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Neuregelung Sprachgruppenerklä...
Neuregelung Sprachgruppenerklä...
21.12.04 -
Neuregelung Sprachgruppenerklärung in Sechserkommission / Kompromiss erzielt, Ad-Hoc-Erklärung für Südtirol abgewendet, Ball an Ministerien

Einen „noch termingerechten Kompromiss“ in Sachen Neuregelung der Sprachgruppenerklärung können die beiden Mitglieder der Sechser-kommission – Siegfried Brugger und Karl Zeller – aus Rom vermelden. Für die Sprachgruppenerklärung gibt es demnach ein völlig neues System. Abgewendet werden konnte die Gefahr der Ad-Hoc-Erklärung. Nun geht der Text zur Begutachtung an die zuständigen Ministerien und an den Garanten; daraufhin zur Verabschiedung an den Ministerrat.

Die Sitzung der Sechserkommission am Dienstag dauerte mehrere Stunden, bei denen die SVP-Vertreter ihre Positionen dargelegt und zäh verhandelt haben. SVP-Obmann Elmar Pichler Rolle dankt ihnen für ihren Einsatz: „Siegfried Brugger und Karl Zeller sowie Landeshauptmann Luis Durnwalder haben in den letzten Monaten erfolgreich gearbeitet und verhandelt und nun konnte ein akzeptabler Kompromiss für Südtirol erzielt werden.“

Positiv ist, dass man sich in der Sechserkommission termingerecht noch in diesem Jahr einigen konnte, wie dies von Seiten der EU vorgeschrieben wurde. Der neue Text für die Durchführungsbestimmung ist ein Kompromiss. Kommissionsmitglied Siegfried Brugger: „Einige Politiker und Bewegungen haben sehr viel mehr verlangt und alles versucht, um die Sprachgruppenerklärung, die ein wichtiger Bestandteil unserer Autonomie ist, völlig abzuschaffen und die Ad-Hoc-Erklärung einzuführen. Wir haben erreicht, dass es nicht dazu gekommen ist.“

Durch die Neuregelung wird ein neues System eingeführt, das „weder besser noch schlechter ist, wie das bisherige“, erklären Siegfried Brugger und Karl Zeller. Grundlage ist die Erklärung der Zugehörigkeit zur Sprachgruppe, die man fürs Leben macht, die aber nach genau vorgegebenen Zeiteräumen geändert werden kann. Mit der Neureglung wird versucht, den Einwänden des Datenschutzes Rechnung zu tragen. Wichtig war auch, dass die Zeitspanne, innerhalb welcher der Bürger – nach Inkrafttreten der neuen Durchführungsbestimmung – eine Sanierungen der bestehenden Erklärung machen kann, eine sehr kurze von nur drei Monaten ist.

Die weiteren Punkte: Die Ersterklärung erlangt erst nach einem Zeitraum von 18 Monaten Wirksamkeit; eine normale Umerklärung wird erst nach einem Zeitraum von zwei Jahren wirksam und muss mindestens fünf Jahre aufrecht bleiben.

Nun geht der Text zur Begutachtung an die zuständigen Ministerien und an den Garanten. Sollten deren Gutachten positiv ausfallen, wird die Durchführungsbestimmung im Ministerrat behandelt.
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