"SVP setzt neue Akzente im geförderten Wohnbau"
"Wir sind zuversichtlich, dass sich im geförderten Wohnbau in Südtirol künftig einiges ändern wird, und zwar zum Wohle der Allgemeinheit." Dies erklärt der SVP-Fraktionsvorsitzende im Landtag, Elmar Pichler Rolle, nach der Genehmigung des Sammelgesetzes, mit dem die Wohnbauförderung zum Teil neu geregelt wird. Der Landtag hat heute das Gesetz der Landesregierung mit 24 Ja-Stimmen, bei einer Nein-Stimme und 9 Enthaltungen gutgeheißen.
In Gemeinden mit über 10.000 Einwohnern kann gefördertes Bauland künftig schneller ausgewiesen werden, ebenso kann in diesen Gemeinden das Wohnbauinstitut bereits errichtete Wohnungen ankaufen, und zwar zu einem bis zu einem Viertel höheren Preis als der landeswerte Richtwert. Dies ermöglicht eine deutlich raschere Umsetzung der Programme und trägt dazu bei, Grund zu sparen. Vor allem in der Landeshauptstadt Bozen könnten diese Möglichkeiten positiv genutzt werden, so Pichler Rolle.
Wesentliche Neuerungen zum Gesetz habe aber die SVP-Fraktion mit Anträgen durchgesetzt, die von den Abgeordneten Arnold Schuler, Sepp Noggler, Dieter Steger und Martha Stocker eingebracht worden sind. Die Weichen hierfür seien in der Gesetzgebungskommission unter dem Vorsitz von Veronika Stirner Brantsch gestellt worden. Die Vorsitzende habe auch dafür gesorgt, dass das Bausparen als ausdrückliche Zielsetzung erwähnt wird.
Pichler Rolle verweist aber vor allem auf die nunmehr starke Förderung der Sanierung der Ortskerne. Für die SVP sei dies ein entscheidender Schritt: "Mit den neuen Regelungen und Förderungen werden die Dorfkerne belebt, es wird weniger Bauland ausgewiesen und somit die Umwelt geschont, dem Ausverkauf der Heimat wird entgegengewirkt, der Mietmarkt wird ebenso belebt und für kleine und mittlere Südtiroler Handwerksbetriebe ist dies eine neue Chance."
Auch die Förderung des Mittelstandes werde nun endlich greifen, so Pichler Rolle. Die SVP hat dies mit einem Antrag von Arnold Schuler, Sepp Noggler, Dieter Steger und Martha Stocker zum Gesetz erreicht, wonach Bauwerber für eine geförderte Wohnung eine Anzahlung leisten und den Rest in Raten abzahlen können. Es handelt sich dabei um keine Miete, sondern um ein vertraglich vereinbartes Entgelt. Dies schaffe zum einen steuerliche Vorteile, zum anderen müssten die Bauwerber nicht mehr unbedingt ein Darlehen aufnehmen.
Das neue Gesetz, so Pichler Rolle, müsse nun rasch umgesetzt werden. Dazu gehöre, vor allem was die Sanierung der Ortskerne anbelangt, auch die entsprechende finanzielle Ausstattung.



