Wohngeld an Landesmietzins koppeln
Im Jahre 2009 mussten viele tausend SüdtirolerInnen beim Land um einen Mietzuschuss ansuchen um die Wohnungsmiete bezahlen zu können. Würde das Wohngeld gestrichen, könnten diese Mieter die abgeschlossenen Mietverträge nicht mehr einhalten und würden über kurz oder lang auf der Straße stehen.
Dies kann wohl nicht die angestrebte Lösung des Problems sein. Eine solche könnte vielmehr darin bestehen, das Wohngeld an den Landesmietzins zu koppeln. Für Mieten welche 6,6 €/m² überschreiten, wird kein Mietzuschuss gewährt.
Im Gegenzug werden dem Wohnungseigentümer/Vermieter steuerliche Begünstigungen gewährt nach dem Modell der sog. „begünstigten Wohnungen“, das in verschiedenen Südtiroler Gemeinden bereits seit Jahren erfolgreich angewendet wird.



