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PRESSEMITTEILUNGEN
17.04.2008
SVP-Obmann Elmar Pichler Rolle zu Politikergehälter: "SVP-Fraktion setzt ganz wichtiges Signal"
Obmann begrüßt Entscheidung der SVP-Fraktion
Neuer Kodex für ausgeschiedene Politiker – Amtsentschädigungen und Renten gekürzt
 
Als “ganz wichtiges Signal” bezeichnet SVP-Obmann Elmar Pichler Rolle die am Mittwoch von den SVP-Landtagsabgeordneten getroffenen Entscheidungen. Der Sprecher der SVP-Fraktion im Regionalrat, Seppl Lamprecht, hat im Regionalrat einen Vorschlag eingebracht, wonach aus dem Amt ausgeschiedenen Politikern klare Einschränkungen auferlegt werden. Zuvor hatte sich die SVP-Fraktion bereits für eine neue Rentenregelung für Politiker ausgesprochen. Dies ist ein zweites wichtiges Signal. Die Monatsbezüge der Landtagsabgeordneten waren 2004 bereits um 700 Euro gekürzt worden und sollen nun von derzeit 6.400 auf 5.700 Euro (netto mal zwölf) reduziert werden. Kosteneinsparungen stehen auch bei den Leibrenten an: Ein neu gewählter Abgeordneter wird nach zwei Legislaturen und erst ab dem Alter von 65 Jahren eine Rente von rund 1.000 Euro beziehen. Bisher waren es 3.500 Euro.
 
SVP-Obmann Pichler Rolle zeigt sich über die Entscheidung der SVP-Abgeordneten erfreut. Er dankt Fraktionssprecher Seppl Lamprecht ausdrücklich „für die rasche und klare Entscheidung“, die im Zusammenhang mit der derzeitigen Debatte um die Neuregelung der Renten der Abgeordneten getroffen wurde. „Wir handeln nicht aus einem emotionalen Moment heraus, sondern viele Bürgerinnen und Bürger haben sich ein solches Signal einfach erwartet und erhofft, vor allem auch sehr viele unserer Mitglieder und unserer Wählerinnen und Wähler. Wir wurden auf dieses Problem oft angesprochen. Die Signale sind deshalb wichtig“, so Pichler Rolle.
 
Keine Berateraufträge – Kein Sitzungsgeld
 
Die SVP-Fraktion bringt bereits im Mai folgenden Vorschlag im Regionalrat zur Abstimmung: Abgeordnete im Regionalrat (Landtag), zum Römischen Parlament oder zum Europäischen Parlament dürfen nach ihrem Ausscheiden fünf Jahre lang keine vergütete Tätigkeiten in Aufsichts- oder Verwaltungsräten in Gesellschaften ausüben, für welche die Region die Nominierung vornimmt. Zudem dürfen Alt-Mandatare, die eine Leibrente beziehen, auf Lebzeiten keine bezahlten Berateraufträge mehr von der Region erhalten.
 
Ehemalige Abgeordnete, die bereits eine Leibrente beziehen, dürfen für ihre Tätigkeit in von der Region beschickten Gremien wie Aufsichts- oder Verwaltungsräten von Gesellschaften mit öffentlicher Beteiligung weder Bezüge noch Sitzungsgelder erhalten. „Es ist sicher gut, wenn sie ihre Erfahrung einbringen können, aber Doppelbezüge aus Steuergeldern darf und wird es künftig nicht mehr geben“, erklärt Pichler Rolle.
 
700 Euro weniger Amtsentschädigung – 1.000 Euro Rente
 
Die neue Rentenregelung für Abgeordnete, die ab 2009 greift, sei ein richtiger Ansatz, der bislang aber leider nicht richtig vermittelt worden sei, so der SVP-Obmann. Fakt ist, dass künftig Regionalratsabgeordnete 700 Euro netto weniger im Monat verdienen. Die Abgeordneten-Rente (Mindestvoraussetzung sind zehn Mandatsjahre und ein Alter von 65 Jahren) werde zudem von 3.500 auf rund 1.000 Euro im Monat reduziert, wobei mit der neuen Regelung die Rentenbeiträge von den Abgeordneten selbst in die Pensionskasse eingezahlt werden.
 
Pichler Rolle nannte diese Entscheidungen „klug und eine angemessene Reaktion auf den Unmut vieler Bürgerinnen und Bürger“. Eine rückwirkende Entscheidung sei nicht möglich, so Pichler Rolle, weil es sich um einen Eingriff in erworbene Rechte handle.
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