Rom / Gerichtsreform / Sonderstatus gewahrt, Südtirol bekommt Oberlandes-schwurgericht
Die SVP-Abgeordneten Karl Zeller, Siegfried Brugger und Hans Widmann haben sich bei der Abstimmung zur Gerichtsreform im Abgeordnetenhaus am Mittwochabend der Stimme enthalten. Südtirols Sonderstatus konnte gewahrt werden: Südtirol bekommt ein Oberlandesschwurgericht und mehrere Ausnahmeregelungen; Richter und Staatsanwälte können weiterhin zwischen den beiden Funktionen wechseln, Richter in leitender Position müssen nicht wie im übrigen Italien den Gerichtssprengel wechseln. Für leitende Stellen können nun nicht mehr Richter von außen nach Südtirol versetzt werden.
Nach der Behandlung im Senat hat nun auch die Abgeordnetenkammer das Gesetz über die Gerichtsreform genehmigt. „Es freut uns, dass es gelungen ist, eine Reihe von Bestimmungen für Südtirol einzufügen. Es wird eine Sektion des Oberlandesschwurgerichts in Bozen eingerichtet. Bisher war bei Berufungsverfahren für Kapitalverbrechen Trient zuständig. Dies bedeutet eine Aufwertung von Bozen und eine Erleichterung für Richter und Geschworene: Um die Zweisprachigkeit zu garantieren, mussten bisher Richter und Geschworene von Bozen nach Trient transferiert werden, was ein purer Nonsens ist“, meint Karl Zeller.
Wesentlich ist auch, dass der Sonderstatus für Südtirol berücksichtigt wurde: Richter und Staatsanwälte können weiterhin zwischen diesen Funktionen wechseln, ohne – wie im restlichen Staatsgebiet – die Region verlassen zu müssen. Ebenso müssen Richter und Staatsanwälte in leitenden Positionen nicht nach vier bzw. sechs Jahren die Provinz Bozen verlassen, wenn sie ihren Status aufrechterhalten wollen. „Bei Anwendung der Reform auch in Südtirol wäre der Gerichtssprengel Bozen faktisch ‚ausgeblutet’ worden. Außerhalb von Südtirol sind ja keine zweisprachigen Gerichtspräsidenten und Staatsanwälte zu finden, die hierher versetzt werden können“, erklärt Karl Zeller.
„In Südtirol bleibt im Wesentlichen alles beim Alten, da wichtige Teile der Reform bei uns nicht zur Anwendung kommen“, freuen sich die SVP-Abgeordneten. Umgekehrt wurde klargestellt, dass es in Zukunft nicht mehr möglich sein wird, dass die leitenden Positionen bei Gericht mit nicht zweisprachigen Richtern von außerhalb besetzt werden. „Damit kann der Verfälschung des ethnischen Proporzes ein Riegel vorgeschoben werden“, meint Karl Zeller.
Die SVP hat sich in der Schlussabstimmung der Stimme enthalten. „Einige Punkte der Reform wie z. B. die Wettbewerbe für den beruflichen Aufstieg der Richter sind zu bürokratisch gestaltet. Auch wird mit dieser Reform nichts für die Beschleunigung der Prozesse getan. Hier hat die Richterschaft mit ihrer Kritik sicherlich recht. Andererseits haben Justizminister Roberto Castelli und der Berichterstatter Francesco Nitto Palma Sensibilität für die Anliegen Südtirols gezeigt. Daher haben wir uns der Stimme enthalten“, erklären die SVP-Abgeordneten.
Da der Text vom Senat bereits genehmigt ist, wird das Gesetz in Kürze in Kraft treten.
02.12.04 -
Presse Mitteilungen
Partei



