"Berufsmatura jetzt im Senat"
Nach der Abgeordnetenkammer muss nun die Schulkommission des Senates ein Gutachten für die Oberschulreform abgeben - Peterlini setzt sich seit Monaten dafür ein - Regierung hat sich in der Aula schon im November dazu verpflichtet
Nach der Kultur- und Schulkommission der Abgeordnetenkammer, die ein positives Gutachten zur Berufsmatura abgegeben hat, verlagert sich nun die Debatte in den Senat. Die Kultur- und Schulkommission des Senates hat gestern Abend die Arbeiten über die Reform der Oberschule und der Berufsausbildung aufgenommen, die von Ministerin Mariastella Gelmini in Form eines Durchführungsdekretes vorgelegt worden ist. Senator Oskar Peterlini, Präsidiumsmitglied der Schulkommission, die nun ihr Gutachten abgeben muss, ergriff als erster das Wort und betonte, dass die Oberschulreform vor allem die Persönlichkeitsbildung der Jugendlichen als vorrangiges Ziel verfolgen müsse. Er verwies auf das vorbildliche Schulsystem Südtirols und die erfreulichen Leistungen, die Südtirols Schüler bei den Pisa-Studien erbringen konnten. Ebenso hob er die hochqualifizierte Berufsausbildung hervor. Er verwies darauf, dass die Regierung bereits am 18. November im Senat einen von ihm eingebrachten Beschlussantrag angenommen hatte, mit dem sie sich verpflichtet, für Südtirol ein abschließendes Jahr und die Berufsmatura zu ermöglichen. Dies entspricht einem langfristigen Konzept, das die Südtiroler Landesregierung, allen voran Landesrätin Sabine Kasslatter Mur, seit Jahren verfolgt. Nun müsse diese Verpflichtung der Regierung im Dekret umgesetzt werden, das Unterrichtsministerin Mariastella Gelmini erlassen wird. Zu diesem Zweck hat Peterlini Vorgespräche mit dem Regierungsvertreter in der Kommission, Staatssekretär Giuseppe Pizza geführt, sowie mit dem Kommissionspräsidenten Guido Possa und den Berichterstattern Mario Pittoni (Berufsschulen), Crisitano De Eccher (technische Oberschulen), Franco Asciutti (Lyzeen).
Peterlini betonte in der Kommission auch die Notwendigkeit, im Programm der neuen Lyzeen den Rechts- und Wirtschaftsunterricht beizubehalten, um die Jugendlichen als mündige Bürger demokratisch vorzubereiten und ihnen die Grundkenntnisse des Wirtschafts- und Rechtssystems zu übermitteln.
Durch die Annahme des Beschlußantrages Peterlinis im Plenum des Senates hatte auch die Regierung bereits im November ihre Zustimmung zur Berufsmatura gegeben und damit den Durchbruch ermöglicht. Auf Ersuchen des Landes und der Provinz Trient versucht Peterlini die Maßnahme auch auf das Trentino auszudehnen.
| Anlage: Der vom Senat und der Regierung am 18.11.09 genehmigte Beschlussantrag (im Wortlaut) von Peterlini eingebracht Ordine del Giorno n. G1.108 al DDL n. 1835 Il Senato, invita il Governo a creare i presupposti, in accordo con la provincia Autonoma di Bolzano, affinché: in provincia di Bolzano, per coloro che hanno superato i corsi quadriennali di formazione professionale e che intendono sostenere l'esame di stato di cui al comma 6 dell'articolo 15 del decreto legislativo 17 ottobre 2005, n. 226, la provincia autonoma di Bolzano possa realizzare gli appositi corsi annuali che si concludono con l'esame di stato dinnanzi ad apposite commissioni d'esame nominate dal Ministero della pubblica istruzione su richiesta della stessa provincia e con le modalità e i programmi di cui all'articolo 11 del decreto del Presidente della Repubblica 10 febbraio 1983, n. 89, e successive modifiche. Übersetzung: G1.108 Der Senat, fordert die Regierung auf, im Einvernehmen mit der Autonomen Provinz Bozen die Voraussetzungen zu schaffen, damit: die Autonome Provinz Bozen für jene, die die vierjährigen Berufsschulkurse bestanden haben, und die zur Staatsprüfung/Matura (gemäß Absatz 6 des Artikel 15 des Legislativdekretes vom 17. Oktober 2005, Nr. 226) antreten wollen, in der Provinz Bozen eigene einjährige Kurse einrichten kann, die mit der Staatsprüfung/Matura abschließen. Diese Staatsprüfung ist vor den zuständigen Kommissionen zu bestehen, welche vom Unterrichtsministerium auf Ersuchen der Provinz Bozen ernannt werden, gemäß den Modalitäten und Programmen wie sie im DPR Nr. 89 vom 10. Februar 1983, Artikel 11 und nachfolgenden Änderungen vorgesehen sind. |



