L.-Abg. Seppl Lamprecht: „Südtiroler Genossenschaften können nun Rechnungsprüfer frei wählen“
Am Dienstag wurde das neue Genossenschaftsgesetz vom Regionalrat verabschiedet. Damit wurde ein einheitlicher und organischer Gesetzesrahmen geschaffen, der das mehrmals abgeänderte Regionalgesetz aus dem Jahr 1954 ersetzt.
Eine wesentliche Neuerung des Gesetzes ist laut Seppl Lamprecht, Vorsitzender SVP – Fraktion im Regionalrat, dass die Südtiroler Genossenschaften künftig ihren Buchprüfer frei wählen können. „Bisher konnte die Rechnungsprüfung nur durch den Genossenschaftsverbund durchgeführt. Ab nun können auch externe Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Buchhaltungsexperten diese Tätigkeit übernehmen“, erklärt Seppl Lamprecht.
Bislang war ausschließlich der Raiffeisenverbund in Funktion als Dachorganisation der angeschlossenen Südtiroler Genossenschaften für die Rechnungsprüfung zuständig. Nun kann dies auch von externen Buchprüfern getätigt werden. Rund 360 Genossenschaften aus dem Bankwesen, Land- und Energiewirtschaft, Kultur- und Sozialwesen sind derzeit im Raiffeisenverbund vertreten. Dies sind etwa 100.000 Einzelmitglieder und 7.000 Beschäftigte.
Mit dem Genossenschaftsgesetz wurde weiters beschlossen, dass Buchprüfung und Bilanzabschlussprüfung künftig zusammen in einer einzigen Kontrolle erfolgen, um den Genossenschaften einen doppelter Aufwand zu ersparen. Der Regionalrat hat außerdem eine betriebliche Mindestgröße festgeschrieben, unter welcher die Buchprüfung nicht mehr vorgesehen wird. Damit werden besonders kleine Genossenschaften von einem zusätzlichen Verwaltungsaufwand entlastet. Klar geregelt sind nun die „schwerwiegenden Regelmäßigkeiten“, bei welchen eine Meldung an die Aufsichtsbehörde vorgesehen ist, sowie die Tätigkeit der Genossenschaftsverbände und der öffentlichen Aufsicht über derselben. Der Ablauf der Revisionstätigkeit ist seit Dienstag nun auch an die EU – Vorgaben angepasst.