"Gegen Verschlechterung des Wahlgesetzes"
Referendum am 21. Juni 2009
Die Leitung der Südtiroler Volkspartei hat sich eingehend mit dem anstehenden Referendum befasst und ist zu dem Schluss gekommen, dass sie einer Verschlechterung der geltenden Wahlgesetzgebung keinesfalls zustimmen werde. „Die SVP gibt sich zurückhaltend, was die Volksabstimmung am 21. Juni betrifft“, resümiert Parteiobmann Richard Theiner. „Als Minderheit im Staat werden unsere Bemühungen verstärkt in Richtung Verbesserung des Wahlrechts gehen, um zu verhindern, dass die Macht der römischen Parteizentralen zunehmend zementiert wird.“
Der SVP-Kammerabgeordnete und Fraktionssprecher Siegfried Brugger wurde von der Parteileitung beauftragt, sich mit dem Referendum zur Wahlgesetzgebung eingehend zu befassen. Dabei ist Brugger zu dem Schluss gekommen, dass durch die Abschaffung von Teilen des gültigen Wahlgesetzes sich das Wahlergebnis noch weiter vom Wählerwillen entfernen würde. „Es kann nicht sein, dass Wahlen zu Scheinwahlen werden“, so Kammerabgeordneter Brugger. Im Parlament würde eine Reihe von Vorschlägen für institutionelle Reformen vorliegen, darunter auch zur Änderung des Wahlrechts. Es sei laut Brugger sinnvoll, diese Vorschläge zu prüfen, anstatt sich auf ein Referendum zu konzentrieren, das ein bereits unbefriedigendes Wahlrecht zusätzlich verschlechtern würde.
Sollte das Referendum das nötige Quorum erreichen und angenommen werden, würden Teile des heutigen Wahlrechtes abgeschafft. Damit würde nicht mehr eine Listenverbindung, die die Wahl für sich entscheidet, den Mehrheitsbonus in Mandaten bekommen, sondern die stärkste Partei. “Das könnte bedeuten, dass die Parteien im Parlament praktisch auf zwei reduziert würden“, schlussfolgert Kammerabgeordneter Brugger.
Beim anstehenden Referendum spricht sich die Südtiroler Volkspartei gegen die Abschaffung der Listenverbindungen und der Möglichkeit der Zuweisung des Mehrheitsbonus aus und empfiehlt die Fragen 1 und 2 (grüner und weißer Stimmzettel) mit nein zu beantworten. Was die dritte Frage (roter Stimmzettel) betrifft, so ist die SVP für die Abschaffung der Mehrfachkandidaturen in mehr als einem Wahlkreis für ein und denselben Kandidaten und empfiehlt deshalb, diese Frage mit ja zu beantworten.
Zusatzinformation zum Inhalt des Referendums (technische Erklärung)
Bei der Volksabstimmung am 21. Juni kommen drei Fragen zur Abstimmung:
1. Frage (grüner Stimmzettel):
Wahl der Abgeordnetenkammer – Mehrheitsbonus für die stimmenstärkste Liste
2. Frage (weißer Stimmzettel):
Wahl des Senats – Mehrheitsbonus für die stimmenstärkste Liste
3. Frage (roter Stimmzettel):
Abschaffung der Mehrfachkandidaturen
Es gibt drei Fragen, über welche die Bürger/innen mit Hilfe eines grünen, weißen und roten Stimmzettels beim Referendum abstimmen können.
Ein Ja zur ersten und zur zweiten Frage hätte zur Folge, dass nunmehr die Liste mit den meisten Stimmen und nicht wie bisher, die Listenverbindung (Zusammenschluss mehrerer Parteien) mit den meisten Stimmen den sogenannten Mehrheitsbonus erhält.
Zur Erklärung: Für die Abgeordnetenkammer und den Senat gelten derzeit Wahlgesetze, die ein Verhältniswahlrecht mit einem Mehrheitsbonus vorsehen. Der Mehrheitsbonus wird für die Wahl der Abgeordnetenkammer auf staatlicher Ebene, für die Wahl des Senats auf regionaler Ebene zugeteilt und kommt der einzelnen Liste oder einer Listenverbindung zugute, welche jeweils die meisten Stimmen erhält.
