„Verpatzte Chance zur Erleichterung geringfügiger Beschäftigung“
Antikrisenpaket der Regierung
Am gestrigen Mittwoch wurde im Senat über das Antikrisenpaket der Regierung abgestimmt. Bereits im Vorfeld wies Seppl Lamprecht darauf hin, wie wichtig es wäre, die Möglichkeit der so genannten geringfügigen Beschäftigung nicht nur bei Studenten und Pensionisten, sondern auch bei der kurzzeitigen Einstellung von Lohnabhängigen und Beschäftigten im Lohnausgleich einzuführen. Die Regierung hat dies lediglich auf „Hausfrauen“ ausgedehnt.
Bei der gestrigen Abstimmung im Senat kam es leider zu einer herben Enttäuschung: nachdem die Vertrauensfrage gestellt wurde, war es laut Senator Pinzger nicht mehr möglich den Antrag auf die Ausweitung des Anwendungsbereichs auf Lohnabhängige und Beschäftigte im Lohnausgleich einzubringen. Wird die Vertrauensfrage gestellt, besteht nämlich keine Möglichkeit mehr im Parlament Änderungsanträge einzubringen. Lamprecht: „Die Enttäuschung ist natürlich groß. Es ist sehr schade, dass es nicht mehr möglich war aufgrund der gestellten Vertrauensfrage den Änderungsantrag um Ausweitung auch auf Lohnabhängige und Beschäftigte im Lohnausgleich einzubringen. Es wäre dies eine gute Gelegenheit gewesen der Bevölkerung die Möglichkeit für einen wirklichen Zusatzverdienst zu geben und gleichzeitig die Wirtschaft zu stützen und zu fördern“, ist Seppl Lamprecht überzeugt. „Arbeiter und Angestellte im Lohnausgleich sollen die Möglichkeit bekommen, sich in Krisenzeiten Geld ohne Einbußen dazu zu verdienen. Mit der von mir geforderten Änderung wäre dies möglich geworden“, zeigt sich Seppl Lamprecht enttäuscht über den Ausgang der Abstimmungen im Senat.
Trotz des enttäuschenden Abstimmungsverlaufes wurde mit dem gestern genehmigten Antikrisenpaket die Möglichkeit der Mitarbeit im landwirtschaftlichen Betrieb von Verwandten und Verschwägerten innerhalb des 4. Verwandschaftsgrades eingeführt. Bis dato galt dies nur für Verwandte und Verschwägerte bis zum 3. Verwandtschaftsgrad. Lamprecht: „Dies ist ein große Erleichterung für unsere landwirtschaftlichen Betriebe, die vielfach auf die Mithilfe von Verwandtschaftsmitgliedern, gerade zu Erntezeiten, angewiesen sind. Diese Neuerung ist absolut begrüßenswert“.



