Haushaltskommission / Finanzregelung für Regionen mit Sonderstatut / Sonderregelungen für Südtirol verteidigt
In der Haushaltskommission der Abgeordnetenkammer ist es den SVP-Abgeordneten gelungen die eigene Prozedur für die Einhaltung des Stabilitätspaktes auch für das Haushaltsgesetz 2005 festzuschreiben. „Die Regierung hat versucht uns mit den Regionen mit Normalstatut gleichzusetzen. Wir konnten dies verhindern und unsere eigene Finanzregelung durchsetzen“, erklärt SVP-Kammerabgeordneter Siegfried Brugger.
Für die jährliche Finanzgebarung der öffentlichen Körperschaften gibt es genaue Regeln und Prozeduren, die gewährleisten sollen dass Italien den Euro-Stabilitätspakt einhält. Wie letztes Jahr hat die Regierung auch dieses Jahr versucht im Haushaltsgesetz die Regionen mit Sonderstatut den Regionen mit Normalstatut gleichzusetzen. Dies hätte eine Verletzung der derzeitigen Finanzregelung zur Folge gehabt, wonach Land und Staat einvernehmlich die Richtlinien zur Einhaltung des Stabilitätspaktes festlegen. Den SVP Kammerabgeordneten Siegfried Brugger, Karl Zeller und Hans Widmann ist es in der Haushaltskommission gelungen diese Gleichschaltung zwischen Regionen mit Normalstatut und Regionen mit Sonderstatut zu verhindern.
Die Haushaltskommission hat nun anerkannt, dass die Verhandlungen über die Finanzregelung 2005 für die Autonome Provinz Bozen zwischen Staat und Land wie bisher nach der im Autonomiestatut vorgesehenen Prozedur abläuft: Südtirol hat bis zum 31. März 2005 Zeit mit dem Staat eine einvernehmliche Finanzregelung zur Einhaltung des Stabilitätspaktes zu finden. Nur für den Fall, dass bis zu diesem Termin keine Einigung erfolgt, würde die allgemeine vom Haushaltsgesetz vorgesehene Regelung greifen.
Das Haushaltsgesetz 2005 muss noch vom Plenum der Abgeordnetenkammer genehmigt werden.
02.11.04 -
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