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Seppl Lamprecht
Seppl Lamprecht
15.01.10 - L.-Abg. Seppl Lamprecht:
"Belange der Landwirtschaft voll berücksichtigt"

Omnibusgesetz

Bäuerliche Abgeordnete der SVP-Fraktion begrüßen Neuerungen im Bereich geschlossene Höfe, Bürokratieabbau in der Wassernutzung, Eigentumsrechte und Versuchszentrum Laimburg

„Heute ist ein wahrlich guter Tag für die Südtiroler Landwirtschaft“, gibt sich der Landtagsabgeordnete Seppl Lamprecht über die Verabschiedung des Omnibusgesetzes im Bereich Landwirtschaft und Wassernutzung im Südtiroler Landtag zufrieden. „Die Vorschläge der bäuerlichen Abgeordneten der SVP-Fraktion wurden mit diesem Gesetz übernommen“, freut sich Lamprecht, der zusammen mit Maria Hochgruber Kuenzer und Rosa Zelger Thaler die Änderungen in den Bereichen des Bürokratieabbaues, der Eigentumsrechte, des Höfegesetzes und des Versuchzentrums Laimburg vorangetrieben hatte.

Im Detail werden mit dem Omnibusgesetz für die Landwirtschaft vier wesentliche Bestimmungen geändert:
  • Bürokratieabbau in der Wassernutzung
„Im Sinne der Zielsetzung der Landesregierung, die Bürokratie merklich abzubauen, ergeht die Änderung, wonach alte Nutzungsrechte für kleine Wasserableitungen bis zum 31. Dezember 2029 verlängert werden“, begrüßt Lamprecht die Annahme, des von ihm in der zuständigen Kommission eingebrachten Vorschlages. „Dadurch werden kleinere, historisch bestehende Wasserableitungen per Gesetz bis 2029 verlängert, ohne dass die Landwirte Anträge einreichen müssen.“ Davon würde die Landwirtschaft gleichermaßen profitieren wie die öffentliche Verwaltung: „In den kommenden Jahren wären diese bestehenden Rechte verfallen und die Verwaltung hätte knapp 7000 Anträge von Bauern bearbeiten müssen, um sie dann wiederum denselben Personen zu erteilen.“
  • Grundeigentum / E-Werk Konzessionen - Einverständniserklärung der Grundeigentümer bei Gesuchseinreichung wird bindende Voraussetzung
„Heute konnten wir eine unselige Praktik der Energiewirtschaft aus der Welt schaffen“, berichtet Lamprecht. Künftig müssen die Gesuche für die so genannten E-Werk Konzessionen bis zu drei Megawatt bereits im Voraus das Einverständnis der Grundeigentümer beinhalten. „Dies ist ein maßgeblicher Beitrag zur Stärkung der Rechte der Grundeigentümer“, versichert Lamprecht, denn schließlich mussten die Antragsteller bislang die Eigentümer über ihr Vorhaben nicht einmal frühzeitig informieren. Als weiteren Erfolg werten Seppl Lamprecht, Rosa Thaler und Maria Hochgruber Kuenzer, welche diese Neuerung zusammen mit Landesrat Michl Laimer in der Kommission vorangetrieben haben, die rückwirkende Gültigkeit dieser Bestimmung: „Die im Amt aufliegenden Gesuche, einige hundert, müssen innerhalb von fünf Monaten die Einverständniserklärung seitens der Grundeigentümer nachreichen.“
Endlich sei jetzt Gesetz geworden, „was die Vernunft schon immer verlangt hätte. Viele Landwirte erfuhren erst von den Geschäftsplänen der Gesellschaften, als bereits alles beschlossene Sache war, beziehungsweise die Bauleitplanänderung zur Energienutzung eingeleitet war. Diese Praxis gehört nun der Vergangenheit an.“
  • Höfegesetz - Junglandwirte unterstützen, Missbrauch unterbinden
Die Veräußerung von neu gebildeten geschlossenen Höfen wird mit diesem von Landesrat Berger eingebrachten Vorschlag erschwert, um Spekulationen Missbrauch entgegen zu wirken. Das Eigentumsrecht an von Junglandwirten geschlossenen Hofeinheiten darf künftig erst nach 20 Jahren veräußert werden. Ausgenommen ist die Übertragung an Käufer innerhalb des 3. Verwandtschaftsgrades oder an Junglandwirte, die selbst die gesetzlichen Voraussetzungen zur Neubildung haben. „Mit diesen Normen will man einem eventuellen Missbrauch des Höfegesetzes entgegen wirken. Gleichzeitig wollen wir die Voraussetzungen zur Neubildung von Hofeinheiten für Junglandwirte beibehalten, damit die in Südtirol übliche, klein strukturierte Landwirtschaft erhalten werden kann.
Junglandwirte sollen deshalb weiterhin einen geschlossenen Hof auch mit zwei Hektar anstatt mit drei Hektar Obstbaufläche schließen können“, erklärt Lamprecht.
  • Versuchszentrum Laimburg
Mit einem von Abg. Lamprecht eingebrachten Änderungsantrag wird der Aufgabenbereich des Versuchszentrums Laimburg im Bereich Forschungstätigkeit an die geänderten Erfordernisse der Südtiroler Landwirtschaft angepasst. So werden die aus dem Jahr 1975 stammenden Aufgabenbereiche um die Bereiche Agrikulturchemische Forschung, Laboranalysen, Fischzucht und Führung des Botanischen Gartens erweitert.
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