Direktwahl der Bürgermeister und der Gemeinderäte
Die Gemeinde
In Südtirol gibt es 116 Gemeinden; deren Autonomie ist verfassungsrechtlich verankert. Die Gemeinde vertritt als autonome Körperschaft die örtliche Gemeinschaft, nimmt deren Interessen wahr und fördert deren Entwicklung. Zudem gibt sich jede Gemeinde ihre eigene Satzung, welche die grundlegenden Bestimmungen über die Tätigkeit und den Aufbau beinhaltet. Die Organe der Gemeinde sind der Rat, der Ausschuss und der Bürgermeister.
Der Gemeinderat ist das politisch-administrative Leitungs- und Kontrollorgan, er behandelt und genehmigt das programmatische Dokument des neugewählten Bürgermeisters und beschließt unter anderem die Satzung der Körperschaft und der Sonderbetriebe, die Verordnungen, die Ordnung der Ämter und Dienste, die Jahres- und Mehrjahreshaushaltspläne, deren Änderungen, die Rechnungsabschlüsse, die Gebiets- und Bauleitpläne.
Die Anzahl der Gemeinderäte richtet sich nach der bei der letzten Volkszählung erhobenen Einwohnerzahl der jeweiligen Gemeinde und reicht von 15 Räten in Gemeinden unter 3.000 Einwohnern bis zu 50 Räten bei Gemeinden mit über 100.000 Einwohnern oder in der Landeshauptstadt. Die Sitzungen des Gemeinderates sind öffentlich mit Ausnahme jener Fälle, in denen der Rat mit begründetem Beschluss anders entscheidet.
Alle Mitglieder des Gemeinderates haben das Initiativrecht in jeder dem Rat zur Beschlussfassung unterbreiteten Angelegenheit. Sie sind ferner berechtigt, Interpellationen, Anfragen, Beschlussanträge und Tagesordnungsanträge einzubringen. Die Beschlüsse des Gemeinderates und des Ausschusses müssen für die Dauer von zehn aufeinander folgenden Tagen an der Amtstafel der Gemeinde veröffentlicht werden. Innerhalb dieser Veröffentlichungsfrist kann jeder Bürger Einspruch beim Gemeindeausschuss erheben.
Der Gemeindeausschuss setzt sich aus dem Bürgermeister als Vorsitzendem und aus einer Anzahl von Assessoren zusammen, die in der Satzung bestimmt ist. Deren Anzahl reicht von höchstens vier in Gemeinden bis zu 3.000 Einwohnern bis höchstens zehn in Gemeinden über 100.000 Einwohnern oder in der Landeshauptstadt.
In den Gemeinden der Provinz Bozen muss die Zusammensetzung des Gemeindeausschusses der Stärke der Sprachgruppen entsprechen, wie sie im Gemeinderat vertreten sind. Jede Sprachgruppe hat das Recht im Gemeindeausschuss vertreten zu sein, wenn sie im Gemeinderat mit wenigstens zwei Ratsmitgliedern vertreten ist.
Die Zusammensetzung aller übrigen Kollegialorgane innerhalb der Gemeinden, der öffentlichen Körperschaften, die von der Region abhängig sind oder deren Ordnung in die Gesetzesbefugnis der Region fällt sowie der jeweiligen Betriebe mit autonomer Ordnung in der Provinz Bozen, ist an die Stärke der drei Sprachgruppen anzupassen, wie diese bei der letzten amtlichen Volkszählung hervorgeht, und zwar bezogen auf das jeweilige Gebiet, vorbehaltlich der Zugangsmöglichkeit für Angehörige der ladinischen Sprachgruppe.









