IT | EN | Ladin
Themenabend am 27. Februar
Themenabend am 27. Februar
Positionspapier und Themenabende
Südtirol auf dem Weg zur Vollautonomie



Die Südtiroler Volkspartei strebt den kontinuierlichen Ausbau der Autonomie hin zu einer Vollautonomie an. Zur Erläuterung und Vertiefung von Inhalten und Zielen werden Themenabende mit Expertinnen und Experten veranstaltet. Nach den Veranstaltungen zum Thema „Finanzhoheit“ und zu „Sprache und Bildung" folgt eine Diskussionsrunde zu

Innere Sicherheit
am Montag, 27. Februar 2012
um 19 Uhr auf Schloss Maretsch in Bozen.

Das Land Südtirol könnte durch die Schaffung einer eigenen Landespolizei Aufgaben der Inneren Sicherheit übernehmen. Welche Maßnahmen und konkreten Schritte es dazu braucht, diskutieren wir gemeinsam mit Günther Beckstein, ehemaliger bayerischer Ministerpräsident und Innenminister, CSU.

Das Publikum ist eingeladen mitzudiskutieren. Es moderiert Theo Hendrich.
Zu dem Themenabend lädt die Südtiroler Volkspartei Funktionär/innen, Mandatar/
innen und interessierte Mitbürger/innen ein.

_____________________________________________________________________________
1948 ist das erste Autonomiestatut in Kraft getreten, ein noch stark dem italienischen Zentralismus verhaftetes Modell mit nur geringem Verständnis für Leben und Rechte der deutschen und ladinischen Minderheit in Südtirol. Die 1969 mit der Annahme des „Pakets“ und in den Folgejahren von der Südtiroler Volkspartei erkämpfte Neuordnung und Erweiterung der Autonomie, die 1972 in Kraft trat, bildete die Grundlage für die Absicherung der Existenz der deutschen und ladinischen Volksgruppen sowie für wirtschaftlichen und sozialen Wohlstand in Selbstverwaltung. Mit dem zweiten Autonomiestatut erlebte Südtirol eine starke Entwicklung in allen Bereichen des öffentlichen und auch des privaten Lebens. Auch nach Abgabe der Streitbeilegungserklärung im Jahre 1992 konnten im Sinne einer dynamischen Autonomie weitere Befugnisse (u.a. Energie) auf das Land Südtirol übertragen werden. Im Zuge von Verfassungsänderungen im Jahre 2001 kam es zu einer weiteren Stärkung der Länderkompetenzen und somit zu einer weiteren Aushöhlung der Region.

Verschiedene Oppositionsparteien versuchen laufend, die Autonomie als gescheitert darzustellen. Tatsache ist jedoch, dass sich gerade die deutsche und ladinische Minderheit kulturell, sozial und wirtschaftlich in einem Ausmaß entwickeln konnte, wie es vor wenigen Jahrzehnten noch undenkbar schien.

Südtirol gilt heute als Modellregion für die Autonomie von ethnischen Minderheiten. Die verschiedenen Schutzmaßnahmen für die deutsche und ladinische Bevölkerung ermöglichen nach einer konfliktreichen Vergangenheit ein friedliches Miteinander aller Bevölkerungsgruppen. Unabhängig davon hat die Südtiroler Volkspartei die Unverzichtbarkeit des Selbstbestimmungsrechtes für die Südtiroler stets betont.

Der ethnische Proporz garantiert eine gerechte Aufteilung der Ämter und Stellen in der öffentlichen Verwaltung gemäß der Stärke der Sprachgruppen sowie eine angemessene Verteilung von Sozialwohnungen.

Die europäische Entwicklung hat allen Bürgerinnen und Bürgern etwa durch das Schengen-Abkommen (Wegfall der Grenzposten und Grenzkontrollen) oder die Währungsunion eine Bereicherung gebracht und eröffnet auch für die Zukunft neue Formen der Zusammenarbeit (Europaregion Tirol). Auch die europäische Gesetzgebung hat wesentliche Bedeutung für die Entwicklung der Mitgliedsstaaten erlangt.