Die Südtiroler Volkspartei hatte bereits bei der Verabschiedung des Wahlgesetzes (Gesetz Nr. 270 vom 21. Dezember 2005) durch die parlamentarische Mehrheit von Mitte-rechts große Vorbehalte angemeldet. Zum einen wurden nämlich die Einmannwahlkreise abgeschafft, zum anderen wurde ein Verhältniswahlsystem mit Listen ohne Vorzugsstimmen eingeführt. Im Klartext bedeutet dies, dass der einzelne Wähler nur mehr ein Listenzeichen ankreuzen und keine Vorzugsstimmen für Kandidaten geben kann, weil diese bereits vorher von der jeweiligen Parteizentrale gereiht wurden.
Auch wenn unsere Parlamentarier Ausnahmebestimmungen für Südtirol, vor allem für den Senat, erreichen konnten, bleibt dieses Gesetz schlecht.
Demokratiepolitisch höchst bedenklich ist aber, dass der sogenannte Mehrheitsbonus für die siegende Koalition eingeführt wurde. Um es ganz anschaulich darzustellen, sei auf die derzeitige Wahlgesetzgebung in der Abgeordnetenkammer verwiesen: Die siegende Listenverbindung (also mehrere Parteien zusammen) erhält durch den Mehrheitsbonus nicht nur die Sitze, die ihr proportional zu ihren Stimmen zustehen, sondern per Gesetz auf jeden Fall 55 % der Sitze, das sind 340 Abgeordnete und somit automatisch die Mehrheit in der Abgeordnetenkammer.
Verschlechterung der Situation: Würden die beiden ersten Referenden ein Quorum von 50 % erreichen und mehrheitlich angenommen werden, so würde sich diese Situation nochmals verschlechtern. Den Bonus würde nämlich die stimmenstärkste Liste, nicht mehr die Listenverbindung erhalten. Beispiel: Die erste Liste mit den meisten Stimmen erhält 25 %, die Liste mit den zweitmeisten Stimmen 23 % und die Liste mit den drittmeisten Stimmen 20 %. Aufgrund des Mehrheitsbonus erhielte die erste Liste 55 % der Sitze anstelle der 25 %, den übrigen Listen würden anteilsmäßig Sitze abgezogen. Für jeden Bürger und jede Bürgerin ist leicht erkennbar, dass durch dieses System der Wählerwille sicherlich nicht respektiert wird.
Die dritte Frage betrifft die Abschaffung der Mehrfachkandidaturen in mehr als einem Wahlkreis für ein und denselben Kandidaten. Mehrfachkandidaturen kommen besonders jenen Parteien zugute, die politische Zugpferde ins Wahlrennen schicken. Bei den letzten Parlamentswahlen war es vor allem Ministerpräsident Berlusconi, der in allen Teilen Italiens antrat und dadurch von seinen Anhängern überall gewählt werden konnte.
Nachdem der in mehreren Wahlkreisen Gewählte nur ein Mandat annehmen kann, entscheidet er nach dem geltenden Wahlrecht über das Schicksal aller anderen Kandidaten, deren Wahl von der Tatsache abhängt, welchen der gewählten Sitze der Mehrfachgewählten den anderen überlässt. Derzeit wird rund ein Drittel der Parlamentarier nach diesem Modus gewählt. Zur Veranschaulichung des gegenwärtigen Mechanismus: Wenn der Kandidat X, der in mehreren Wahlkreisen gewählt wurde, den Sitz A annimmt, spricht er sich für die Wahl des ersten Nichtgewählten im Wahlkreis B aus. Wenn er sich für den Sitz B entscheidet, favorisiert er den ersten Nichtgewählten des Wahlreises A. Mit der Annahme der dritten Frage würde die Möglichkeit der Mehrfachkandidaturen sowohl für die Kammer als auch für den Senat abgeschafft.



