Wähler entscheiden wer im Landtag sitzt, nicht die Gerichtsbarkeit
Ein heißes Thema beim erweiterten Bezirksausschuss war am vergangenen Freitag die aktuelle Diskussion zur Wählbarkeit verschiedener Landtagsabgeordneten, die jetzt immer wieder für mediales Aufsehen sorgen.
Natürlich solle jeder Bürger das Recht und die Möglichkeit haben Unrechtmäßigkeiten vor Gericht einzuklagen. Allerdings brauche es dazu ganz klare Gesetze, die keine Interpretationsspielräume zulassen und den Wählerinnen und Wählern Rechtssicherheit garantieren. Das ist die Meinung des Bozner Bezirksausschusses.
Bezirksobmann Christoph Perathoner verweist auf den Fall der Landesrätin Repetto, in welchem zwei Instanzen das Gesetz völlig anders interpretierten als die dritte Instanz, die letztendlich Repettos Ausschluss zur Folge hatte.
Der Bezirk Bozen Stadt und Land fordert in diesem Zusammenhang nicht nur genaue gesetzliche Bestimmungen, sondern auch eine klar definierte zeitliche Begrenzung für eventuelle Anfechtungsmöglichkeit, Rekurse und Prozesse.
„Die Wählbarkeit soll sicher geprüft werden. Aber nach dieser Prüfungsphase, die ein, zwei oder drei Monate dauern kann, sollen die Gewählten dann frei arbeiten können, ohne Angst, dass ein politischer Gegner gegen sie vor Gericht ziehe. Rekurse und Prozesse dürfen nicht zum politischen Kampfmittel degenerieren“, warnt Perathoner „denn dadurch würden sie das Vertrauen in die Politik noch mehr erschüttern und die Demokratie schwächen.“
In besonderer Weise ging man auch auf den Fall des Landtagspräsidenten Dieter Steger ein, dem der Bezirksausschuss klar die Solidarität ausdrückte. Dieter Steger habe bisher hervorragende Arbeit geleistet, sein Amt als Landtagspräsident führe er mit Geschick und Enthusiasmus aus, so die Mitglieder des Bezirksausschusses. Dieter Steger ist 2008 von über 8.000 Wählerinnen und Wählern in den Landtag gewählt worden, mit dem Auftrag sich bis 2013 für Land und Leute einzubringen. Es wäre nicht fair, wenn die Gerichtsbarkeit und nicht das Wahlvolk über seine weitere Zukunft im Landtag entscheiden soll.



