Landtag befürwortet steuerliche Absetzbarkeit der Tagesmutter-Kosten
Landtagsabgeordnete Maria Hochgruber Kuenzer und Ersteinbringerin des Begehrensgesetzentwurfes zur steuerrechtlichen Gleichstellung der Ausgaben für den Tagesmütterdienst ist erfreut über die Entscheidung ihrer Kolleginnen und Kollegen im Landtag: Der Tagesmutterdienst soll den Kinderhorten und Kindertagesstätten steuerrechtlich gleichgestellt werden.
Der Tagesmutterdienst ist in den letzten Jahren auch in Südtirol zu einem Erfolgsmodell der Kinderbetreuung geworden. Familien die die Dienste einer Tagesmutter in Anspruch nehmen, können bis dato ihre Kosten aber nicht von der Steuer absetzen, ganz im Gegensatz zu den Kosten für Kinderhort oder Kindertagesstätte.
Damit die bestehende Ungleichbehandlung im Bereich der Kinderbetreuung endlich beseitigt wird, hat die Landtagsabgeordnete Maria Hochgruber Kuenzer gemeinsam mit ihren Kolleginnen Veronika Stirner Brantsch, Sabina Kasslatter Mur, Rosa Thaler Zelger und Martha Stocker einen entsprechenden Begehrensgesetzentwurf im Südtiroler Landtag eingebracht.
Der Begehrensgesetzentwurf wurde mit 30 Ja-, zwei Neinstimmen, einer Enthaltung und mit einer Abänderung, dass das entsprechende Landesgesetz die doppelte Bezeichnung „Tagesmütter/Tagesväterdienst“ enthalten muss, genehmigt.
Dank der Befürwortung des Antrages im Plenum, werden nun die Parlamentarier in Rom damit beauftragt den Begehrensgesetzentwurf im Römischen Parlament einzubringen und für die konkrete Umsetzung der Gleichstellung die Weichen zu stellen.
Durch diese Regelung bietet sich für viele Frauen die Möglichkeit ihr Dienstleistungs- und Betreuungsangebot bedürfnisgereicht und im eigenem Heim anzubieten. Dadurch werden auch die vielen Benachteiligungen für Frauen auf dem freien Arbeitsmarkt verringert.
„Mein nächstes Ziel ist die Gleichstellung der Unterstützungsbeiträge von Seiten der öffentlichen Hand für die effektiven Betreuungskosten der Eltern für die Betreuung ihrer Kinder zu erwirken. Dann haben Eltern wirklich die freie Wahl bei der Entscheidung der Betreuungsform ihrer Kinder“, stellt die Abgeordnete fest.



