"Gesetzesentwürfe für Frauen: Danke!"
SVP-Frauenchefin Stocker freut sich über Gesetzesinitiativen für Frauen. Dank an Senatorin Helga Thaler Ausserhofer, die sich für die Erhöhung der Rentenanerkennung der Mutterschaft einsetzt. Unterstützung auch für Gesetzesvorschlag der Frauenvorsitzenden des Pdl Barbara Saltamarini, der obligatorische Vaterschaftszeiten und eine bevorzugte Entgeltung der freiwilligen Vaterschaftszeiten fordert.
SVP-Landesfrauenreferentin Martha Stocker hat sich über zwei für Frauen wichtige Gesetzesvorschläge erfreut gezeigt. „Besonderer Dank gilt dabei unserer Senatorin Helga Thaler Ausserhofer“, erklärt Stocker. „Sie zielt mit ihrem Gesetzesentwurf darauf, die Zeiten, die im Betrags-Rentensystem pro Kind anerkannt werden, von 4 auf 12 Monate zu erhöhen, und in Summe von 12 auf 36 Monate!“ Stocker lobt dies als eine sehr wichtige Maßnahme für Familien. Konkret können Frauen im Moment pro Kind 4 Monate und max. 12 Monate früher in Rente gehen, bzw. können diesen Zeitraum durch einen höheren Rentenberechnungskoeffizienten angerechnet bekommen und damit eine höhere Rente erhalten. Wird Thaler-Ausserhofers Vorschlag angenommen, könnten Frauen in Zukunft pro Kind ein und maximal drei Jahre früher in Rente gehen, bzw. einen höheren Koeffizienten verwenden.
Für Mütter und Familien sehr interessant ist auch ein Gesetzentwurf der Frauenvorsitzenden des Pdl, Barbara Saltamarini. Familienpolitisch besonders wichtig ist die vorgesehene Erhöhung der Lohnentschädigungen für die freiwillige Vaterschaftszeit von derzeit 30% auf 70% im Unterschied zur Mutterschaft, die nur auf 50% erhöht werden soll: durch diese klare Besserbezahlung der Väter würde es in vielen Familien rechnerisch Sinn machen, dass auch Väter die Elternzeit nutzen. Momentan ist es hingegen so, dass viele Familien es sich schon rein rechnerisch nicht leisten können, auf 70% des durchschnittlich höheren Vatergehaltes zu verzichten. Zudem sieht Saltamarini ähnlich der Pflichtmutterschaft eine Pflichtvaterschaft vor: wenn auch nur für 4 Tage innerhalb der ersten drei Lebensmonate des Kindes. „Für junge Familien wichtig scheint mir zudem“, so Stocker, „dass Saltamarini in ihrem Entwurf für die ersten 6 Lebensmonate des Kindes eine 75% Teilzeit bei voller Rentenabsicherung für die jungen Väter vorsieht. Damit können junge Mütter und Familien in der ersten anstrengenden Zeit entlastet werden.“ Weiter plant Saltamarini eine Ausweitung des Rechtes auf Pflichtelternzeit für Väter, (die es bisher nur bei Tod oder schwerer Krankheit der Mutter gab) auf alle Fälle, in denen die Mutter selbständig, Freiberuflerin oder landwirtschaftliche Unternehmerin ist.
„Jede Maßnahme, die dazu dient, beide Elternteile gleichberechtigt in die Erziehung und Pflege der Kinder einzubinden und sie dann auch für ihre Leistungen anzuerkennen, ist eine gute Maßnahme“, so Stocker. Deshalb könne sie beide Gesetzesvorschläge nur begrüßen und den Einbringerinnen danken.



