"SVP gibt Wahlempfehlungen für Referenden ab"
Die Leitung der Südtiroler Volkspartei und die SVP-Fraktion im Südtiroler Landtag haben sich intensiv mit den Volksabstimmungen vom 25. Oktober 2009 befasst. „Zu den fünf anstehenden Fragen nehmen wir eine ganz klare Position ein“, erklärt SVP-Obmann Richard Theiner. „Die SVP wird in den kommenden Wochen die Wählerinnen und Wähler im Detail über die Abstimmungsfragen und die eventuellen Konsequenzen informieren.“
Die Südtiroler Volkspartei hat mit einem Landesgesetz im Jahr 2005 die Ausübung von Volksabstimmungen vorangebracht, wobei das staatsweit niederste Beteiligungsquorum von 40 Prozent festgelegt wurde. Somit hat sich die SVP in dieser Frage bereits vor vier Jahren klar positioniert und Volksabstimmungen als Instrument der direkten Mitbestimmung der Bürgerinnen und Bürger ermöglicht.
Weil für die Wirksamkeit einer Volksabstimmung die Erreichung des Quorums ausschlaggebend ist, kann die Teilnahme an einer Volksabstimmung ebenso wie auch eine Nicht-Teilnahme als Meinungsäußerung gewertet werden. Deshalb lässt die SVP die Beteiligung an den für 25. Oktober 2009 anberaumten Volksabstimmungen frei.
Für all jene Bürgerinnen und Bürger, die sich zu einer persönlichen Teilnahme an den Referenden entscheiden, spricht die Südtiroler Volkspartei folgende Abstimmungsempfehlungen aus:
- Gesetzesvorschlag (vorgelegt von der „Union für Südtirol“) betreffend „Wohnbauförderung – Vorrang der einheimischen Bevölkerung. Wiedereinführung der 5-jährigen Ansässigkeitspflicht für das Erlangen des Wohngeldes des Wohnbauinstituts und Erhöhung der Ansässigkeitspflicht für die Zuweisung von Mietwohnungen des Wohnbauinstituts“:
Die SVP empfiehlt mit
NEIN zu stimmen, da die geltenden Gesetzesbestimmungen bereits sehr strikte Einschränkungen bei der Zuweisung von Wohngeld und Mietwohnungen des Wohnbauinstitutes vorsehen. Eine Anhebung der Ansässigkeit von fünf auf zehn Jahren als Voraussetzung für die Zuweisung einer Mietwohnung des Wohnbauinstituts würde klar dem EU-Recht widersprechen.
- Gesetzesvorschlag (vorgelegt von der „Union für Südtirol“) betreffend: „Stopp dem Ausverkauf der Heimat – Änderung des Landesraumordnungsgesetzes – Regelung für Freizeitwohnsitze“:
Die SVP empfiehlt mit
NEIN zu stimmen. Das Landesraumordnungsgesetz regelt bereits heute mit sehr einschränkenden Bestimmungen den Bereich Wohnbau. Auch unabhängige Institutionen wie die CIPRA bescheinigen Südtirol, im Bereich Zweitwohnungen vorbildlich voranzugehen. Die vorgeschlagene Regelung widerspricht zudem geltendem EU-Recht.
- Gesetzesvorschlag (vorgelegt vom „Dachverband für Natur- und Umweltschutz“) „zur Verminderung des Flugverkehrs“:
Die SVP gibt in dieser Frage
keine Empfehlung für eine Stimmabgabe ab. Die Südtiroler Volkspartei steht zu den Ergebnissen der Flughafen-Mediation, bei welcher eine Einigung auf strukturelle Anpassungen erzielt wurde, eine Verlängerung der Start- und Landebahn jedoch ausgeschlossen wurde. Die Bevölkerung im Überetsch und Unterland darf keinesfalls weitere Belastungen durch den Flugverkehr erfahren. Die SVP vermerkt weiters, dass eine völlige Schließung des Flughafens unrealistisch ist, zumal dieser nicht dem Land gehört und gegebenenfalls von der ENAC als Militär- und Sportflughafen weitergeführt würde und die Konzession an andere Betreiber ihrer Wahl vergeben werden könnte. Der Flughafen Bozen kann dem Land Südtirol einen nicht irrelevanten Standortvorteil bringen.
- Gesetzesvorschlag (vorgelegt von der „Initiative für mehr Demokratie“) „zur Direkten Demokratie – Anregungsrechte, Befragungsrechte, Stimmrecht“ sowie
- Gesetzesvorschlag (vorgelegt von der „Union für Südtirol“) betreffend: „Die einführende, abschaffende, beratende oder bestätigende Volksabstimmung, das Volksbegehren, Volksabstimmung über Großprojekte“:
Die SVP empfiehlt bei beiden Gesetzesvorlagen mit
NEIN zu stimmen. Sie zweifelt weiterhin an der Verfassungsmäßigkeit der beiden Gesetzesvorschläge. Eine Annahme der Gesetzesvorschläge hätte eine Verletzung des Autonomiestatuts zur Folge. Beide Entwürfe weisen derart große technisch-rechtliche Fehler auf, so dass die SVP diesen niemals zustimmen könnte. Es wird festgehalten, dass die SVP den Bedürfnissen nach direkter Mitbestimmung verstärkt Rechnung tragen will, doch dass diese jedoch nicht so weit gehen kann, dass die gesetzgeberische Tätigkeit der vom Volk direkt gewählten Abgeordneten dadurch lahm gelegt oder sogar ersetzt wird. Dies würde beispielsweise das „bestätigende Referendum“ in der vorliegenden Form mit sich bringen: Nur 20 Personen würden ausreichen, um einen Beschluss des Landtages oder der Landesregierung lahmzulegen oder so lange zu blockieren bis ein Referendum durchgeführt wird. Eine effiziente und rasch handlungsfähige Politik würde dadurch vollkommen ausgeschlossen.