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Rege Diskussion
Rege Diskussion
02.02.10 - Direkte Demokratie
Antragshürden anheben, Quorum senken

Der SVP-Bezirksausschuss Pustertal hat sich am gestrigen Montag, mit der Verbesserung des Landesgesetzes zur Regelung der direkten Demokratie befasst. Dabei sprachen sich die Delegierten der Ortsgruppen für eine Anhebung der Antragshürden zur Zulassung einer Volksabstimmung aus. Gleichzeitig solle aber das Beteiligungsquorum gesenkt werden.

In seinem Bericht gab Bezirksobmann Albert Wurzer einige Gedankenanstöße für die anschließende Diskussion: „Direkte Demokratie ist nicht die Lösung aller Dinge aber sie kann, wenn sie im rechten Moment angewandt wird, eine sinnvolle Bereicherung für die repräsentative Demokratie sein“, so Wurzer. „Unsere Aufgabe ist es, uns Gedanken zu machen, wo direkte Demokratie Sinn macht, wo nicht und vor allem welche Spielregeln ihr zugrunde liegen sollen, damit sie der Bevölkerung dient und nicht zum politischen Druckmittel wird.“

SVP-Obmannstellvertreterin Martha Stocker präsentierte im Anschluss die vom Parteiausschuss und den Bezirksobleuten umrissenen offenen Diskussionspunkte und machte diese mit einigen verständlichen Beispielen greifbar.

Die Pusterer Funktionäre waren sich einig, dass die Sachbereiche, die von Volksabstimmungen behandelt werden dürfen, ganz klar definiert werden sollen. So sprachen sie sich etwa gegen Volksabstimmungen über Grundrechte, die Rechte von ethnischen, religiösen oder sozialen Minderheiten, die Steuergesetzgebung sowie über Satzungsgesetze aus.

Arno Kompatscher, Bürgermeister der Gemeinde Völs, konnte als bezirk-externer Referent begrüßt werden, um die Entscheidung in seiner Heimatgemeinde zu erläutern: In der Gemeinde Völs wurden die Antragshürden auf das gesetzliche Höchstmaß festegelegt, gleichzeitig aber das Beteiligungsquorum auf Null gesetzt.

Besonders lebhaft diskutiert wurde die Frage der Senkung des Beteiligungsquorums. Die Funktionärinnen und Funktionäre sprachen sich dabei mehrheitlich dafür aus, dass eine Senkung des Quorums nur in Kombination mit einer Anhebung der Antragshürden zur Zulassung einer Volkabstimmung geschehen könne. Dies würde zur Folge haben, dass eine Volksabstimmung nur dann stattfindet, wenn sie wirklich von einem großen Teil der Bevölkerung gewünscht werde. Gleichzeitig solle die Volksbefragung dann aber, wenn sie die Antragshürden genommen hat, durch eine Senkung des Beteiligungsquorums auch bindend sein. Dies würde die Möglichkeit des politischen Missbrauchs reduzieren und gleichzeitig auch die Kosten senken.

Am kommenden Freitag wird die SVP-Bezirksleitung die Gedanken des Bezirksausschusses zusammenfassen und an den Parteiausschuss weiterleiten, der sie dann am kommenden Montag behandelt wird.
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