Schiedsgericht befasst sich mit Ehrenkodex - Brugger: „Unzulässige Interpretation“
Als „unzulässige Interpretation“ bezeichnet SVP-Obmann Siegfried Brugger die Darstellung, wonach sich das SVP-Schiedsgericht in puncto Ehrenkodex in erster Linie mit der Fraktionsdisziplin und den SVP-Frauen im Landtag befassen werde. „Das ist absurd. Das Schiedsgericht wird sich mit allen Fragen befassen, die mit dem Ehrenkodex in Verbindung stehen“, betont Brugger.
Entstanden ist der SVP-Ehrenkodex bereits im Vorfeld der Landtagswahl 1993: „Das Vorzugsstimmensystem bietet dem Wähler die Möglichkeit, bei der Wahl wirklich auszuwählen. Zugleich aber bedingt es, dass alle Kandidatinnen und Kandidaten auf einer Liste im Wettbewerb zueinander stehen“, erklärt Brugger. Um für möglichst viel Fairness und Konfliktfreiheit in diesem Wettbewerb zu sorgen, wurden eben diese Regeln erlassen, die sich Ehrenkodex nennen.
Vorgesehen sind eine Reihe von Vorschriften, darunter die Pflicht zur Einhaltung des gemeinsamen Erscheinungsbildes, das Vermeiden von offenen Konflikten zwischen Kandidaten, die Verpflichtung zur Teilnahme an Wahlversammlungen der SVP, das Einzahlen des Wahlkampfbeitrages, die Obergrenze für die persönlichen Wahlkampfausgaben und eben auch die Fraktionsdisziplin. „Es gibt also eine ganze Menge Arbeit für das Schiedsgericht, dem die Prüfung der Einhaltung des Ehrenkodex` übergeben wurde“, so Brugger, und weiter: „Dieser Arbeit und der Bewertung des Schiedsgerichtes vorzugreifen, ist unzulässig und absurd“, so Brugger.
10.12.03 -
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