Freude über Gleichstellungsgesetz
Die SVP-Frauen freuen sich darüber, dass das Gleichstellungsgesetz endlich durch ist. Sie sehen viele positive Ansätze, wollen auch in Zukunft noch einiges ausbauen.
Frauenchefin Martha Stocker ist erfreut und auch erleichtert, dass das Gleichstellungsgesetz endlich im Landtag genehmigt wurde. „Wir haben noch mit Julia Unterberger und Luisa Gnecchi das Gesetz ausgearbeitet und in seinen Grundsätzen entwickelt. Die Diskussion in den verschiedensten Gremien hat sich dann solange hingezogen, dass uns diese zwei wesentlichen Einbringerinnen inzwischen abhanden gekommen sind. Wir wollen ihnen aber an dieser Stelle von Herzen für ihre Arbeit und ihren Einsatz danken“, so Stocker. Dank gelte natürlich auch den Frauen der SVP im Landtag, ebenso der SVP-Fraktion und der Regierungskoalition, die das Gesetz unterstützt und genehmigt haben.
Vertretung beider Geschlechter in Gremien
Gerade auch angesichts der Widerstände, könne das Gleichstellungsgesetz für die Frauen in Südtirol als Meilenstein betrachtet werden. Ein wesentlicher Fortschritt durch das Gesetz ist jener, dass in allen von Landesverwaltung, Landesregierung oder Landtag ernannten Gremien insgesamt mindestens 33% des anderen Geschlechtes vertreten sein müssen. Wenn also in Zukunft mehr Frauen in wichtigen Kommissionen vertreten sind, wird sich auch die Politik und Arbeit dieser Gremien automatisch frauenfreundlicher gestalten.
Gleichstellungsrätin vollwertiges Amt
Besonders wichtig ist auch die Gleichstellungsrätin, die als erste Gleichstellungsrätin in Italien ihr Amt in Vollzeit und voll vergütet ausüben wird: damit haben Frauen (und natürlich auch Männer) die Möglichkeit, sich bei Benachteiligungen aufgrund ihres Geschlechtes ausführlich beraten und vertreten zu lassen. Bisher konnte die Gleichstellungsrätin solchen Aufgaben nur mit wenigen Wochenstunden nachkommen, was natürlich eine konsequente Verfolgung und Betreuung einzelner Fälle fast unmöglich machte.
Öffentlicher Dienst-Privatwirtschaft
Das Land hat im Bereich der Privatwirtschaft keine arbeitsrechtlichen Kompetenzen. „Wir haben deshalb versucht, durch gezielte Förderungen die Familienfreundlichkeit in Betrieben zu fördern“, erklärt Stocker. Im öffentlichen Dienst hingegen könne Chancengleichheit formalrechtlich vorgeschrieben werden: bei gleicher Qualifikation hat das unterrepräsentierte Geschlecht bei Aufnahme in den Dienst und beruflichen Aufstieg den Vorzug. Für Eltern ein wichtiger Fortschritt sei auch der, dass festgelegt wurde, dass Teilzeit aufgrund von Familienpflichten kein Hindernis für Aufnahme in den Dienst und den beruflichen Aufstieg sein darf. Wenn also Eltern mehrere Jahre Teilzeit zugunsten ihrer Kinder gearbeitet haben, darf das in Zukunft kein Grund mehr sein, um bei der Aufnahme in den Dienst oder bei Beförderungen benachteiligt zu werden.
Und wie geht’s weiter?
„Mit diesem Gesetz haben wir einen ersten wichtigen Schritt gesetzt. Natürlich ist es noch ausbaubar, natürlich hätten wir auch gern noch mehr gehabt. Aber dieses Gesetz ist ein bedeutender erster Schritt“, erklärt Stocker. All jenen, die jetzt kritisieren, dass ein Drittel nicht wirkliche Chancengleichheit sei, könne sie nur ans Herz legen, Frauen vorzuschlagen, Frauen zu unterstützen und vor allem Frauen zu wählen. „Denn nur wenn bei allen Wahlen und damit zB auch bei den anstehenden Gemeindewahlen geschlossen und konsequent Frauen gewählt werden, werden sich die Mehrheitsverhältnisse ändern. Und dann erst haben wir wirklich eine Chance etwas zu verändern!“