Die im Autonomiestatut vorgesehenen Schutzmaßnahmen zu Gunsten der deutschen und ladinischen Minderheit bewirkten bei vielen Italienern in Südtirol jedoch ein Unbehagen, den so genannten „disagio“. Der Wegfall von Privilegien und die Tatsache, dass nach wie vor viele Italiener nicht oder nur sehr mangelhaft deutsch sprachen, führte zu Spannungen zwischen den Volksgruppen.

Die italienischen Autonomieparteien konnten ihre Volksgruppe nur in sehr geringen Ansätzen von den Perspektiven der Autonomie überzeugen. Eine nationalistische italienische Presse trug ebenfalls zur Steigerung des Unmuts bei den Italienern bei. Profitieren konnten nationalistische italienische Parteien. Heute gibt es eine Vielzahl von Gruppierungen in der italienischen Parteienlandschaft, was eine starke politische Vertretung erschwert.

In den letzten Jahren ist aber gerade in der italienischen Volksgruppe eine verstärkte Bereitschaft zum Erlernen der deutschen Sprache festzustellen. Zunehmend mehr italienischsprachige Jugendliche identifizieren sich mit unserem Land und bezeichnen sich als Südtiroler italienischer Muttersprache.

Von der Autonomie profitieren heute alle in Südtirol lebenden Volksgruppen. Als eine der ganz wenigen europäischen Regionen hat das Land Südtirol Vollbeschäftigung und kaum Schulden. Dies beweist, dass die finanziellen Mittel des Landes umsichtig verwaltet und zielgerecht eingesetzt werden.
Ausbau der Südtirol-Autonomie zu einer Vollautonomie

Das zweite Autonomiestatut ist für die Südtiroler Volkspartei nicht Endpunkt der Entwicklung, sondern Grundlage für eine laufende Weiterentwicklung der Selbstverwaltung im europäischen Geiste. Die Südtiroler Volkspartei redet nicht einer unrealistischen Grenzverschiebung oder gar einer Neuerrichtung von Grenzen in Europa das Wort: wir wollen den erfolgreichen Weg der Autonomie konsequent weiter beschreiten. Ohne Übertreibung können wir sagen, dass das Land Südtirol alle Zuständigkeiten besser verwaltet als der Staat. Es gibt aus unserer Sicht nicht eine Kompetenz, die der Staat besser verwalten würde als das Land.

Der Ausbau der Autonomie hin zu einer Vollautonomie setzt voraus, dass auch die italienische Volksgruppe davon überzeugt ist, dass es besser ist, mehr Lebensbereiche autonom zu gestalten als von einem überschuldeten, schwerfälligen Staat verwaltet zu werden, ohne Grenzverschiebungen oder Neuerrichtung von Grenzen. Alle Volksgruppen müssen von einem Mehr an Autonomie profitieren.

Um Südtirol politisch, kulturell, wirtschaftlich und sozial eine dynamische Weiterentwicklung, vor allem auch im Interesse der Jugend zu ermöglichen, soll die Autonomie unseres Landes zu einer Vollautonomie ausgebaut werden. Die Südtiroler Volkspartei setzt sich daher für folgende Maßnahmen ein:

1. Festlegung und Vereinbarung mit der römischen Regierung, welche Zuständigkeitsbereiche dem Staat vorbehalten sind (u.a. Außenpolitik, Verteidigung, Währung, Gerichtsbarkeit).
2. Alle Bereiche, welche nicht ausdrücklich dem Staat vorbehalten sind, fallen in die Zuständigkeit des Landes: Umwandlung aller bisherigen sekundären Gesetzgebungs- und Verwaltungsbefugnisse in primäre Befugnisse; Wiederherstellung jener autonomen Kompetenzen, welche in den vergangenen Jahren eine zunehmende Aushöhlung erfahren haben.
3. Volle Finanzhoheit: Das Land Südtirol legt die direkten Steuern und die Gebühren selbst fest und hebt sie ein. Mit der römischen Regierung wird vereinbart, wie viele Finanzmittel das Land an den Staat für die Verwaltung der staatlichen Zuständigkeitsbereiche zu entrichten hat.
4. Übertragung der Befugnisse des Regierungskommissärs auf den Landeshauptmann.
5. Übernahme der Aufgaben der inneren Sicherheit durch eine neu zu schaffende Landespolizei.
6. Abschaffung des Regionalrates und der Regionalregierung. Übertragung sämtlicher Gesetzgebungs- und Verwaltungsbefugnisse auf die beiden autonomen Länder Südtirol und Trentino.
7. Paritätisch besetzte Sektion für die Südtiroler Rechtsstreitigkeiten beim Staatsrat und Kassationsgerichtshof bzw. Möglichkeit zu Verhandlungen in deutscher Sprache. Einvernehmen des Landtags bei Bestellung der entsprechenden Richter, die den Zweisprachigkeitsnachweis A aufweisen müssen.
Gemeinden

