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Helga Thaler Ausserhofer
Helga Thaler Ausserhofer
27.07.10 - Helga Thaler Ausserhofer
Arbeitsausschuss beginnt Behandlung von Thalers Gesetzesvorlage

Thaler fordert in ihrem Gesetzesentwurf die rentenrechtliche Anerkennung für Angehörige, die schwer behinderte Menschen zu Hause betreuen

Heute beginnt der Arbeitsausschuss des Senates mit der Behandlung der Gesetzesvorlage von SVP-Senatorin Helga Thaler Ausserhofer, die eine rentenrechtliche Anerkennung für Angehörige vorsieht, die schwer behinderte Familienmitglieder zu Hause pflegen und betreuen. "Laut aktuellen Daten zählt Italien 1,2 Millionen Menschen, die mit einer schweren Behinderung leben. Familien mit schwer behinderten Angehörigen leben in einer besonders schwierigen Situation und sind über Jahre mit Pflege und Betreuung ihres behinderten Angehörigen intensiv beschäftigt. Leider werden diese Familien vom Staat nicht entsprechend unterstützt. Es ist somit erfreulich, dass im Arbeitsausschuss des Senates endlich mit der Behandlung meiner Gesetzesvorlage begonnen wird." Thalers Gesetzesentwurf zielt im Wesentlichen darauf ab, den unentgeltlich geleisteten Beitrag dieser Familienmitglieder rentenrechtlich anzuerkennen. "Der Staat muss einsehen, dass sich ohne ihren Beitrag zur Betreuung ihrer schwer behinderten Angehörigen nicht nur für die Betroffenen, sondern für die gesamte Gesellschaft große Probleme ergeben würden, da es auf Staatsebene an Betreuungsstrukturen mangelt." Im Besonderen fordert die SVP-Senatorin in ihrer Vorlage, dass obgenannten Familienmitgliedern das Recht auf Frühpensionierung garantiert wird. Einem Familienmitglied, das zu Hause einen schwer behinderten Familienangehörigen pflegt und betreut, soll nach einer Mindesteinzahlung von 25 Jahren (jedoch unabhängig vom Alter) Anrecht auf Altersrente erhalten. In Thalers Vorlage soll diesem Familienmitglied zusätzlich jährlich eine figurative Beitragsleistung von zwei Monaten anerkannt werden.
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