„200m3 Kubaturbonus auch für Gebäude im landwirtschaftlichen Grün!“
Energetisches Sanieren
SBB – Landesobmannstellvertreter und Abg. Seppl Lamprecht begrüßt die gestern von der Landesregierung beschlossenen Richtlinien für das energetische Sanieren. „Besonders erfreulich ist, dass die neuen Richtlinien und die damit verbundenen Vorteile auch für Gebäude gelten, die im landwirtschaftlichen Grün stehen. Voraussetzung natürlich auch hier, dass es sich um bewohnte Gebäude mit einer Mindestgröße von 300m3 gelten. Somit können unsere landwirtschaftlichen Betriebe vom Kubaturbonus von 200m3 profitieren“.
Eine der Voraussetzung für den Erhalt der zusätzlichen Kubatur besteht in der energetischen Optimierung der Immobilie auf Klimahausstandard C. „Die aktuelle wirtschaftliche Lage verlangt von politischer Seite Maßnahmen, um die Anreize für Investitionen zu schaffen. Gleichzeitig erhalten die Bauherren einen nicht unbeträchtlichen Kubaturbonus und profitieren zudem von der energetischen Einsparung“ zeigt sich Seppl Lamprecht zufrieden über die neuen Richtlinien für die energetische Sanierung, gültig auch für Gebäude im landwirtschaftlichen Grün.