Mehr Autonomie für die Gemeinden: Im Sinne des Subsidiaritätsprinzips wird zwischen der Südtiroler Landesregierung und dem Rat der Gemeinden vereinbart werden, welche Zuständigkeitsbereiche besser vom Land und welche Zuständigkeitsbereiche besser von den Gemeinden verwaltet werden können. Bei Übertragung von Zuständigkeitsbereichen vom Land auf die Gemeinden ist auch die entsprechende Finanzierung zu gewährleisten. Dienste sollen verstärkt gemeindeübergreifend angeboten werden.
Ladiner

Den Ladinern ist der Zugang zu allen Ämtern und Funktionen zu ermöglichen, auch zu jenen, die heute nur der deutschen bzw. der italienischen Volksgruppe vorbehalten sind: Ein/e Angehörige/r der ladinischen Volksgruppe bekleidet das Amt des Landeshauptmannstellvertreters, sofern er/sie in die Landesregierung gewählt wurde. Eine/r der acht Verwaltungsrichter/innen muss in Zukunft der ladinischen Volksgruppe angehören. Dasselbe muss für die Sechser- und Zwölferkommission gelten. In den paritätischen Kommissionen soll eine ladinische Vertretung verpflichtend sein.
Sprache

Das Recht auf muttersprachliche Ausbildung ist unabdingbar. Aufbauend auf einem soliden Fundament muttersprachlicher Kompetenzen kommt der Zweit- und Fremdsprachenausbildung zunehmende Bedeutung zu, wobei die Erkenntnisse der Gehirnforschung und der Sprachwissenschaft berücksichtigt werden sollen.

Jede Volksgruppe bestimmt im Rahmen des Autonomiestatutes die Modalitäten des Zweitsprachenunterrichtes selbst und fördert den Spracherwerb.

Bei der Aufnahme in den öffentlichen Dienst ist die schriftliche und/oder mündliche Prüfung in beiden Landessprachen abzulegen, in den ladinischen Gemeinden zusätzlich in ladinischer Sprache.
Europa

Die Zusammenarbeit zwischen Südtirol, Tirol und dem Trentino innerhalb der Europaregion Tirol muss konkret Form annehmen: Daher sollen möglichst viele Bereiche innerhalb des Europäischen Verbundes für territoriale Zusammenarbeit (EVTZ) eine gemeinsame Regelung erfahren. Als Ausdruck der engen Verbundenheit mit dem Vaterland Österreich im europäischen Geiste strebt die S&ul;dtiroler Volkspartei die Doppelstaatsbürgerschaft für die Südtiroler/innen an.

Die Gesetzgebung muss sich zunehmend innerhalb europäischer Vorgaben bewegen. Es muss daher das Ziel unseres Landes sein, Europäisches Recht ohne Vorgabe des Staates in Landesrecht umzuwandeln. Im Sinne der Subsidiarität muss Südtirol jene Eigenständigkeit bewahren, die wir als Minderheit zur Absicherung unserer Rechte brauchen.
Italienische Volksgruppe

Ein regelmäßiger Austausch mit der italienischen Volksgruppe in gegenseitigem Respekt und mit der nötigen Sensibilität muss zu einer Lösung für jene Themen führen, die heute ein Hindernis im Zusammenleben zwischen den Volksgruppen darsteln.

Ziel der „Vollautonomie “ soll es sein, Südtirol in Verwaltung und Gestaltung eine umfassende Eigenständigkeit zu ermöglichen. Der Konsens dazu muss in allen drei Volksgruppen auf der Basis von Vernunft, gegenseitiger Achtung und Erarbeitung gemeinsamer verbindlicher Ziele angestrebt werden.
2012 - Südtiroler Volkspartei
YouTUBEFaceBook