Regionalrat / Volksabstimmungen auf Gemeindeebene geregelt / Lamprecht: „Mehr Mitbestimmung für Bürger auf Gemeinde-ebene“
Am Donnerstag Nachmittag ist es im Regionalrat gelungen, nach den Amtsentschädigungen für Gemeindeverwalter, auch die Volksabstimmungen auf Gemeindeebene neu zu regeln. Damit sind die zwei umstrittensten Punkte der neuen Gemeindeordnung vom Tisch.
„Die SVP wollte die Bürgerbeteiligung in den Gemeinden ordnen und zwar auf Basis der unserem System zu Grunde liegenden repräsentativen Demokratie. Wir wollten eine Regelung erreichen in der eine Minderheit nicht über die Mehrheit bestimmen kann, aber mehr Mitbestimmung für die Bürger auf Gemeindeebene gewährleistet ist,“ erklärt Fraktionsvorsitzender Lamprecht. Der Vorschlag der SVP wurde letztendlich angenommen.
Das neue Gesetz sieht vor, dass die Instrumente der Bürgerbeteiligung zwingend über das Gemeindestatut geregelt werden müssen. Dabei kann jede Gemeinde selbst entscheiden wie viele Unterschriften für die Zulassung einer Volksabstimmung notwendig sind. Die Bandbreite geht dabei von mindestens 40 Personen bis zu 10 Prozent der eingetragenen Wähler. Ein Referendum ist dann gültig, wenn sich mehr als die Hälfte der Wähler daran beteiligt. Seppl Lamprecht: „Jedes politische Gremium ist erst beschlussfähig wenn die Mehrheit der Mitglieder anwesend ist, sonst entscheidet nämlich die Minderheit über eine Mehrheit.“ Über die Gemeindesatzung kann auch Jugendlichen ab 16 Jahren die Beteiligung an den Volksabstimmungen ermöglicht werden.
02.12.04 -
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