Europapalramentarier Michl Ebner / Parlamentarische Anfrage / Ebner fordert verstärkte Chancengleichheit
Der Europaparlamentarier Michl Ebner forderte die EU-Kommission im Zuge einer parlamentarischen Anfrage auf, sich verstärkt für die Chancengleichheit der Geschlechter im gesamten europäischen Raum einzusetzen. Vor allem berufstätige Eltern werden ungleich behandelt und von Diskriminierung betroffen, so Ebner. "Die Kommission ist ebenso wie der Herr Abgeordnete der Ansicht, dass es notwendig ist, die Chancengleichheit für berufstätige Eltern in Europa zu fördern", hieß es in der Antwort.
In seiner Anfrage unterstrich Michl Ebner die Problematik der berufstätigen Mütter, die immer wieder vor der Entscheidung stehen – entweder Karriere oder Familie. "In den skandinavischen Ländern gibt es flächendeckend darauf abgestimmte Einrichtungen, wie Ganztagsschulen und Betriebskindergärten, damit den Frauen eine große Hilfe und Entlastung geboten wird." Erklärte Ebner. In vielen anderen Ländern seien solche Einrichtungen nicht einmal angedacht worden. Daher forderte Ebner die Kommission auf, zumindest die Einrichtung von Ganztagsschulen auf dem gesamten EU-Gebiet zu fördern.
Die Kommission antwortete zwar, dass die Gestaltung der Bildungs- und Betreuungssysteme in den Zuständigkeiten der Mitgliedsstaaten fällt, und dass die Kommission bloß die Zusammenarbeit und den Austausch bewährter Praktiken fördern kann, aber sie bekräftigte auch, dass im Rahmen der Europäischen Beschäftigungsstrategie der Dimension der Chancengleichheit Rechnung getragen wird. Insbesondere strebt sie an, Berufstätigkeit und Familienleben miteinander zu vereinbaren und eine adäquate Kinderbetreuung anzubieten. Diese Maßnahmen gelten als wichtige Voraussetzung für eine stärker Beteiligung der Frauen am Arbeitsmarkt. Auch der Rat der Europäischen Union habe die Bedeutung des Angebots an Kinderbetreuung hervorgehoben. So wurde auf einer Tagung in Barcelona im Jahre 2002 als Zielvorgabe für die Mitgliedstaaten vereinbart, bis zum Jahr 2010 Kinderbetreuung für mindestens 90 % der Kinder zwischen drei Jahren und dem schulpflichtigen Alter und mindestens 33 % der Kinder unter drei Jahren anzubieten. Diese Vorgaben haben sich jetzt in den Beschäftigungsleitlinien niedergeschlagen.
29.10.04 -
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