SVP-Kammerabgeordnete / Aufstiegsanlagen - Konzessionen - Ausnahmebestimmung für Aufstiegsanlagen genehmigt
Die Abgeordnetenkammer genehmigt eine Ausnahmebestimmung für Aufstiegsanlagen. Diese unterliegen nun nicht mehr den Bestimmungen für die Konzessionen öffentlicher Dienste. Die SVP-Abgeordneten Karl Zeller, Siegfried Brugger und Hans Widmann begrüßen diese Entscheidung.
Um sich an die EU-Bestimmungen anzupassen und den Einwänden der EU-Kommission Rechnung zu tragen, werden derzeit die Bestimmungen für die Vergabe öffentlicher lokaler Dienste neu geregelt. Darin wird u. a. festgelegt, dass ab 31.12.2006 alle Konzessionen neu ausgeschrieben werden müssen und Direktvergaben nur mehr sehr eingeschränkt möglich sind.
„Dies würde für die Aufstiegsanlagen (Seilbahnen, Kabinenbahnen, Ski- und Sessellifte), die ja auch aufgrund von Konzessionen betrieben werden aber bisher nie ausgeschrieben wurden, enorme Probleme ergeben. Diese werden ja in der Regel von privaten Gesellschaften errichtet und sind mit „normalen“ öffentlichen Transportdiensten nicht vergleichbar“, erklären Karl Zeller, Siegfried Brugger und Hans Widmann. „Man stelle sich nur vor, welch komplexe Probleme hinsichtlich der Eigentumsverhältnisse und der Ablöse für die getätigten Investitionen sich ergeben würden, wenn die Konzessionen ausgeschrieben werden müssten und 2007 ein anderer Betreiber als der derzeitige die Ausschreibung gewinnt. Das Chaos wäre vorprogrammiert.“
Auf Anregung des Verbands der Seilbahnbetreiber und gemeinsam mit Abgeordneten anderer Berggebiete haben die SVP-Abgeordneten daher einen Abänderungsantrag eingebracht, der gestern mit großer Mehrheit von der Abgeordnetenkammer genehmigt wurde. Darin wird klargestellt, dass die Bestimmungen für öffentliche Konzessionen nicht auf Seilbahnanlagen für touristische und sportliche Zwecke Anwendung finden, sofern sich diese in Berggebieten befinden.
„Wir begrüßen diese Bestimmung, da auf diese Weise verhindert wird, dass diese Konzessionen ausgeschrieben werden müssen. Das bisherige System kann also beibehalten werden und die Rechte der heutigen Betreiber werden gewahrt“.
15.10.03 -
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