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Abkommen unterzeichnet
Abkommen unterzeichnet
10.03.10 - Regionalassessorin Martha Stocker
Einzahlung über Modell F24 hilft den Unternehmen

Die Region und die Agentur der Einnahmen unterzeichnen ein Abkommen, das Betrieben erlaubt, Steuerguthaben für Zusatzrenteneinzahlungen zu verwenden.

Die Regionalassessorin Martha Stocker und der Vize-Direktor der Agentur für Einnahmen Marco Di Capua haben heute in Rom ein Abkommen zwischen der Autonomen Region Südtirol-Trentino und der Agentur der Einnahmen unterzeichnet, in dem es um die Verwendung des Modells F24 auch für die Überweisung der Beiträge an die Rentenfonds geht. Es ist das erste Abkommen dieser Art auf gesamtstaatlicher Ebene und insofern ein bahnbrechender Schritt, als es den Unternehmen ermöglicht, das Steuerguthaben direkt für Vorsorgezwecke zu verwenden. „Eine Maßnahme, die gerade in diesen wirtschaftlich schwierigeren Zeiten Betrieben eine große Hilfe sein kann“, so Stocker. Gleichzeitig führt es zu einer maßgeblichen Vereinfachung der Beitragszahlungen an die Rentenfonds. Mit dabei waren der Präsident des PensPlan Centrums Prof. Gottfried Tappeiner, der Direktor Michael Atzwanger und die Vizedirektorin Ines Addonizzio, sowie die Amtsdirektorin Stefania Tomazzoni, die wesentlich für die Ausarbeitung des Abkommens verantwortlich waren.

Schon seit geraumer Zeit beschäftigen sich die ExpertInnen der PensPlan Centrum AG und der Region mit den Beitragszahlungen an die Rentenfonds und versuchen eine Lösung zu finden, um die trimestralen Einzahlungen mittels Überweisung an die Rentenfonds zu vereinfachen. Das bisherige Einzahlungsverfahren war durch die manuelle Bearbeitung fehlerhafter Einzahlungen sehr arbeits- und kostenaufwändig.

Die Region Trentino-Südtirol ist auch aus diesem Grund mit der Agentur der Einnahmen in Kontakt getreten, um ein Abkommen auszuarbeiten, das es ermöglicht, das Modell F24 als Hilfsmittel für die Einzahlungen in die regionalen Rentenfonds zu nutzen und gleichzeitig das beträchtliche Steuerguthaben der hiesigen Firmen bei der Agentur für Einnahmen (aufgrund der Verzögerungen der Rückerstattung der Mehrwertsteuer) hierfür zum Teil gegenzuverrechnen. Damit kommt das Abkommen allen Beteiligten zugute.

Ziel des Abkommens ist es auch die Regelmäßigkeit der Einzahlungen sowohl für die ArbeitgeberInnen als auch für deren Angestellte, die in eine Zusatzvorsorge eingeschrieben sind, zu erleichtern und das Einzahlungsverfahren an die Rentenfonds zu vereinfachen. Die Verwendung des Modells F24 – ein Hilfsmittel, mit dem die ArbeitgeberInnen und Arbeitsrechtsberater täglich arbeiten - trägt dazu bei, die Zusatzrente in der Region weiterzuentwickeln und das Problem der Liquidität zu lösen. Dies betrifft in erster Linie die Kleinbetriebe in dem Moment, in dem sie Gelder vorstrecken müssen, um den Einzahlungen an die Rentenfonds der eingeschriebenen ArbeitnehmerInnen nachkommen zu können.

Mit der Unterzeichnung des Abkommens wird eine Reihe von Aktivitäten für die Anpassung einer speziellen Software für die Einzahlungen eingeführt. Sobald diese abgeschlossen sind, kann die Verwendung des Modells F24 offiziell eingeführt werden.

Die Regionalassessorin für die Zusatzrente, Martha Stocker, zeigte sich über die Verhandlungen, die mit der Agentur der Einnahmen geführt wurden, um die Einzahlungsverfahren zu erleichtern, äußert zufrieden und dankte den ExpertInnen für dieses außerordentliche Ergebnis.

Im Bild: Martha Stocker (Vizepräsidentin der Regionalregierung und Assessorin für die regionalen Zusatzrenten) und Marco di Capua (Direktor der Zentralstelle für Verwaltung, Planung und Kontrolle sowie Vizedirektor der Agentur für Einnahmen)
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