IT | EN | Ladin
Maria Hochgruber Kuenzer
Maria Hochgruber Kuenzer
15.01.10 - L.-Abg. Maria Hochgruber Kuenzer:
„Die neue Regelung verletzt das Eigentumsrecht der Bäuerinnen und Bauern“

Landtagsabgeordnete Maria Hochgruber Kuenzer nimmt im Landtag Stellung zu den neuen Bestimmungen für die Landwirtschaft

Prinzipiell begrüßt die Abgeordnete die neuesten Gesetzesänderungen, räumt aber gleichzeitig große Bedenken ein. Um den Ausverkauf der Heimat zu erschweren, wurde eine wichtige Änderung eingeführt. Für Junglandwirte die einen Hof gründen, wurde das Verkaufsverbot des Hofes an Dritte von 10 auf 20 Jahre angehoben.

Positiv ist auch, dass bei der gesetzlichen Erbfolge das Alter nicht mehr als Kriterium gilt. Bisher spielte dieses eine wichtige Rolle, denn der Ältere hatte den Vorzug.

Unerfreut zeigt sich Hochgruber Kuenzer hingegen über die neue Regelung für die Abtrennung von Grundstücken bei einem geschlossenen Hof im öffentlichen Interesse. Das nun in Kraft tretende Gesetz besagt, dass bei Enteignungen die Bewilligung dafür von Seiten der Gemeinden ohne Rücksicht auf den verbleibenden Hofertrag und die noch verbleibenden Flächen erteilt werden kann.

Das bedeutet, dass der Hofbesitzer durch diese Regelung im Ernstfall eine große Benachteiligung erfährt. Die Veräußerung von Grundstücken kann noch erheblicher erschwert werden. Denn als Voraussetzung für den Verkauf von Grundstücken schreibt das Höfegesetz einen notwendigen verbleibenden Hofertrag unter Berücksichtigung der vorhandenen Flächen vor. Fraglich ist, ob nach den Enteignungen dem Hofbesitzer noch genügend verbleibende Flächen bleiben?

Die Gefahr besteht, dass die öffentliche Hand dem Hofbesitzer die Lebensgrundlage entzieht.

Die Landtagsabgeordnete befürchtet zudem, dass durch die neuen Bestimmungen landwirtschaftliche Nutzflächen ab nun unter dem Deckmantel des öffentlichen Interessens für Baugrundspekulationen missbraucht werden. Der Hofbesitzer muss die Enteignung mit hohen finanziellen Verlusten hinnehmen. Privatpersonen können anschließend den ausgewiesenen Bau- und Gewerbegrund erwerben und zu horrenden Preisen wiederverkaufen. Öffentliches Interesse?

„Nicht jedes private oder öffentliche Interesse rechtfertigt den Zugriff auf landwirtschaftliche Nutzflächen. Die neue Regelung verletzt das Eigentumsrecht und es wird schwierig, den Bauern zu erklären wie wichtig ihre Arbeit für die Gesellschaft ist“, erklärt die Abgeordnete.
2012 - Südtiroler Volkspartei
YouTUBEFaceBook