K.-Abg. Karl Zeller begrüßt Vorstoß der Landesregierung in Sachen Alkoholverbot nach 2 Uhr
Für die Beurteilung des Vorstoßes der Landesregierung muss man die Vorgeschichte der Einführung des Alkoholverbots nach 2 Uhr kennen: Im Zuge der Umwandlung des Gesetzesdekrets zur Verschärfung der Strafen für Verkehrsübertretungen (Alkohol am Steuer, Geschwindigkeit usw.) ist auf Druck von Alleanza Nazionale - und nicht etwa der Regierung Prodi - eine Maßnahme eingefügt worden, die eigentlich nichts mit dem Straßenverkehrskodex zu tun hat. Dies ist auch daraus ersichtlich, dass es sich beim Ausschankverbot nicht um eine Änderung des Straßenverkehrskodex handelt, sondern um eine gesonderte Gesetzesbestimmung, die für Unterhaltungslokale den Ausschank von Alkohol nach 2 Uhr morgens verbietet. Diese Maßnahme hat lediglich deshalb eine Mehrheit im Parlament gefunden, weil Alleanza Nazionale andernfalls Obstruktion gegen die Umwandlung des Gesetzesdekretes angedroht hatte, was aufgrund der knappen Zeit zum Verfall desselben geführt hätte.
In der Folge traten die bekannten Probleme bei der Umsetzung auf und plötzlich verleugneten selbst die Einbringer die „Vaterschaft“: Dieses Thema ist von der Transportkommission der Abgeordnetenkammer wiederholt diskutiert worden, wobei nun selbst die Einbringer von Alleanza Nazionale zugegeben haben, dass diese Maßnahme überzogen und unsinnig ist. Im Januar 2008 gab es darauf hin einen einstimmigen Beschluss der Kommission, dieses Verbot wieder abzuschaffen. Lediglich wegen der Regierungskrise und der folgenden Neuwahlen kam es nicht mehr zur definitiven Beschlussfassung des Plenums.
„Ich begrüße daher den Vorschlag der Landesregierung, in Südtirol das Ausschankverbot nach 2 Uhr zu Fall zu bringen. Wir haben ja gerade deswegen die Autonomie erhalten, damit wir nicht jeden Unsinn, den Rom verordnet, nachbeten müssen. Im Übrigen wird Rom in Kürze das selbe tun. Wir sollten daher auf Prävention, Aufklärung und Kontrolle gegen den Alkolmißbrauch setzen und nicht auf prohibitionistische Maßnahmen, die in der Praxis völlig wirkungslos sind“, erklärt Karl Zeller.
Aufrecht bleiben jedenfalls auch nach Inkrafttreten der Landesbestimmung die Verpflichtung der Lokalbetreiber, für die Gäste am Ausgang einen Alkomat bereit zu stellen und auf die Gefahren des Alkoholgenusses sowie die Strafen bei Übertretungen hinzuweisen. „Dies sind sinnvolle Maßnahmen, nicht aber wenn man jenen, die sich nicht ans Steuer setzen, ab einer gewissen Zeit verbietet, ein gutes Glas Wein zu trinken. „Im Übrigen war das Verbot leicht zu umgehen und hat auch zu keiner Verminderung der Alkoholexzesse geführt, die – das sei mit aller Deutlichkeit gesagt - mit aller Härte zu bekämpfen sind. Gefragt sind effiziente und ausgewogene Maßnahmen und nicht popolutistische Schnellschußaktionen, die mehr schaden als nutzen“, meint Karl Zeller.