Tritt sie aber alleine an, so wird sie wie ein Mitglied der unterlegenen Koalition auf Staatsebene behandelt. Vordergründig ist also ein Bündnis vorteilhaft, um eine möglichst starke Vertretung Südtirols in Rom zu erreichen.
  • Nicht erfüllt wurde der Wunsch der SVP nach Vorzugsstimmen. Auch in Südtirol werden die Parlamentarier also auf blockierten Listen gewählt, auf denen die Kandidaten fix gereiht sind. Je nachdem, wie viele Sitze eine Partei erringt, sind die jeweils Erstgereihten auf ihrer Liste gewählt.

Senat: Alles gleich wie bisher (Ein-Mann-Wahlkreise)
 
Als einzige im ganzen Staatsgebiet werden die Senatoren in der Region Trentino-Südtirol weiterhin nach dem Mehrheitswahlrecht gewählt, und zwar in sechs Ein-Mann-Wahlkreisen. Gewählt ist jener Kandidat, der in seinem Wahlkreis eine Stimme mehr bekommt als der Zweitplatzierte. Der 7. – zwischen Trient und Bozen fluktuierende – Senatssitz, wird wie bisher nach dem Verhältniswahlrecht zugeteilt, wobei die Reststimmen entscheidend sind.

Links

Die SVP-Internetseite für die Parlamentswahlen
http://www.parlamentswahl.org/

Abgeordnetenkammer und Senat
http://www.parlamento.it/

Die italienische Verfassung (auf Deutsch)
http://de.camera.it/deputati/funzionamento2002/03.costituzione.asp

Geschichte Italiens
http://www.uni-potsdam.de/u/mrz/mrm/mrm13-4.htm
 
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